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Protokoll der öffentlichen Ersti Sitzung endlich online!
Herzlich Willkommen allen Erstsemestern! Welcome to all new students!
Die Freitagsrunde begrüßt alle Neuimmatrikulierten an der TU Berlin. Da in der Hektik schon mal was untergeht, haben wir alle wichtigen Termine zusammengefasst.
Außerdem: Checkliste · Linkliste Protokoll der Ersti Sitzung vom Freitag
Es gibt noch Erstitüten im MAR 0.005. Die Erstitüte enthält: Das Uni-ABC (English Version (only digital)), einen Sticker, den AStA-Kalender, den Mantelbogen, einen Campusplan und einen Kugelschreiber.
Morgen | Semesterticket wechsle dich (Rot zu Hellblau)
Morgen ist der richtige Zeitpunkt das Semesterticket zu wechseln. Zusätzlich zum Semesterticket müsst ihr eine Studienbescheinigung ausdrucken und vorzeigen können. Die Verkehrsbetriebe erkennen nur ausgedruckte Versionen an.
Ob sie farbig oder schwarzweiß ausgedruckt wird ist aber egal. Es genügt die rot eingerahmten Bereiche auszuschneiden, wie auf der Bescheinigung empfohlen. Die Bescheinigung darf auf die Rückseite des Studierendenausweises geklebt werden.
Falls ihr gerade nicht dazu kommt eine Studienbescheinigung auszudrucken oder ihr euer Semesterticket nicht finden könnt: Das Semesterticket für das Sommersemester 2018 gilt zusammen mit der passenden Studienbescheinigung auch noch am 1. Oktober 2018. Ihr könnt aber morgen auch schon mit dem neuen Ticket und neuer Studienbescheinigung fahren.
Eine Studienbescheinigung erhaltet ihr in eurem persönlichen Portal: Anleitung.
Da das System zur Erstellung der Studienbescheinigung mit der Prüfungsverwaltung gekoppelt ist, kann eine Studienbescheinigung nur von 8 bis 22 Uhr abgerufen werden, außerdem benötigt ihr eine (m)TAN für diesen Bereich. Das PDF mit der Studienbescheinigung hat mehrere Seiten, darunter Übersetzungen und Bescheinigungen für vorige Semester.
Achtet darauf die passende Bescheinigung auszudrucken.
Da wieder mit verstärkten Kontrollen zu rechnen ist:
Studierendenausweise mit gültigem Semesterticketaufkleber und passender Studienbescheinigung gelten als Fahrausweis. Der Studierendenausweis und der Semesterticketaufkleber werden jedoch nicht von den Verkehrsbetrieben ausgegeben, sondern sind Eigentum der TU Berlin. Gebt daher euren Studierendenausweis bei Fahrscheinkontrollen niemals ab:
Achtung: Kontrolleure von BVG/VBB ziehen rechtswidrig Studierendenausweise ein!
Bei weiteren oder grundsätzlichen Fragen zum Semesterticket, bspw. Erstattung, Zuschüsse oder Probleme bei Kontrollen, hilft das Semesterticketbüro des AStA TU Berlin und des AStA UdK Berlin: Semtix-Büro.
Urlaubsemester beantragen
Nächstes Semester gar nicht an der Uni? Vielleicht ist eine Beurlaubung sinnvoll.
Mensa- und Cafeterienpreise des Studierendenwerks
Zum 1. Oktober 2018 stellt das Studierendenwerk alle Preise auf das Drei-Preis-System um. Mehr zur Preisumstellung.
Freitagsrunden LAN 13.10.2018
Hallo Spielinteressierte,
mit dem Beginn eines neuen Semesters findet auch wieder eine weitere LAN-Party statt, wie immer Samstags, am 13.10.18., ab 18 Uhr im TEL 106. Spieleinteressierte Menschen sind wieder eingeladen, gemeinsam Spaß zu haben :)
Kommt zahlreich, weitere Informationen gibt es unter Lan18.2
Bis 23. Juli: Rückmeldung nicht vergessen | Urlaubssemester beantragen | Wahlen zum StuPa | Neuer Tarifvertrag
Rückmeldung nicht vergessen
Die Frist zur Rückmeldung zum Wintersemester 2018/2019 endet am 23. Juli 2018. Zur Rückmeldung müssen die Semesterbeiträge rechtzeitig überwiesen werden. Das Referat für Zulassung und Immatrikulation empfiehlt deshalb, die Überweisung der Beiträge spätestens am 18. Juli 2018 zu veranlassen. Wie viel ihr überweisen müsst und ob alles geklappt hat, erfahrt ihr im persönlichen TU-Portal unter dem Menüpunkt Rückmeldeinformationen.
Falls ihr gerade keine Überweisungen tätigen könnt oder eine Überweisung zu lange dauern könnte, könnt ihr auch mit Karte oder Bargeld am Kassenautomaten der TU Berlin überweisen. Der Kassenautomat befindet sich im Hauptgebäude am Eingang zum rechten Foyer.
Weitere Informationen zur Rückmeldung, wie die Bankverbindung und die Zusammensetzung der Semesterbeiträge findet ihr unter dem Direktlink 76322.
Wenn ihr Probleme habt, den Beitrag zum Semesterticket zu bezahlen, könnt ihr einen Zuschuss zum Semesterticket beantragen. Wenn ihr das kommende Semester für mehr als 3 Monate nicht im Bereich ABC seid oder ein Urlaubssemester macht, könnt ihr euch vom Semesterticket befreien lassen. Beachtet die Hinweise zu den Fristen.
Falls ihr die Rückmeldung bis zum 23. Juli verschlafen habt, könnt ihr euch noch bis zum Ende des Semesters (30. September) zurückmelden. In diesem Fall kommt noch eine Strafgebühr von 19,94 EUR dazu.
Ihr könnt im Rahmen der Rückmeldung über das Campus Center eure Wahlberechtigung für das folgende Semester ändern. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn auf eurer Studienbescheinigung in der Zeile "Wahlberechtigt für:" beim Institut die Nummer 9999 steht.
Urlaubssemester
Ihr seid nächstes Semester gar nicht an der Uni? Vielleicht ist eine Beurlaubung sinnvoll. Mögliche Gründe für eine Beurlaubung sind beispielsweise:
- ein Studienaufenthalt im Ausland,
- die Absolvierung eines Praktikums,
- eigene Krankheit,
- die Geburt eines Kindes,
- Krankheit/Pflege eines Kindes oder einer zu betreuenden Person,
- Betreuung eines Kindes innerhalb der ersten sechs Lebensjahre für max. drei Jahre.
Mehr dazu findet ihr unter der oben angegeben Adresse und unter § 22 der AllgStuPO. Beachtet außerdem die aktuellen Informationen des Referats Prüfungen für Studierende der TU Berlin zu diesem Thema.
Wahlen zum 39. Studierendenparlament
Vor ein paar Tagen fand die Wahl zum 39. Studierendenparlament (StuPa) statt. Die Freitagsrunde trat diesmal zusammen mit den Fachschaftsinitiativen KulT-Ini (Fakultät I) und UTEX (Technischer Umweltschutz) an. Mit 13 Sitzen stellen wir die größte Liste im StuPa. Und diesmal haben wir sogar mehr Leute auf unserer Liste, als wir Sitze haben. Unsere vorigen Listenpartner vom EB104 sind diesmal allein angestreten und haben mit ihrer jungen Liste auch ein paar Sitze abgestaubt.
Die Wahlbeteiligung betrug 8,83 % (2902 von 32850). Das Weitere in der offiziellen Bekanntmachung.
Neuer Tarifvertrag
Es gibt bald einen neuen Tarifvertrag. Damit endet der längste Streik studentischer Beschäftiger.
wir-streiken-alle.de Wir streiken alle
Master Stammtisch 16.4.218
Hallo Masterstammtischinteressierte,
Heute Abend gibt es um 20 Uhr den nächsten Masterstammtisch. Diesmal im Café Hardenberg in der Hardenbergstraße 10.
Kommt vorbei und trinkt ein Getränk eurer Wahl mit uns!
Freitagsrunden LAN 21.04.2018
Hallo Spielinteressierte,
mit dem Beginn eines neuen Semesters findet auch wieder eine weitere LAN-Party statt, wie immer Samstags, am 21.04.18., ab 18 Uhr im TEL 106. Spieleinteressierte Menschen sind wieder eingeladen, gemeinsam Spaß zu haben :)
Kommt zahlreich, weitere Informationen gibt es unter Lan18.1
31. März/1. April | Semesterticket wechsel dich (Grün zu Rot)
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt das Semesterticket zu wechseln. Zusätzlich zum Semesterticket müsst ihr eine Studienbescheinigung ausdrucken und vorzeigen können. Die Verkehrsbetriebe erkennen nur ausgedruckte Versionen an - leider kein Aprilscherz. Ob sie farbig oder schwarzweiß ausgedruckt wird, ist aber egal. Es genügt die rot eingerahmten Bereiche auszuschneiden, wie auf der Bescheinigung empfohlen. Die Bescheinigung darf auf die Rückseite des Studierendenausweises geklebt werden.
Falls ihr gerade nicht dazu kommt eine Studienbescheinigung auszudrucken oder ihr euer Semesterticket nicht finden könnt: Das Semesterticket für das Wintersemester 2017/2018 gilt zusammen mit der passenden Studienbescheinigung auch noch am 1. April 2018. Ihr könnt aber heute auch schon mit dem neuen Ticket und neuer Studienbescheinigung fahren.
Eine Studienbescheinigung erhaltet ihr in eurem persönlichen Portal: Anleitung.
Da das System zur Erstellung der Studienbescheinigung mit der Prüfungsverwaltung gekoppelt ist, kann eine Studienbescheinigung nur von 8 bis 22 Uhr abgerufen werden, außerdem benötigt ihr eine TAN für diesen Bereich. Das PDF mit der Studienbescheinigung hat mehrere Seiten, darunter Übersetzungen und Bescheinigungen für vorige Semester. Achtet darauf die passende Bescheinigung auszudrucken.
Studierendenausweise mit gültigem Semesterticketaufkleber und passender Studienbescheinigung gelten als Fahrausweis. Der Studierendenausweis und der Semesterticketaufkleber werden jedoch nicht von den Verkehrsbetrieben ausgegeben, sondern sind Eigentum der TU Berlin. Gebt daher euren Studierendenausweis bei Fahrscheinkontrollen niemals ab: Achtung: Kontrolleure von BVG/VBB ziehen rechtswidrig Studierendenausweise ein!
Bei weiteren oder grundsätzlichen Fragen zum Semesterticket, bspw. Erstattung, Zuschüsse oder Probleme bei Kontrollen, hilft das Semesterticketbüro des AStA TU Berlin und des AStA UdK Berlin.
Bis 19. Februar | Rückmeldung zum SoSe 2018 nicht vergessen
Die Frist zur Rückmeldung zum Sommersemester 2018 endet am 19. Februar 2018. Zur Rückmeldung müssen die Semesterbeiträge rechtzeitig überwiesen werden. Das Referat für Zulassung und Immatrikulation empfiehlt deshalb, die Überweisung der Beiträge spätestens am 14. Februar 2018 zu veranlassen. Wie viel ihr überweisen müsst und ob alles geklappt hat, erfahrt ihr im persönlichen TU-Portal unter dem Menüpunkt Rückmeldeinformationen.
Falls ihr gerade keine Überweisungen tätigen könnt oder eine Überweisung zu lange dauern könnte, könnt ihr auch mit Karte oder Bargeld am Kassenautomaten der TU Berlin überweisen. Der Kassenautomat befindet sich im Hauptgebäude am Eingang zum rechten Foyer.
Weitere Informationen zur Rückmeldung, wie die Bankverbindung und die Zusammensetzung der Semesterbeiträge findet ihr unter dem Direktlink 76323.
Wenn ihr Probleme habt, den Beitrag zum Semesterticket zu bezahlen, könnt ihr einen Zuschuss zum Semesterticket beantragen. Wenn ihr das kommende Semester für mehr als 3 Monate nicht im Bereich ABC seid oder ein Urlaubssemester macht, könnt ihr euch vom Semesterticket befreien lassen. Beachtet die Hinweise zu den Fristen.
Falls ihr die Rückmeldung bis zum 19. Februar verschlafen habt, könnt ihr euch noch bis zum Ende des Semesters (31. März) zurückmelden. In diesem Fall kommt noch eine Strafgebühr von 19,94 EUR dazu. Wenn ihr bis zum 28. Februar überweist, sollte das Semesterticket pünktlich ankommen.
Ihr könnt im Rahmen der Rückmeldung über das Campus Center eure Wahlberechtigung für das folgende Semester ändern. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn auf eurer Studienbescheinigung in der Zeile "Wahlberechtigt für:" beim Institut die Nummer 9999 steht.
10. November | Linux Install Party
Am 10. November 2017 ab 18 Uhr findet unsere jährliche Linux-Install-Party (LIP) statt. Meldet euch an und vergesst nicht ein Backup zu erstellen. Wir sehen uns dann im 4. Geschoss des MAR-Gebäudes (MAR 4.062, 4.063, 4.064, 4.065).
Herzlich Willkommen allen Erstsemestern! Welcome to all new students!
Die Freitagsrunde begrüßt alle Neuimmatrikulierten an der TU Berlin. Da in der Hektik schon mal was untergeht, haben wir alle wichtigen Termine zusammengefasst.
Außerdem: Checkliste · Linkliste · Vorträge
Semesterticket wechsel dich (Gelb zu Grün) | Wintersemester 2017/2018
JETZT ist der richtige Zeitpunkt das Semesterticket zu wechseln. Zusätzlich zum Semesterticket müsst ihr eine Studienbescheinigung ausdrucken und vorzeigen können. Die Verkehrsbetriebe erkennen nur ausgedruckte Versionen an. Ob sie in Farbe oder schwarzweiß ausgedruckt wird ist aber egal. Es genügt die rot eingerahmten Bereiche auszuschneiden, wie auf der Bescheinigung empfohlen. Die Bescheinigung darf auf die Rückseite des Studierendenausweises geklebt werden.
Falls ihr gerade nicht dazu kommt eine Studienbescheinigung auszudrucken: Das Semesterticket für das Sommersemester 2017 gilt zusammen mit der passenden Studienbescheinigung auch noch am 1. Oktober 2017. Ihr könnt aber heute auch schon mit dem neuen Ticket und neuer Studienbescheinigung fahren.
Eine Studienbescheinigung erhaltet ihr in eurem persönlichen Portal. Da das System zur Erstellung der Studienbescheinigung mit der Prüfungsverwaltung gekoppelt ist, kann eine Studienbescheinigung nur von 8 bis 22 Uhr abgerufen werden, außerdem benötigt ihr eine TAN für diesen Bereich. Das PDF mit der Studienbescheinigung hat mehrere Seiten, darunter Übersetzungen und Bescheinigungen für vorige Semester. Achtet darauf die passende Bescheinigung auszudrucken.
Außerdem: Studierendenausweise mit gültigem Semesterticketaufkleber und passender Studienbescheinigung gelten als Fahrausweis, Ausweis und Aufkleber werden jedoch nicht von den Verkehrsbetrieben ausgegeben und sind Eigentum der TU Berlin. Gebt euren Studierendenausweis niemals ab!
Bei weiteren oder grundsätzlichen Fragen zum Semesterticket, bspw. Erstattung, Zuschüsse oder Probleme bei Kontrollen, hilft das Semesterticketbüro des AStA TU Berlin und des AStA UdK Berlin.
Freitagsrunden LAN 14.10.2017
Hallo Spielinteressierte,
mit dem Beginn eines neuen Semesters findet auch wieder eine weitere LAN-Party statt, wie immer Samstags, am 14.10., ab 18 Uhr im TEL 106. Spieleinteressierte Menschen sind wieder eingeladen, gemeinsam Spaß zu haben :)
Kommt zahlreich, weitere Informationen gibt es unter Lan17.2
Bis 24. Juli | Rückmeldung zum WiSe 2017/2018 nicht vergessen
Die Frist zur Rückmeldung zum Wintersemester 2017/2018 endet am 24. Juli 2017. Zur Rückmeldung müssen die Semesterbeiträge rechtzeitig überwiesen werden. Das Referat für Zulassung und Immatrikulation empfiehlt deshalb, die Überweisung der Beiträge spätestens am 19. Juli 2017 zu veranlassen. Wieviel ihr überweisen müsst und ob alles geklappt hat, erfahrt ihr im persönlichen TU-Portal unter dem Menüpunkt Rückmeldeinformationen.
Weitere Informationen zur Rückmeldung, wie die Bankverbindung und die Zusammensetzung der Semesterbeiträge findet ihr unter dem Direktlink 76323.
Wenn ihr Probleme habt, den Beitrag zum Semesterticket zu bezahlen, könnt ihr einen Zuschuss zum Semesterticket beantragen. Wenn ihr das kommende Semester für mehr als 3 Monate nicht im Bereich ABC seid oder ein Urlaubssemester macht, könnt ihr euch vom Semesterticket befreien lassen. Beachtet die Hinweise zu den Fristen.
Falls ihr die Rückmeldung bis zum 24. Juli verschlafen habt, könnt ihr euch noch bis zum Ende des Semesters (30. September) zurückmelden. In diesem Fall kommt noch eine Säumnisgebühr von 19,94 EUR dazu.
Wahlen zum 38. Studierendenparlament | Amtliches Endergebnis
Bei einer Wahlbeteiligung von 7,28%, erreichte die Liste 8: Freitagsrunde, UTEX und EB104 34,82% (798) der Stimmen und hat damit 21 von 60 Sitzen erreicht - wir haben leider nur 19 Leute auf der Liste...
Vielen Dank für das Vertrauen. Amtliches Endergebnis.
3. bis 7. Juli | Wahlen zum 38. Studierendenparlament
Vom 3. bis 7. Juli findet jeweils von 9 Uhr 45 bis 16 Uhr 15 Uhr die Wahl zum 38. Studierendenparlament statt. Die Wahllokale befinden sich alle im rechten Foyer des Hauptgebäudes, vor der Cafeteria Wetterleuchten, im Bereich 0K, und sind nach Nachnamen sortiert.
Aktuelle Informationen zu den Wahlen auf der Website des Studentischen Wahlvorstands
Die Freitagsrunde tritt auf der Liste 8: Freitagsrunde, UTEX und EB104 an.
Wahllokale
Die Wahllokale für die Urnenwahl befinden sich alle im Hauptgebäude. Sie sind vom 3. bis 7. Juli jeweils von 9 Uhr 45 bis 16 Uhr 15 geöffnet. Bringt auf jeden Fall ein amtliches Lichtbilddokument, wie euren Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Jagdschein, sowie euren Studierendenausweis oder eine aktuelle Studienbescheinigung mit.
Darüber hinaus ist in den folgenden Wahllokalen die Briefwahl im Wahllokal möglich (Wanderurnen). Bitte vergesst dabei euren Wahlschein nicht. Den Wahlschein habt ihr mit der Wahlbenachrichtigung per Post erhalten. Falls ihr euren Wahlschein vergessen haben solltet, kann im Wahllokal ein Wahlschein ausgestellt werden, das kann aber länger dauern.
Am Freitag kann nur im Hauptgebäude gewählt werden.
Wochentag | Ort | Anschrift |
Montag bis Donnerstag 3. bis 6. Juli |
Hauptmensa Hardenbergstraße im Foyer | Hardenbergstraße 34, 10623 Berlin |
Dienstag und Mittwoch 4. und 5. Juli |
TIB-Gelände, TIB 13B vor den Hörsälen A und B | Gustav-Meyer-Allee 25, 13355 Berlin |
Donnerstag 6. Juli |
BIB, Universitätsbibliothek der TU & UDK im Foyer | Fasanenstraße 88, 10623 Berlin |
Herzlich Willkommen an der Fakultät IV!
Die Freitagsrunde begrüßt alle Neuimmatrikulierten an der TU Berlin. Da in der Hektik schon mal was untergeht, haben wir alle wirklich wichtigen Dinge in der Checkliste zur ersten Uniwoche zusammengefasst. Aktuelle Informationen zu Terminen am Einführungstag findet ihr auf der Website der Fakultät IV.
Wir laden alle Masterstudierenden zum Masterstammtisch in die Tiergartenquelle ein:
Stammtisch für Masterstudierende am 18. April
Ab 20 Uhr
Tiergartenquelle
Bachstraße 6
Semesterticket wechsel dich (Hellblau zu Gelb) | Sommersemester 2017
JETZT ist der richtige Zeitpunkt das Semesterticket zu wechseln. Zusätzlich zum Semesterticket müsst ihr eine Studienbescheinigung ausdrucken und vorzeigen können. Die Verkehrsbetriebe erkennen nur ausgedruckte Versionen an. Ob sie in Farbe oder schwarzweiß ausgedruckt wird ist aber egal. Es genügt die rot eingerahmten Bereiche auszuschneiden, wie auf der Bescheinigung empfohlen. Die Bescheinigung darf auf die Rückseite des Studierendenausweises geklebt werden.
Falls ihr gerade nicht dazu kommt eine Studienbescheinigung auszudrucken: Das Semesterticket für das Wintersemester 16/17 gilt zusammen mit der passenden Studienbescheinigung auch noch am 1. April 2017 - kein Aprilscherz. Ihr könnt aber heute auch schon mit dem neuen Ticket und neuer Studienbescheinigung fahren.
Eine Studienbescheinigung erhaltet ihr in eurem persönlichen Portal. Da das System zur Erstellung der Studienbescheinigung mit der Prüfungsverwaltung gekoppelt ist, kann eine Studienbescheinigung nur von 8 bis 22 Uhr abgerufen werden, außerdem benötigt ihr eine TAN für diesen Bereich. Das PDF mit der Studienbescheinigung hat mehrere Seiten, darunter Übersetzungen und Bescheinigungen für vorige Semester. Achtet darauf die passende Bescheinigung auszudrucken.
Außerdem: Studierendenausweise mit gültigem Semesterticketaufkleber und passender Studienbescheinigung gelten als Fahrausweis, Ausweis und Aufkleber werden jedoch nicht von den Verkehrsbetrieben ausgegeben und sind Eigentum der TU Berlin. Gebt euren Studierendenausweis niemals ab!
Bei weiteren oder grundsätzlichen Fragen zum Semesterticket, bspw. Erstattung, Zuschüsse oder Probleme bei Kontrollen, hilft das Semesterticketbüro des AStA TU Berlin und des AStA UdK Berlin.
28th March | Teaching Conference EIT Embedded Systems
28th March (Tuesday)
12:00h to 14:00h
EN634-644 (AES meeting room)
Agenda
- The organization of the EIT Embedded Systems Major at TUB.
- The abolishment of the research groups Communication and Operating Systems and its consequences on the EIT ES technical major at TUB.
- The recent changes in the EIT embedded system major and the introduction of the HW track.
- Master thesis projects for the exit students.
- The selection process of the students and TUB requirements
- The Massive Open On-line Course (MOOC) project.
- Feed-back from the EIT-ES students about the program.
Teaching conferences are publicly accessible within the university. If you have questions, tell us via
- info@freitagsrunde.org
- Anonymous Feedback
Freitagsrunden LAN 06.05.2017
Hallo Spielinteressierte,
mit dem Beginn eines neuen Semesters findet auch wieder eine weitere LAN-Party statt, wie immer Samstags, am 06.05, ab 18 Uhr im TEL 106. Spieleinteressierte Menschen sind wieder eingeladen, gemeinsam Spaß zu haben :)
Kommt zahlreich, weitere Informationen gibt es unter Lan17.1
Embedded World am 16.03.
Wer früh aufsteht oder gar nicht erst schlafen geht, kann am 16.03.2017 gratis zum Student Day der embedded world.
Die Messe bietet An- und Abreise, Vorstellung der Messe und zwei Vorträge sowie natürlich den Messebesuch für Studierende kostenlos an. Informationen zur Anmeldung
Lehrkonferenzen im Februar | Medieninformatik, Automotive Systems
Lehrkonferenz Medieninformatik
Am 9. Februar (Donnerstag),
von 14 bis 16 Uhr,
im Auditorium 1, TEL 20. OG.
Lehrkonferenz Automotive Systems
Am 15. Februar (Mittwoch),
von 14 bis 16 Uhr,
im Raum EN 542.
Lehrkonferenzen sollen nach § 12 AllgStuPO mindestens einmal im Jahr für jeden Studiengang durchgeführt werden.
Lehrkonferenzen sind hochschulöffentlich. Wer nicht da sein kann (oder möchte), aber Anmerkungen oder Fragen zu den oben genannten Punkten hat, kann uns gerne schreiben:
- info@freitagsrunde.org
- Anonymes Feedback
Bis 20. Februar | Rückmeldung zum SoSe 2017 nicht vergessen
Die Frist zur Rückmeldung zum Sommersemester 2017 endet am 20. Februar 2017. Zur Rückmeldung müssen die Semesterbeiträge rechtzeitig überwiesen werden. Das Referat für Zulassung und Immatrikulation empfiehlt deshalb, die Überweisung der Beiträge spätestens am 15. Februar 2017 zu veranlassen. Wieviel ihr überweisen müsst und ob alles geklappt hat, erfahrt ihr im persönlichen TU-Portal unter dem Menüpunkt Rückmeldeinformationen.
Weitere Informationen zur Rückmeldung, wie die Bankverbindung und die Zusammensetzung der Semesterbeiträge findet ihr unter dem Direktlink 76322.
Letzter Tag! Ihr könnt entscheiden! Wählen gehen!
Liebe Studis,
vom 24. bis 26. Januar finden jeweils von 10 bis 15 Uhr die Wahlen zum Fakultätsrat (FKR) und die Wahlen zum Akademischen Senat (AS) sowie die Wahl der Mitglieder der Frauenbeiräte statt. Das Wahllokal für die Fakultät IV Elektrotechnik und Informatik ist der MAR 6.004 (Marchgebäude, 6. OG, gegenüber den Räumlichkeiten der Prüfungsausschüsse).
Aktuelle Informationen zu den Wahlen auf der Website des Zentralen Wahlvorstands.
Für die Wahl zum Fakultätsrat tritt die Freitagsrunde auf der Liste Freitagsrunde an. Wir empfehlen folgende Listenkandidaten:
Wahlzeitung für die Wahl zum Fakultätsrat (Freitagsrunde auf S. 10).
Für die Wahl zum Akademischen Senat tritt die Freitagsrunde auf der Liste 4 EB104, Freitagsrunde, TUS & Material an. Wir empfehlen folgende Listenkandidaten:
- Jelisaweta Kamm
- Anja Dötsch-Nguyen
Falls ihr an den Fakultäten II und VI studiert, ist für euch vielleicht auch die Liste 3 Studierende der Fakultäten 2 und 6 interessant.
Lehrkonferenzen im Januar und Februar | Technische Informatik/Computer Engineering, Elektrotechnik, Informatik/Computer Science
Die Studiengangsbeauftragten laden zu folgenden Lehrkonferenzen ein.
Lehrkonferenz Technische Informatik/Computer Engineering
Am 16. Januar (Montag),
ab 10 Uhr (s.t.),
im Raum E 204.
Lehrkonferenz Wirtschaftsinformatik/Information Systems Management
Am 24. Januar (Dienstag),
von 12 bis 14 Uhr,
im Raum EN 258.
Lehrkonferenz Elektrotechnik
Am 25. Januar (Mittwoch),
von 14 bis 16 Uhr,
im Raum E 104.
Lehrkonferenz Informatik/Computer Science
Am 1. Februar (Mittwoch),
von 14:15 bis 16:15 Uhr,
im Raum TEL 512.
Lehrkonferenz Medieninformatik
Am 9. Februar (Donnerstag),
von 14 bis 16 Uhr,
im Raum TEL 208 Auditorium 1, TEL 20. OG.
Lehrkonferenz Automotive Systems
Am 15. Februar (Mittwoch),
von 14 bis 16 Uhr,
im Raum EN 542.
Lehrkonferenzen sollen nach § 12 AllgStuPO mindestens einmal im Jahr für jeden Studiengang durchgeführt werden.
Lehrkonferenzen sind hochschulöffentlich. Wer nicht da sein kann (oder möchte), aber Anmerkungen oder Fragen zu den oben genannten Punkten hat, kann uns gerne schreiben:
- info@freitagsrunde.org
- Anonymes Feedback
Nur am 5. Januar | Wahlen zu den Institutsräten an der Fakultät IV
Nur am 5. Januar finden die Wahlen zu den Institutsräten an der Fakultät IV statt.
Am 5. Januar (Donnerstag),
von 10 bis 15 Uhr,
im Wahllokal MAR 6.004 (gegenüber den Räumlichkeiten der Prüfungsausschüsse).
Für welches Institut ihr wahlberechtigt seid, steht in eurer Studienbescheinigung unter dem Eintrag Wahlberechtigt für.
Folgende Institute gehören zur Fakultät IV: 3431 Energie- und Automatisierungstechnik, 3432 Hochfrequenz- und Halbleiter-Systemtechnologien, 3433 Telekommunikationssysteme, 3434 Technische Informatik und Mikroelektronik 3435 Softwaretechnik und Theoretische Informatik, 3436 Wirtschaftsinformatik und Quantitative Methoden.
Wahlbekanntmachung (Kurzfassung) · Notice Of Elections · Wahlbekanntmachung (Langfassung)
Linux-Install-Party
Am 28. Oktober 2016 veranstalten wir um 18 Uhr im Raum 4.064 wieder eine Linux-Install-Party. Meldet euch an, kommt vorbei und wir helfen euch Linux zu installieren!
Backups nicht vergessen!
Willkommen an der Fakultät IV
Wir begrüßen alle Erstsemesterstudierenden an der Fakultät IV. Die wichtigsten Links:
Update: The presentations of the areas of study in the master program are available under "Vorträge". The Link gets visible inside the TU network (eduroam, VPN).
Informationen zur Einführungswoche · Checkliste · Linkliste · Feedback · Vorträge
Semesterticket wechsel dich (Rot zu Hellblau) | Wintersemester 16/17
JETZT ist der richtige Zeitpunkt das Semesterticket zu wechseln. Zusätzlich zum Semesterticket müsst ihr eine Studienbescheinigung ausdrucken und vorzeigen können. Die Verkehrsbetriebe erkennen nur ausgedruckte Versionen an. Ob sie in Farbe oder schwarzweiß ausgedruckt wird ist aber egal. Es genügt die rot eingerahmten Bereiche auszuschneiden (wie auf der Bescheinigung empfohlen). Die Bescheinigung darf auf die Rückseite des Studierendenausweises geklebt werden. Falls ihr gerade nicht dazu kommt eine Studienbescheinigung auszudrucken: Das Semesterticket für das Sommersemester 2016 gilt zusammen mit der entsprechenden Studienbescheinigung auch noch am 1. Oktober 2016. Ihr könnt aber heute auch schon mit dem neuen Ticket und neuer Studienbescheinigung fahren.
Eine Studienbescheinigung erhaltet ihr in eurem persönlichen Portal. Da das System zur Erstellung der Studienbescheinigung mit der Prüfungsverwaltung gekoppelt ist, kann eine Studienbescheinigung nur von 8 bis 22 Uhr abgerufen werden, außerdem benötigt ihr eine TAN für diesen Bereich. Das PDF mit der Studienbescheinigung hat mehrere Seiten (Übersetzung und Bescheinigungen für vorige Semester). Achtet darauf die aktuelle Bescheinigung auszudrucken.
Bei weiteren oder grundsätzlichen Fragen zum Semesterticket (bspw. Erstattung, Zuschüsse oder Probleme bei Kontrollen) hilft das Semesterticketbüro des AStA TU Berlin und des AStA UdK Berlin.
Wir suchen Mitglieder für Berufungskommissionen
Wir suchen wieder mal studentische Mitglieder für Berufungskommissionen (BKen)! In einer BK wird ein Berfungsvorschlag für ein Fachgebiet erarbeitet. Dazu werden mögliche Kandidaten ausgewählt und befragt. Die Anzahl der Sitzungen in denen sich die BK über mehrere Monate trifft variiert je nach Bewerberlage. Für jede Sitzung bekommt man 20€ Sitzungsgeld.
Folgende BKen sind zu besetzen:
- Verteilte Infrastrukturen für Sicherheit
- Internet of Things for Smart Buildings
- Control of Convergent Access Networks
- Mobile Cloud Computing
- Cognitive Networks for Smart Cities
- Sichere und vertrauenswürdige netzangebundene Systemarchitekturen
- Data Communications & Networking
- Robotic Interactive Perception
Wenn ihr Interesse an der Teilnahme an diesen BKen habt, meldet euch bei uns (info@freitagsrunde.org).
Das Programm der E-Woche ist online
Liebe Erstsemester das Programm für die E-Woche ist unter Einführungswoche 2016 online.
Freitagsrunden LAN 15.10.2016
Hallo Spielinteressierte,
mit dem Beginn eines neuen Semesters findet auch wieder eine weitere LAN-Party statt, wie immer Samstags, am 15.10, ab 18 Uhr im TEL 106. Spieleinteressierte Menschen sind wieder eingeladen, gemeinsam Spaß zu haben :)
Kommt zahlreich, weitere Informationen gibt es unter Lan16.3
16. September | Wikiparty im MAR 0.005
Am Freitag, den 16. September, wird es eine Wikiparty geben. Los geht's um 17 Uhr 30 im MAR 0.005.
Hierbei soll es hauptsächlich um die Kennzeichnung von falschen oder veralteten Informationen gehen. Außerdem soll diskutiert werden welche Teile des Wikis auf bessere Plattformen verteilt werden könnten (News, Termine, ...).
Vorl. Wahlergebnis | Wahl zum Studierendenparlament
Der studentische Wahlvorstand hat das vorläufige Wahlergebnis für die Wahl zum 37. Studierendenparlament veröffentlicht. Danach erreicht die Liste EB 104 Freitagsrunde UTEX & Material 28,45% (747 von 2659) der Stimmen, was 17 Sitzen von den 60 Sitzen im Studierendenparlament entspricht. Die Wahlbeteiligung lag bei 8,48 % (2659 von 31342).
13. bis 17. Juni | Wahl zum Studierendenparlament | Liste 5
In der Woche vom 13. bis zum 17. Juni findet die Wahl zum 37. Studierendenparlament (StuPa) statt.
Die Wahllokale sind alle im Foyer des Hauptgebäudes in der Nähe der Cafeteria "Wetterleuchten". Sie sind an jedem Tag im Wahlzeitraum von 9:45 bis 16:15 Uhr geöffnet.
Außerdem gibt es noch Wanderwahllokale an denen per Briefwahl im Wahllokal an der Wahl teilgenommen werden kann. Am Montag und Dienstag werden die Wanderlokale in der Hauptmensa und im TIB-Gelände (TIB 13B vor den Hörsälen A und B) sein. Am Mittwoch und Donnerstag in der Bibliothek und im Mathe-Gebäude.
Zum Wählen benötigt ihr ein amtliches Lichtbilddokument (Personalausweis, Pass, Führerschein) und euren Studierendenausweis.
Dieses Jahr tritt die Freitagsrunde zusammen mit dem EB104, dem UTEX Plenum und den Materialisten auf der Liste 5: EB104 Freitagsrunde UTEX & Material an. Wen ihr sonst noch alles wählen könnt, erfahrt ihr in der Wahlzeitung. Mehr über die Wahl an sich, erfahrt ihr auf den Seiten des studentischen Wahlvorstandes.
Nehmt euer Wahlrecht wahr und geht wählen!
Wahlergebnis | Wahlen zum Kuratorium
Die Liste 2: Linke Listen und INIs ins Kuratorium! hat den einzigen Sitz im Kuratorium der TU Berlin erreicht. Die Wahlbeteiligung bei den Studierenden betrug 1,4%, damit nahmen von 33 538 Studierenden 461 an der Wahl teil.
Wahlergebnis, Wahlen zum Kuratorium 2016
Nur am 9. Juni | Wahlen zum Kuratorium
Nur am 9. Juni findet von 10 bis 15 Uhr die Wahl zum Kuratorium statt. Das Kuratorium ist ein Bindeglied zwischen Universität und Gesellschaft und fungiert oft als eine Art Aufsichtsrat. Die Freitagsrunde tritt zusammen mit vielen anderen studentischen Initiativen auf der Liste
Liste 2: Linke Listen und INIs ins Kuratorium! mit der Spitzenkandidatin Hannah
an. Das Wahllokal für Mitglieder der Fakultät 4 befindet sich im MAR 6.004.
Die Wahllokale der für die anderen Fakultäten: Fakultät 1: H 2037 | Fakultät 2: H 2037 | Fakultät 3: H 2036 | Fakultät 5: H 2036 | Fakultät 6: H 2035 | Fakultät 7: H 2035 | ZI El Gouna: H 2036 | ZUV/UB/ZE: H 2036 | Studierende ohne Fakultät: H 2036.
Bis 25. Juli | Rückmeldung zum WiSe 2016/2017 nicht vergessen
Die Frist zur Rückmeldung zum Wintersemester 2016/2017 endet am 25. Juli 2016. Zur Rückmeldung müssen die Semesterbeiträge rechtzeitig überwiesen werden. Das Referat für Zulassung und Immatrikulation empfiehlt deshalb, die Überweisung der Beiträge spätestens am 20. Juli 2016 zu veranlassen. Wieviel ihr überweisen müsst und ob alles geklappt hat, erfahrt ihr im persönlichen TU-Portal unter dem Menüpunkt Rückmeldeinformationen.
Weitere Informationen zur Rückmeldung, wie die Bankverbindung und die Zusammensetzung der Semesterbeiträge findet ihr unter dem Direktlink 76322.
Freitagsrunden LAN 25.06.2016
Hallo Spielinteressierte,
trotz aktueller, wichtiger Themen gibt es auch noch Gründe, mal wieder eine schöne LAN-Party zu veranstalten, nämlich, dass die Freitagsrunde wieder ihre nächste LAN-Party veranstaltet!
Am Samstag, den 25.06, ab 18 Uhr im TEL 106, sind spieleinteressierte Menschen wieder eingeladen, gemeinsam Spaß zu haben :)
Kommt zahlreich, weitere Informationen gibt es unter Lan16.2
Update: Rücktritt von einer Prüfung mit Attest (Krankschreibung)
Auch in der Presse: Streit um Atteste an der TU Berlin - Prüfung verpassen nur noch mit Attest, Der Tagesspiegel 23. Mai 2016
Übersicht: Hintergrund · Rechtslage Prüfungsfähigkeit · Unsere Meinung · Hilfe bei rechtlichen Problemen mit Prüfungen
Hintergrund
Wir haben etwas herumgefragt, woher die neue Regelung kommt. Sie scheinen das Ergebnis eines Workshops zu sein, das Vertreter von Prüfungsausschüssen zusammen mit den Fachabteilungen durchführen. Die Fachabteilungen sind der Studierendenservice (hier hauptsächlich das Referat Prüfungen und der Studien-Info-Service) und die Rechtsabteilung.
Im Zuge dieses Workshops wurde unter anderem die Frage behandelt, welche Ansprüche an die ärztliche Bescheinigung zum Nachweis einer Erkrankung gestellt werden. Hierbei gehen die Teilnehmer anscheinend davon aus, dass eine Erkrankung nur dann einen triftigen Grund darstellt, wenn sie sich auf die Prüfungsfähigkeit auswirkt. Es handelt sich hierbei um eine Interpretation der AllgStuPO, die sich nicht zwingend aus dem Wortlaut ergibt.
(1) [...] Ein Rücktritt von einer Prüfung im Falle einer Gesundheitsstörung ist grundsätzlich jederzeit möglich.
(2) [...]
(3) Rücktritts- oder Versäumnisgründe [...] müssen unverzüglich nach ihrem Auftreten, spätestens innerhalb von fünf Tagen nach dem Termin, bei der zuständigen Stelle der zentralen Universitätsverwaltung geltend gemacht und nachgewiesen werden. [...] Der Nachweis ist im Fall einer Erkrankung der Kandidatin oder des Kandidaten bzw. einer von ihr oder ihm zu versorgenden Person durch entsprechende ärztliche Bescheinigung zu erbringen, die in der Regel nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein darf. [...]
-- § 50 AllgStuPO
Rechtslage Prüfungsfähigkeit
Die Feststellung der Prüfungsfähigkeit liegt tatsächlich im Aufgabenbereich der Prüfungsausschüsse. Jedoch verfügen die Mitglieder von Prüfungsausschüssen in der Regel nicht über das medizinische Wissen, die Auswirkungen von Gesundheitsstörungen auf die Prüfungsfähigkeit einzuschätzen. Sie sind hierbei auf eine ärztliche Beschreibung der Auswirkungen auf die psychische oder physische Leistungsfähigkeit angewiesen. Ohne diese Beschreibungen können sie die Prüfungsfähigkeit nicht einschätzen.
Typische Symptome sind
- Bettlägerigkeit
- Fieber
- Schmerzen
- Konzentrations- oder Koordinationsprobleme als Folge von Medikamenteneinnahme
Symptome, die aus Prüfungsangst oder chronischen Krankheiten (Dauerleiden) folgen, sind regelmäßig keine Begründung für Prüfungsunfähigkeit. Der folgende Ausschnitt aus einem neueren Gerichtsbeschluss fasst die Rechtslage ganz gut zusammen:
Die gestellte Diagnose [...] legt zudem nahe, dass die [...] Beschwerden [...] im Zusammenhang mit einer Prüfungsangst stehen könnten, so dass selbst bei Bestätigung der geschilderten körperlichen Auswirkungen zu prüfen wäre, inwieweit diese eine Prüfungsunfähigkeit im Rechtssinn begründen. Prüfungsstress und Examensangst, die bei vielen Prüflingen anzutreffen sind und in unterschiedlichem Maß zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit führen können, werden der Risikosphäre des Prüflings zugerechnet und stellen keinen Fall der Prüfungsunfähigkeit dar [...]. Etwas anderes mag bei Vorliegen einer schwerwiegenden psychischen Beeinträchtigung gelten, die über eine allgemeine Examenspsychose hinausgeht und Krankheitswert hat, wobei in diesem Fall zu prüfen wäre, inwieweit ein die Leistungsfähigkeit des Prüflings prägendes Dauerleiden vorliegt, das ebenfalls nicht zu einer Prüfungsunfähigkeit im Rechtssinne führt [...].
-- OVG 10 S 5.14
Unabhängig davon können Prüfungsausschüsse in diesem Fall Fristverlängerungen oder Nachteilsausgleich zulassen, sofern die Anträge vor dem Rücktritt oder Versäumnis eingehen. Sprecht dies vor der Prüfung mit dem jeweiligen Prüfungsausschuss ab. Informiert euch beispielsweise bei der Psychologischen Studienberatung an der TU Berin oder der Psychologisch-Psychotherapeutische Beratung des Studentenwerks Berlin über Möglichkeiten zum Umgang mit Prüfungsangst. Für Studierende mit chronischen Krankheiten gibt es Hilfe bei der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten.
Zum Prüfungsrecht allgemein: Das Einhalten von Fristen ist extrem wichtig!
Unsere Meinung
Es ist schön, dass seit 1991 auch in Prüfungsfragen der Rechtsweg offen steht. Studierende durch übertriebene Regelungen dazu zu zwingen, dass sie den Rechtsweg auch jedes mal gehen müssen ist nicht so schön. Die TU Berlin hat beim Wortlaut ihrer eigenen Ordnung die Möglichkeit weniger aussagekräftige Bescheinigungen zu fordern. Es ist eine politische Entscheidung davon keinen Gebrauch zu machen.
Inhaltlich
Wir finden diese Regelung bedenklich, weil
- sie Studierende unter Generalverdacht stellt,
- sie zu Unsicherheit über die Anerkennung von Attesten führt;
- Was Studierende dazu verleiten kann
- ihre Gesundheit zu gefährden,
- die Gesundheit anderer zu gefährden,
- einen Prüfungsversuch unter nachteiligen Vorraussetzungen zu unternehmen;
- Was Studierende dazu verleiten kann
- sie mit höheren Kosten verbunden ist und damit insbesondere finanzschwache Studierende benachteiligt,
- sie zu einer Quasi-Krankenakte führt, sofern die Atteste Teil der Prüfungsakte werden,
- Studierende mit chronischen Krankheiten gezwungen werden sich zu offenbaren.
Die Regelung ist außerdem unsinnig, weil
- der vermutete tatsächliche Zweck, nämlich die Vermeidung von "Gefälligkeitsattesten", nicht zwingend erfüllt wird, aber ehrliche Studierende dabei extrem benachteiligt werden,
- es Äußerungen von Mitgliedern in Prüfungsausschüssen gibt, dass sie sich am "Symptomeraten" nicht beteiligen wollen, wodurch sich die Rücktrittspraxis je nach Studiengang unterscheiden kann.
Die Prüfungsausschüsse haben mit der Forderung nach amtsärztlichen Attesten bereits ein ausreichendes Mittel, um Missbrauch vorzubeugen. Aus Sicht der AllgStuPO ist diese Forderung eine höhere Eskalationsebene, da sie sich immer auf den Einzelfall beziehen muss. Damit ist das neue Vorgehen aus unserer Sicht schon formal völlig übertrieben.
Informationspolitik
Die Änderung wurde und wird extrem schlecht kommuniziert. Es wurde dazu keine offizielle E-Mail an die Studierenden versendet. Die Informationen dazu sind je nach Quelle unvollständig oder fehlerhaft.
Nicht einmal die Mitglieder der jeweiligen Prüfungsausschüsse wurden über die Änderung informiert.
Hilfe bei rechtlichen Problemen mit Prüfungen
Die Hochschulberatung des AStA hilft euch gerne bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Prüfungen. Insbesondere beim Verfassen von Widersprüchen. Außerdem wird eine anwaltliche Erstberatung angeboten.
Gesucht: Studentische Mitglieder für Berufungskommissionen
In der nächsten Zeit werden an der Fakultät IV wieder Studierende gesucht, die in einer der vielen Berufungskommissionen (BKen) zur Besetzung einer ausgeschriebenen Professur mitarbeiten. Da wir als eure Vertretung im Fakultätsrat diese Mitglieder benennen, möchten wir euch gerne über die drei zu besetzenden BKen informieren und würden uns freuen, wenn von euch Leute in diesen BKen mitarbeiten wollen. Weitere Infos findet ihr hier.
Anerkennung von Attesten (Krankschreibungen)
Da sowohl die Universität als auch die Fakultät nicht in der Lage sind Informationen über die in § 28 der Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) genannten Kanäle zu verteilen:
Atteste müssen Symptome beinhalten, die eine Prüfungsunfähigkeit begründen. Es genügt nicht, wenn lediglich eine Arbeitsunfähigkeit oder eine Prüfungsunfähigkeit festgestellt wird.
Inwieweit das sinnvoll oder legal ist, wird gerade geklärt. Wenn bei euch bereits Anträge aus diesem Grund abgelehnt wurden, prüft ob die Antwort einen Rechtsbehelf (Klage oder Einspruch vor einem Gericht) enthält. Informiert euch in diesem Fall bei der Hochschulberatung des AStA über das weitere Vorgehen.
Da ablehnende Bescheide in der Regel nur von den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse erteilt werden, kann gegen diese Entscheidung außerdem nach § 41 Absatz 4 AllgStuPO Einspruch erhoben werden. Der Vorgang muss dann dem gesamten Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden. Dieser tagt in vertraulicher Sitzung.
Wortlaut der Hinweise zu Attesten:
- Hinweis beim Referat Prüfungen
- Prüfungsausschuss Informatik Wird auch von den anderen Prüfungsausschüssen so gehandhabt.
Update 4. Mai | Lehrkonferenz Medieninformatik
Der Studiengangsbeauftragte des Studiengangs Medieninformatik B.Sc. lädt zur Lehrkonferenz
Medieninformatik B.Sc.
4. Mai 2016
15:30 bis 18 Uhr
TEL 20. Stock (Auditorium 1)
Lehrkonferenzen sollen nach § 12 AllgStuPO mindestens einmal im Jahr für jeden Studiengang durchgeführt werden.
Lehrkonferenzen sind hochschulöffentlich. Wer nicht da sein kann (oder möchte), aber Anmerkungen oder Fragen zu den oben genannten Punkten hat, kann uns gerne schreiben:
Im Anschluss an die Lehrkonferenz findet die Sitzung der Gemeinsamen Kommission mit Entscheidungsbefugnis Medieninformatik (GKmE MI) statt. Im Anschluss daran findet einen Sitzung des Prüfungsausschusses Medieninformatik (PA MI) statt. Dabei soll es unter anderem um das Berufspraktikum gehen. Beide Sitzungen sind hochschulöffentlich.
Herzlich Willkommen an der Fakultät IV!
Die Freitagsrunde begrüßt alle Neuimmatrikulierten an der TU Berlin. Da in der Hektik schonmal was untergeht, haben wir alle wirklich wichtigen Dinge in der Checkliste zur ersten Uniwoche zusammengefasst. Aktuelle Informationen zu Terminen am Einführungstag findest du auf der Website der Fakultät IV.
Wir laden alle Masterstudierenden zum Masterstammtisch in die Tiergartenquelle ein:
Stammtisch für Masterstudierende
Ab 20 Uhr
Tiergartenquelle
Bachstraße 6
Semesterticket wechsel dich (Grün zu Rot)
JETZT ist der richtige Zeitpunkt das Semesterticket zu wechseln. Zusätzlich zum Semesterticket müsst ihr eine Studienbescheinigung ausdrucken und vorzeigen können. Die Verkehrsbetriebe erkennen nur ausgedruckte Versionen an (leider kein Aprilscherz). Ob sie in Farbe oder schwarzweiß ausgedruckt wird ist aber egal. Es genügt die rot eingerahmten Bereiche auszuschneiden (wie auf der Bescheinungung empfohlen). Die Bescheinigung darf auf die Rückseite des Studierendenausweises geklebt werden. Falls ihr gerade nicht dazu kommt eine Studienbescheinigung auszudrucken: Das Semesterticket für das Wintersemester 2015/2016 gilt zusammen mit der entsprechenden Studienbescheinigung auch noch am 1. April 2016.
Eine Studienbescheinigung erhaltet ihr in eurem persönlichen Portal. Da das System zur Erstellung der Studienbescheinigung mit der Prüfungsverwaltung gekoppelt ist, kann eine Studienbescheinigung nur von 8 bis 22 Uhr abgerufen werden (leider kein Aprilscherz) außerdem benötigt ihr eine TAN für diesen Bereich.
Bei weiteren oder grundsätzlichen Fragen zum Semesterticket (bspw. Erstattung, Probleme bei Kontrollen) hilft das Semesterticketbüro des AStA TU Berlin und des AStA UdK Berlin.
Lehrkonferenzen im Februar | Informatik
Die Studiengangsbeauftragten der Studiengänge Informatik B.Sc. und Informatik M.Sc. laden zur Lehrkonferenz
Informatik (B.Sc., M.Sc.)
Am 9. Februar 2016
Ab 10 Uhr (s.t.)
Raum TEL 512
ein.
Tagesordnung
- Diskussion der Statistiken die vom Strategischen Controlling zu den Informatik-Studiengängen geliefert werden
- Diskussion der Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation
- Diskussion der aktuellen Prüfungsstatistik
- Austausch über Erfahrungen im aktuellen Studienjahr
- Abstimmung und Aktualisierung der Lehrinhalte
- Diskussion und Analyse weiterer relevanter Informationen
- Diskussion über Zeitpunkt und Format zukünftiger Lehrkonferenzen
- Sonstiges
Lehrkonferenzen sollen nach § 12 AllgStuPO mindestens einmal im Jahr für jeden Studiengang durchgeführt werden.
Lehrkonferenzen sind hochschulöffentlich. Wer nicht da sein kann (oder möchte), aber Anmerkungen oder Fragen zu den oben genannten Punkten hat, kann uns gerne schreiben:
LAN-Party am 27.02.
Die nächste LAN-Party steht an, am 27.02.16, ab 18 Uhr im TEL 106. Also alles wie immer, wir freuen uns auf euer Kommen. Alle Infos findet ihr im Wiki unter LAN .
Embedded World am 25.02.
Wer früh aufsteht oder gar nicht erst schlafen geht, kann am 25.02.2016 gratis zum Student Day der embedded world.
Die Messe bietet An- und Abreise, Vorstellung der Messe und zwei Vorträge sowie natürlich den Messebesuch für Studierende kostenlos an. Informationen zur Anmeldung
5 Wochen - 5 TechTalks
Für die kommenden fünf Wochen haben wir fünf TechTalks für euch vorbereitet. Thematisch geht es um Digimodes, Shells, Parser und Plotting in LaTeX. Die Details findet ihr unter TechTalks .
Lehrkonferenzen im Januar | Elektrotechnik und Wirtschaftsinformatik
Die Studiengangsbeauftragten der Studiengänge Elektrotechnik und Wirtschaftsinformatik laden im Januar 2016 zu Lehrkonferenzen ein:
Elektrotechnik (B.Sc., M.Sc.)
Am 13. Januar 2016
Von 14 bis 16 Uhr (s.t.)
Raum E 104
und
Wirtschaftsinformatik (B.Sc., M.Sc.)
Am 25. Januar 2016
Von 10 bis 12 Uhr
Raum EN 258
Lehrkonferenzen sollen nach § 12 AllgStuPO mindestens einmal im Jahr für jeden Studiengang durchgeführt werden. Folgende Themen sollen besprochen werden:
- Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation,
- aktuelle Prüfungsstatistik,
- Erfahrungen im aktuellen Studienjahr,
- Abstimmung und Aktualisierung der Lehrinhalte,
- weiterer relevante Informationen (z. B. Alumniumfragen, Statistiken über Studienfortschritt, Studiendauer, Absolventenverbleib).
Lehrkonferenzen sind hochschulöffentlich. Wer nicht da sein kann (oder möchte), aber Anmerkungen oder Fragen zu den oben genannten Punkten hat, kann uns gerne schreiben: