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Akademischer Senat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Akademische Senat''' ('''AS''') ist das höchste [[Gremien|Gremium]] der [[Universität]], natürlich haben auch hier die [[Professor|Professoren]] eine absolute Mehrheit, aber anders als bei uns an der [[Fakultät]] gibt es tatsächlich zwei gegeneinander stehende Gruppen: [http://www.tu-berlin.de/politik/listen/refra/ Die Reformfraktion] (eher fortschrittlich) und die [http://uebb.cs.tu-berlin.de/tub-iup/IUP-Homepage.html Unabhängigen Hochschullehrer] (eher konservativ). Letztere haben derzeit die Mehrheit.
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Der '''Akademische Senat''' ('''AS''') ist das höchste [[Gremien|Gremium]] der [[Universität]], natürlich haben auch hier die [[Professor|Professoren]] eine absolute Mehrheit, aber anders als bei uns an der [[Fakultät]] gibt es tatsächlich zwei gegeneinander stehende Gruppen: [http://www.tu-berlin.de/politik/listen/refra/ Die Reformfraktion] (eher fortschrittlich, sitzt in Nähe der Tür und heißt deswegen auch [[Türfraktion]]) und die [http://uebb.cs.tu-berlin.de/tub-iup/IUP-Homepage.html Unabhängigen Hochschullehrer] (eher konservativ, sitzt an den Fenstern und heißt deswegen auch [[Fensterfraktion]]). Letztere haben derzeit die Mehrheit.
  
 
== Aufgaben ==
 
== Aufgaben ==

Version vom 13. September 2005, 14:16 Uhr

Der Akademische Senat (AS) ist das höchste Gremium der Universität, natürlich haben auch hier die Professoren eine absolute Mehrheit, aber anders als bei uns an der Fakultät gibt es tatsächlich zwei gegeneinander stehende Gruppen: Die Reformfraktion (eher fortschrittlich, sitzt in Nähe der Tür und heißt deswegen auch Türfraktion) und die Unabhängigen Hochschullehrer (eher konservativ, sitzt an den Fenstern und heißt deswegen auch Fensterfraktion). Letztere haben derzeit die Mehrheit.

Aufgaben

Die Aufgaben des Akademischen Senats sind u.a.: Mitwirkung bei der Errichtung von Organisationseinheiten, Einrichtung von Studiengängen, Erlass von Satzungen, Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfung, Stellungnahme zu StuPO, Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen, Koordinierung der Tätigkeit der Fakultäten, Beschlussfassung über Hochschulentwicklungs- und Ausstattungspläne, Frauenförderrichtlinien, Regelungen über die Benutzung der Hochschuleinrichtungen.

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