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Präsidialregime: Unterschied zwischen den Versionen

 
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'''Präsidialregime''' Durch das schon von Humboldt vorgedachte Ideal der Unabhängigkeit der Universitäten vom Staat ([[Freiheit von Lehre und Forschung]]) erreichen Universitätslehrer ein hohes Maß an Herrschaftsfreiheit nach oben. Um auch von weiteren, meist demokratisch begründeten Herrschaftsverschränkungen und -Kontrollen nach innen (siehe [[Gruppenuniversität]]) unabhängig zu werden, streben viele Hochschulrektoren nicht nur eine Rückkehr zur alten [[Ordinarienuniversität]] an, sondern streben ein beinahe anarchisches Herrschaftsmonopol an, welches denen von Unternehmen oder Guthöfen ähnelt. Begründet wird dieses Streben mit angeblicher Exzellenz, welche allerdings häufig nur von anderen seilschaftsgeschützen Teilnehmern beim Aufstieg zum Machtgipfel attestiert wird.
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'''Begriff:''' [[WikiPedia:Regime|Regime]], welches durch das eigene [[WikiPedia:Pr%C3%A4sidium|Präsidium]] ausgeführt wird.
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Es handelt sich um das schon von [[WikiPedia:Wilhelm von Humboldt#Der Bildungsreformer|Humboldt]] erdachte Ideal der Unabhängigkeit der Universitäten vom Staat (Freiheit von Lehre und Forschung, Staatsferne). So erreichen Universitätslehrer ein hohes Maß an Handlungs- und Bestimmungsfreiheit. Die Freiheit von Forschung und Lehre wurde insbesondere nach dem 2. Weltkrieg auch im Grundgesetz festgeschrieben.
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Der Begriff wird oftmals von linken Studierendengruppen zur Beschreibung einer von ihnen unterstellten undemokratischen Struktur der Universitäten (Ordinarienuniversitäten) benutzt.
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[[Kategorie:Uni-ABC]]

Aktuelle Version vom 4. April 2012, 19:55 Uhr

History Lesson!
Dieser Artikel spiegelt sehr wahrscheinlich nicht mehr den aktuellen Stand wider, könnte aber trotzdem von Interesse sein.

Begriff: Regime, welches durch das eigene Präsidium ausgeführt wird.

Es handelt sich um das schon von Humboldt erdachte Ideal der Unabhängigkeit der Universitäten vom Staat (Freiheit von Lehre und Forschung, Staatsferne). So erreichen Universitätslehrer ein hohes Maß an Handlungs- und Bestimmungsfreiheit. Die Freiheit von Forschung und Lehre wurde insbesondere nach dem 2. Weltkrieg auch im Grundgesetz festgeschrieben.

Der Begriff wird oftmals von linken Studierendengruppen zur Beschreibung einer von ihnen unterstellten undemokratischen Struktur der Universitäten (Ordinarienuniversitäten) benutzt.