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Fortschrittskontrolle: Unterschied zwischen den Versionen

 
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In diesem Artikel geht es um die '''Fortschrittskontrolle''' im Bachelor/Mastersystem. '''Die folgende Angaben sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.''' Überprüft also, bevor ihr euch auf diese Informationen verlasst, ob die Regelungen mit den aktuell geltenden [http://www.eecs.tu-berlin.de/menue/studium_und_lehre/informationsmaterial/ Studien und Prüfungsordnungen] (auch StuPO genannt) konsistent sind. Außerdem habt ihr immer die Möglichkeit bei uns, der [[Freitagsrunde]], nachzufragen oder die Studienfachberatung zu konsultieren.
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== Aktueller Stand (April 2013)==
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In der Allgemeinen Studienordnung ([http://www.eecs.tu-berlin.de/fileadmin/f4/fkIVdokumente/StuPOs/AStO.pdf AStO]) für Studiengänge an unserer Fakultät findet ihr im §9 (2) den Satz: "Es sind mindestens 30LP pro Studienjahr zu erbringen.", allerdings hat dieser Paragraph keine rechtliche Grundlage. Weder in [http://gesetze.berlin.de/default.aspx?typ=reference&y=100&g=BlnHG&p=28 '''§28''' des BerlHG], der die Regelung, dass ab dem zweiten Studienjahr die Studierenden zu einem besonderen Beratungsgespräch eingeladen werden können, wenn ihre Leistungen unter einem Drittel der zu erreichenden Leistungen liegen, enthält. Noch in Verbindung mit [http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnHG%2Fcont%2FBlnHG.P15.htm '''§15''' BerlHG], der die Exmatrikulation von Studierenden regelt.
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In der AStO befindet sich momentan keine Regelung, die den §28 BerlHG implementiert, jedoch sollte einer etwaigen Einladung zum Beratungsgespräch trotzdem gefolgt werden (da formal die verschuldete Nicht-Teilnahme an dem Gespräch nach §15 BerlHG zu Exmatrikulation führt). Es ist empfehlenswert sich vom [http://www.studentenwerk-berlin.de/index.html Studentenwerk] oder dem [[Allgemeiner Studierendenausschuss| AStA]] vor dem Gespräch beraten zu lassen.
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Auch wenn die Fortschrittskontrolle so in unser aktuellen AStO der Fakultät 4 steht, hat die '''Verbindlichkeit der Auflagen''' (30 LP pro Studienjahr) im Moment '''keine rechtliche Grundlage''' und kann vor Gericht angefochten werden. Eine Argumentationsgrundlage bietet z.B. [http://docs.freitagsrunde.org/StuPO/SchreibenSenBWFStgeFakIV0001.pdf dieses Schreiben der Senatsverwaltung] (Hinweis: einige Bezüge passen nicht mehr, da sich die Gesetzeslage (bzw. die Nummerierung der Paragraphen) zwischenzeitlich geändert hat).
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=Geschichte der Fortschrittskontrolle=
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Der Beginn der Gespräche um die Fortschrittskontrolle war die Einführung der Bachelor/Masterstudiengänge an unser Fakultät. Damals wurde noch von den Gründern der Freitagsrunde aktiv gegen die Einführung der neuen Studienordnungen protestiert, doch die Abschaffung der Diplom Studiengänge lies sich auch nicht durch Statusgruppenvetos und andere Maßnahmen verhindern. (Die genaue Geschichte der Proteste ist hier zu finden: [[http://docs.freitagsrunde.org/StuPO/Presseerklaerung_StuPO.txt]] bzw. z.B. im [http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,291961,00.html| Spiegel])
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2010 sollten in den Studien und Prüfungsordnungen unserer Studiengänge, die im Bologna Vertrag vereinbarten Regelungen zur Kontrolle des Fortschritts der Studierenden festgelegt werden. Obwohl die Studierenden im Akademischen Senat sich engagiert gegen die Fortschrittskontrolle ausgesprochen haben, konnten sie den Beschluss zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung, unter anderem hinsichtlich der Fotschrittskontrolle, nicht verhindern.
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Letzte Woche (am 17.05.2011) erreichte uns folgendes Schreiben der Senatsverwaltung: [http://docs.freitagsrunde.org/StuPO/SchreibenSenBWFStgeFakIV0001.pdf]
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Dieses Schreiben weist die Änderungen an den neuen Studien und Prüfungsordnungen unser Studiengänge zurück und erklärt die alten Studienordnungen aus den Jahren (2004-2006) weiterhin für gültig. Die daraus positive Konsequenz für die Studierenden ist, dass solange die alten Studienordnungen in Kraft sind, niemand aufgrund von Fortschrittskontrollprüfungen exmatrikuliert oder zu Prüfungen zwangsangegmeldet werden kann. Nach §30 des [http://www.berlin.de/imperia/md/content/senwfk/pdf-dateien/recht/berliner_hochschulgesetz.pdf Berliner Hochschulgetzes] (BerlHG) kann der Student nur dann exmatrikuliert werden, wenn er der Einladung zu einem besonderen Beratungsgespräch (siehe [[Mentorenprogramm]]) nicht nachkommt.
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'''Das Nichterbringen von vereinbarten Leistungen führt aktuell nicht zur Exmatrikulation.'''
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== Position der Freitagsrunde ==
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Die Freitagsrunde setzt auf einen Dialog zwischen Professoren und Studierenden. Die Regelungen zur Fortschrittskontrolle sollten ein Studieren auch ohne Angst vor einer ständig drohenden Exmatrikulation möglich machen. Auch lassen es die im Bologna-Vertrag zugrundeliegenden Regelungen zu, dass eine Fortschrittskontrolle auch ohne Exmatrikulation gewährleistet werden kann. Wir setzen uns als gewählte Vertreter der Studierenden für bessere Studienbedingungen ein und versuchen die Fortschrittskontrolle so in unsere Studiengänge einzugliedern, dass sie studierbar bleiben.
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=== Wie werden wir uns in Zukunft für bessere Studienbedingungen einsetzen? ===
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Wir befürworten bei schleppendem Studienerfolg ein Mentorengespräch, lehnen jedoch jede Form daraus resultierender Konsequenzen ab, die eine Zwangsanmeldung oder Exmatrikulation zur Folge haben. Weiterhin sprechen wir uns gegen eine harte Grenze der Studienhöchstdauer in Form der doppelten Regelstudienzeit aus. Wir werden uns nicht durch die Professoren einschüchtern lassen und setzen auf einen Dialog wenn es um die Regelungen zur Fortschrittskontrolle in unseren Studiengängen geht.
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=== Eure Meinung ===
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Teilt uns gerne eure Meinung zur Fortschrittskontrolle mit! Inwiefern wärt ihr von einer Fortschrittskontrolle mit festen Zeitgrenzen behindert? Gibt es bei euch Hintergründe, die die Professoren nicht sehen (können)?
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Welche Maßnahmen zur Verbesserung eures Studienfortschritts durch die Universität haltet ihr für angemessen oder wichtig?
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== Vielen Dank an alle Beteiligten ==
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Wir bedanken uns bei allen Studenten die sich aktiv gegen die bisherige Form der Fortschrittskontrolle eingesetzt haben. Insbesondere bei den [https://wiki.freitagsrunde.org/Freitagsrunde:Ehemalige_Mitglieder Alumni-Freitagsrundlern] und bei den engagierten Studenten im [[Akademischer Senat|Akademischen Senat]] und dem Allgemeinen Studierendenausschuss der TU Berlin.
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[[Kategorie:Uni-ABC]]
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[[Kategorie:Hochschulpolitik]]

Aktuelle Version vom 18. April 2013, 16:33 Uhr

In diesem Artikel geht es um die Fortschrittskontrolle im Bachelor/Mastersystem. Die folgende Angaben sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. Überprüft also, bevor ihr euch auf diese Informationen verlasst, ob die Regelungen mit den aktuell geltenden Studien und Prüfungsordnungen (auch StuPO genannt) konsistent sind. Außerdem habt ihr immer die Möglichkeit bei uns, der Freitagsrunde, nachzufragen oder die Studienfachberatung zu konsultieren.

Aktueller Stand (April 2013)

In der Allgemeinen Studienordnung (AStO) für Studiengänge an unserer Fakultät findet ihr im §9 (2) den Satz: "Es sind mindestens 30LP pro Studienjahr zu erbringen.", allerdings hat dieser Paragraph keine rechtliche Grundlage. Weder in §28 des BerlHG, der die Regelung, dass ab dem zweiten Studienjahr die Studierenden zu einem besonderen Beratungsgespräch eingeladen werden können, wenn ihre Leistungen unter einem Drittel der zu erreichenden Leistungen liegen, enthält. Noch in Verbindung mit §15 BerlHG, der die Exmatrikulation von Studierenden regelt. In der AStO befindet sich momentan keine Regelung, die den §28 BerlHG implementiert, jedoch sollte einer etwaigen Einladung zum Beratungsgespräch trotzdem gefolgt werden (da formal die verschuldete Nicht-Teilnahme an dem Gespräch nach §15 BerlHG zu Exmatrikulation führt). Es ist empfehlenswert sich vom Studentenwerk oder dem AStA vor dem Gespräch beraten zu lassen.

Auch wenn die Fortschrittskontrolle so in unser aktuellen AStO der Fakultät 4 steht, hat die Verbindlichkeit der Auflagen (30 LP pro Studienjahr) im Moment keine rechtliche Grundlage und kann vor Gericht angefochten werden. Eine Argumentationsgrundlage bietet z.B. dieses Schreiben der Senatsverwaltung (Hinweis: einige Bezüge passen nicht mehr, da sich die Gesetzeslage (bzw. die Nummerierung der Paragraphen) zwischenzeitlich geändert hat).


Position der Freitagsrunde

Die Freitagsrunde setzt auf einen Dialog zwischen Professoren und Studierenden. Die Regelungen zur Fortschrittskontrolle sollten ein Studieren auch ohne Angst vor einer ständig drohenden Exmatrikulation möglich machen. Auch lassen es die im Bologna-Vertrag zugrundeliegenden Regelungen zu, dass eine Fortschrittskontrolle auch ohne Exmatrikulation gewährleistet werden kann. Wir setzen uns als gewählte Vertreter der Studierenden für bessere Studienbedingungen ein und versuchen die Fortschrittskontrolle so in unsere Studiengänge einzugliedern, dass sie studierbar bleiben.

Wie werden wir uns in Zukunft für bessere Studienbedingungen einsetzen?

Wir befürworten bei schleppendem Studienerfolg ein Mentorengespräch, lehnen jedoch jede Form daraus resultierender Konsequenzen ab, die eine Zwangsanmeldung oder Exmatrikulation zur Folge haben. Weiterhin sprechen wir uns gegen eine harte Grenze der Studienhöchstdauer in Form der doppelten Regelstudienzeit aus. Wir werden uns nicht durch die Professoren einschüchtern lassen und setzen auf einen Dialog wenn es um die Regelungen zur Fortschrittskontrolle in unseren Studiengängen geht.

Eure Meinung

Teilt uns gerne eure Meinung zur Fortschrittskontrolle mit! Inwiefern wärt ihr von einer Fortschrittskontrolle mit festen Zeitgrenzen behindert? Gibt es bei euch Hintergründe, die die Professoren nicht sehen (können)? Welche Maßnahmen zur Verbesserung eures Studienfortschritts durch die Universität haltet ihr für angemessen oder wichtig?

Vielen Dank an alle Beteiligten

Wir bedanken uns bei allen Studenten die sich aktiv gegen die bisherige Form der Fortschrittskontrolle eingesetzt haben. Insbesondere bei den Alumni-Freitagsrundlern und bei den engagierten Studenten im Akademischen Senat und dem Allgemeinen Studierendenausschuss der TU Berlin.