Fortschrittskontrolle
In dieser Wikiseite geht es um die Fortschrittskontrolle im Bachelor/Mastersystem. Die folgende Angaben sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. Überprüft also bevor ihr euch auf diese Informationen verlasst, ob die Regelungen mit den aktuell geltenden Studien und Prüfungsordnungen (auch StuPO genannt) konsistent sind. Außerdem habt ihr immer die Möglichkeit bei uns, der Freitagsrunde, nachzufragen oder die Studienfachberatung zu konsultieren.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte der Fortschrittskontrolle
Der Beginn der Gespräche um die Fortschrittskontrolle war die Einführung der Bachelor/Masterstudiengänge an unser Fakultät. Damals wurde noch von den Gründern der Freitagsrunde aktiv gegen die Einführung der neuen Studienordnungen protestiert, doch die Abschaffung der Diplom Studiengänge lies sich auch nicht durch Statusgruppenvetos und andere Maßnahmen verhindern. (Die genaue Geschichte der Proteste ist hier zu finden: [[1]] bzw. z.B. im Spiegel)
2010 sollten in den Studien und Prüfungsordnungen unserer Studiengänge, die im Bologna Vertrag vereinbarten Regelungen zur Kontrolle des Fortschritts der Studierenden festgelegt werden. Obwohl die Studierenden im Akademischen Senat sich engagiert gegen die Fortschrittskontrolle ausgesprochen haben, konnten sie den Beschluss zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung, unter anderem hinsichtlich der Fotschrittskontrolle, nicht verhindern.
Letzte Woche (am 17.05.2011) erreichte uns folgendes Schreiben der Senatsverwaltung: [2]
Dieses Schreiben weist die Änderungen an den neuen Studien und Prüfungsordnungen unser Studiengänge zurück und erklärt die alten Studienordnungen aus den Jahren (2004-2006) weiterhin für gültig. Die daraus positive Konsequenz für die Studierenden ist, dass solange die alten Studienordnungen in Kraft sind, niemand aufgrund von Fortschrittskontrollprüfungen exmatrikuliert oder zu Prüfungen zwangsangegmeldet werden kann. Nach §30 des Berliner Hochschulgetzes (BerlHG) kann der Student nur dann exmatrikuliert werden, wenn er der Einladung zu einem besonderen Beratungsgespräch (siehe Mentorenprogramm) nicht nachkommt.
Das Nichterbringen von vereinbarten Leistungen führt aktuell nicht zur Exmatrikulation.
Status Quo (Mai 2011)
In der Allgemeinen Studienordnung (AStO) für Studiengänge an unserer Fakultät findet ihr im §2 den Satz: "Es sind mindestens 30LP pro Studienjahr zu erbringen." Außerdem findet ihr in §30 des BerlHG die Regelung, dass ab dem zweiten Studienjahr die Studenten zu einem besonderen Beratungsgespräch eingeladen werden können. Dieser Einladung solltet ihr, sofern ihr Eine bekommen habt, nachkommen. Das Nichterscheinen zu diesen Terminen kann nach §15 BerlHG zur Exmatrikulation führen. Innerhalb dieses Gespräches wird auf eure persönliche Situation eingegangen und untersucht, an welchen Stellen und aus welchen Gründen es am Studienverlauf hapert. In diesem Gespräch werden aber NICHT verbindliche Auflagen erteilt welche bis zu einer Deadline erbracht werden müssen. Auch wenn die Fortschrittskontrolle so in unser aktuellen AllgPO der Fak.4 steht, hat die Verbindlichkeit der Auflagen im Moment keine rechtliche Grundlage und kann vor Gericht angefochten werden (Erste Beratung bietet das Studentenwerk und der AStA). Eine Argumentationsgrundlage bietet z.B. das Schreiben der Senatsverwaltung.
Position der Freitagsrunde
Die Freitagsrunde setzt auf einen Dialog zwischen Professoren und Studierenden. Die Regelungen zur Fortschrittskontrolle sollten ein Studieren auch ohne Angst vor einer ständig drohenden Exmatrikulation möglich machen. Auch lassen es die im Bologna Vertrag zugrundeliegenden Regelungen zu, dass eine Fortschrittskontrolle auch ohne Exmatrikulation gewährleistet werden kann. Wir setzen uns als gewählte Vertreter der Studierenden für bessere Studienbedingungen ein und versuchen die Fortschrittskontrolle so in unsere Studiengänge einzugliedern, dass sie studierbar bleiben.
Wie werden wir uns in Zukunft für bessere Studienbedingungen einsetzen?
Wir befürworten bei schleppendem Studienerfolg ein Mentorengespräch, lehnen jedoch jede Form daraus resultierender Konsequenzen ab, die eine Zwangsanmeldung oder Exmatrikulation zur Folge haben. Weiterhin sprechen wir uns gegen eine harte Grenze der Studienhöchstdauer in Form der doppelten Regelstudienzeit aus. Wir werden uns nicht durch die Professoren einschüchtern lassen und setzen auf einen Dialog wenn es um die Regelungen zur Fortschrittskontrolle in unseren Studiengängen geht.
Eure Meinung
Teilt uns gerne eure Meinung zur Fortschrittskontrolle mit! Inwiefern wäret ihr von einer Fortschrittskontrolle mit festen Zeitgrenzen behindert? Gibt es bei euch Hintergründe, die die Professoren nicht sehen (können)? Welche Maßnahmen zur Verbesserung eures Studienfortschritts durch die Universität haltet ihr für angemessen oder wichtig?
Vielen Dank an alle Beteiligten
Wir bedanken uns bei allen Studenten die sich aktiv gegen die bisherige Form der Fortschrittskontrolle eingesetzt haben. Insbesondere bei den Alumni-Freitagsrundlern und bei den engagierten Studenten im Akademischen Senat und dem Allgemeinen Studierendenausschuss der TU Berlin.