Akademischer Senat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. Oktober 2004, 09:20 Uhr
Der Akademische Senat (AS) ist das höchste Gremium der Universität, natürlich haben auch hier die Professoren eine absolute Mehrheit, aber anders als bei uns an der Fakultät gibt es tatsächlich zwei gegeneinander stehende Gruppen: Die Reformfraktion (eher fortschrittlich) und die Unabhängigen Hochschullehrer (eher konservativ). Letztere haben derzeit die Mehrheit.
Aufgaben
Die Aufgaben des Akademischen Senats sind u.a.: Mitwirkung bei der Errichtung von Organisationseinheiten, Einrichtung von Studiengängen, Erlass von Satzungen, Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfung, Stellungnahme zu StuPO, Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen, Koordinierung der Tätigkeit der Fakultäten, Beschlussfassung über Hochschulentwicklungs- und Ausstattungspläne, Frauenförderrichtlinien, Regelungen über die Benutzung der Hochschuleinrichtungen.