Akademischer Senat: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 24. Januar 2026, 12:43 Uhr
Der Akademische Senat (kurz AS) ist das höchste Gremium der Universität. Wie in anderen Gremien hat auch hier die Professorenschaft eine absolute Mehrheit.
Aufgaben
Die Aufgaben des Akademischen Senats sind u.a.: Mitwirkung bei der Errichtung von Organisationseinheiten, Einrichtung von Studiengängen, Erlass von Satzungen, Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfung, Stellungnahme zu StuPO, Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen, Koordinierung der Tätigkeit der Fakultäten, Beschlussfassung über Hochschulentwicklungs- und Ausstattungspläne, Frauenförderrichtlinien, Regelungen über die Benutzung der Hochschuleinrichtungen. Der Akademische Senat setzt einige (teilweise) einflussreiche Kommissionen ein, in denen die relevante Unipolitik gemacht wird und in denen (teilweise) auch Studierende sitzen:
- Kommission für Entwicklungsplanung (EPK)
- Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK)
- Kommission für Lehre und Studium (LSK)
- Kommission für Bibliothekswesen (BWK)
Die Geschäftsstellen sind die Sekretariate der Kommissionen. Dort laufen die Informationen zur Unipolitik zusammen und werden kanalisiert.