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Verfasste Studierendenschaft

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Mit dem Änderungsgesetz vom 21. 4. 2005 wurden in der damals gültigen Fassung des BerlHG verfasste Studierendenschaften für Berlin eingeführt. Dadurch bilden laut §18 alle immatrikulierten Studierenden der Hochschule eine Studierendenschaft, welche sich selbst in der sog. Stundentischen Selbstverwaltung verwaltet. Im Anschluss an die Gesetzesänderung des BerlHG gab sich die Studierendenschaft der TU Berlin eine Satzung, welche auch die Grundlage für die Existenz und die Arbeit der Organe der Studierendenschaft bildet.