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Historische Prüfungsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Neben dieser Prüfungsordnung war eine zweite, die vom Senat vorgegebene und den Rahmenrichtlinien der Konferenz der Kultusminister der Länder ensprechende Prüfungsordnung A gültig.
 
Neben dieser Prüfungsordnung war eine zweite, die vom Senat vorgegebene und den Rahmenrichtlinien der Konferenz der Kultusminister der Länder ensprechende Prüfungsordnung A gültig.
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==Siehe auch==
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* [[Geschichte der Fakultät IV]]
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[[Kategorie: Fakultäts-ABC]]

Version vom 13. September 2005, 13:37 Uhr

Historische Prüfungsordnungen gibt es diverse an der Fakultät IV. Berühmt war die PO B - die berühmte Reform-Prüfungsordnung - der Informatiker, die nur 8 Semester lang, (ab 18. August 1972 bis Sommersemester 1976) gültig war. Vom Fachbereich angestrebte Eigenschaften

Kompromißlösung zwischen Senator Stein und dem Fachbereich:

  • Boolsche Bewertung: Bestanden/Nicht bestanden
  • uneingeschränkte Wiederholbarkeit von Prüfungen
  • Gruppenarbeit (z.B. auch bei der Diplomarbeit).
  • Zwei Drittel aller Prüfungen des Grund- und Hauptstuidums können durch Übungsscheine abgedeckt werden;
  • 36 Semesterwochenstunden im gesamten Hauptstudium
  • die Betreuer stellen die Notwendigkeit und den Umfang der Gruppendiplomarbeit fest, nicht der Diplomprüfungsausschuss (in dem Studenten sitzen)
  • bei Gruppendiplomarbeiten werden die gesamte Arbeit und die Einzelleistungen bewertet;
  • alle Diplome erhalten den Zusatz, nach welcher Prüfungsordnung studiert wird.

Neben dieser Prüfungsordnung war eine zweite, die vom Senat vorgegebene und den Rahmenrichtlinien der Konferenz der Kultusminister der Länder ensprechende Prüfungsordnung A gültig.

Siehe auch