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Fortschrittskontrolle: Unterschied zwischen den Versionen

K (Formulierung, Rechtschreibung, Links, Nitpicking)
(Reihenfolge geändert; Hervorhebungen; Paragraphen angepasst; Geschichte auskommentiert, da unkonsistent;)
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In dieser Wikiseite geht es um die Fortschrittskontrolle im Bachelor/Mastersystem. Die folgende Angaben sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. Überprüft also bevor ihr euch auf diese Informationen verlasst, ob die Regelungen mit den aktuell geltenden [http://www.eecs.tu-berlin.de/menue/studium_und_lehre/informationsmaterial/| Studien und Prüfungsordnungen] (auch StuPO genannt) konsistent sind. Außerdem habt ihr immer die Möglichkeit bei uns, der [[Freitagsrunde]], nachzufragen oder die Studienfachberatung zu konsultieren.
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In dieser Wikiseite geht es um die Fortschrittskontrolle im Bachelor/Mastersystem. '''Die folgende Angaben sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.''' Überprüft also bevor ihr euch auf diese Informationen verlasst, ob die Regelungen mit den aktuell geltenden [http://www.eecs.tu-berlin.de/menue/studium_und_lehre/informationsmaterial/| Studien und Prüfungsordnungen] (auch StuPO genannt) konsistent sind. Außerdem habt ihr immer die Möglichkeit bei uns, der [[Freitagsrunde]], nachzufragen oder die Studienfachberatung zu konsultieren.
  
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= Status Quo (Mai 2011/April 2013)=
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In der Allgemeinen Studienordnung ([http://www.eecs.tu-berlin.de/fileadmin/f4/fkIVdokumente/StuPOs/AStO.pdf AStO]) für Studiengänge an unserer Fakultät findet ihr im §9 (2) den Satz: "Es sind mindestens 30LP pro Studienjahr zu erbringen.", dieser Paragraph hat keine rechtliche Grundlage. Weder in [http://gesetze.berlin.de/default.aspx?typ=reference&y=100&g=BlnHG&p=28 '''§28''' des BerlHG], der die Regelung, dass ab dem zweiten Studienjahr die Studierenden zu einem besonderen Beratungsgespräch eingeladen werden können, wenn ihre Leistungen unter einem Drittel der zu erreichenden Leistungen liegen, enthält. Noch in Verbindung mit [http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnHG%2Fcont%2FBlnHG.P15.htm '''§15''' BerlHG], der die Exmatrikulation von Studierenden regelt.
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In der AStO befindet sich momentan keine Regelung, die den §28 BerlHG implementiert, jedoch sollte einer etwaigen Einladung zum Beratungsgespräch trotzdem gefolgt werden (da formal die verschuldete Nicht-Teilnahme an dem Gespräch nach §15 BerlHG zu Exmatrikulation führt). Es ist empfehlenswert sich vom [http://www.studentenwerk-berlin.de/index.html|Studentenwerk] oder dem [[Allgemeiner Studierendenausschuss| AStA]] vor dem Gespräch beraten zu lassen.
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Auch wenn die Fortschrittskontrolle so in unser aktuellen AllgPO der Fakultät 4 steht, hat die '''Verbindlichkeit der Auflagen''' (30 LP pro Studienjahr) im Moment '''keine rechtliche Grundlage''' und kann vor Gericht angefochten werden. Eine Argumentationsgrundlage bietet z.B. das Schreiben der Senatsverwaltung[http://docs.freitagsrunde.org/StuPO/SchreibenSenBWFStgeFakIV0001.pdf].
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=Geschichte der Fortschrittskontrolle=
 
=Geschichte der Fortschrittskontrolle=
 
Der Beginn der Gespräche um die Fortschrittskontrolle war die Einführung der Bachelor/Masterstudiengänge an unser Fakultät. Damals wurde noch von den Gründern der Freitagsrunde aktiv gegen die Einführung der neuen Studienordnungen protestiert, doch die Abschaffung der Diplom Studiengänge lies sich auch nicht durch Statusgruppenvetos und andere Maßnahmen verhindern. (Die genaue Geschichte der Proteste ist hier zu finden: [[http://docs.freitagsrunde.org/StuPO/Presseerklaerung_StuPO.txt]] bzw. z.B. im [http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,291961,00.html| Spiegel])
 
Der Beginn der Gespräche um die Fortschrittskontrolle war die Einführung der Bachelor/Masterstudiengänge an unser Fakultät. Damals wurde noch von den Gründern der Freitagsrunde aktiv gegen die Einführung der neuen Studienordnungen protestiert, doch die Abschaffung der Diplom Studiengänge lies sich auch nicht durch Statusgruppenvetos und andere Maßnahmen verhindern. (Die genaue Geschichte der Proteste ist hier zu finden: [[http://docs.freitagsrunde.org/StuPO/Presseerklaerung_StuPO.txt]] bzw. z.B. im [http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,291961,00.html| Spiegel])
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'''Das Nichterbringen von vereinbarten Leistungen führt aktuell nicht zur Exmatrikulation.'''
 
'''Das Nichterbringen von vereinbarten Leistungen führt aktuell nicht zur Exmatrikulation.'''
 
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= Status Quo (Mai 2011)=
 
In der Allgemeinen Studienordnung ([http://www.eecs.tu-berlin.de/fileadmin/f4/fkIVdokumente/StuPOs/AStO.pdf AStO]) für Studiengänge an unserer Fakultät findet ihr im §2 den Satz: "Es sind mindestens 30LP pro Studienjahr zu erbringen."
 
Außerdem findet ihr in §30 des [http://www.berlin.de/imperia/md/content/senwfk/pdf-dateien/recht/berliner_hochschulgesetz.pdf BerlHG] die Regelung, dass ab dem zweiten Studienjahr die Studenten zu einem besonderen '''Beratungsgespräch''' eingeladen werden können. Dieser Einladung solltet ihr, sofern ihr Eine bekommen habt, nachkommen. Das '''Nichterscheinen''' zu diesen Terminen '''kann''' nach §15 [http://www.berlin.de/imperia/md/content/senwfk/pdf-dateien/recht/berliner_hochschulgesetz.pdf BerlHG] '''zur Exmatrikulation''' führen.
 
Innerhalb dieses Gespräches wird auf eure persönliche Situation eingegangen und untersucht, an welchen Stellen und aus welchen Gründen es am Studienverlauf hapert.
 
In diesem Gespräch werden aber NICHT verbindliche Auflagen erteilt welche bis zu einer Deadline erbracht werden müssen. Auch wenn die Fortschrittskontrolle so in unser aktuellen AllgPO der Fak.4 steht, hat die '''Verbindlichkeit der Auflagen''' im Moment '''keine rechtliche Grundlage''' und kann vor Gericht angefochten werden (Erste Beratung bietet das [http://www.studentenwerk-berlin.de/index.html| Studentenwerk] und der [[Allgemeiner Studierendenausschuss| AStA]]). Eine Argumentationsgrundlage bietet z.B. das Schreiben der Senatsverwaltung.
 
  
 
=Position der Freitagsrunde=
 
=Position der Freitagsrunde=
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== Eure Meinung ==
 
== Eure Meinung ==
Teilt uns gerne eure Meinung zur Fortschrittskontrolle mit! Inwiefern wäret ihr von einer Fortschrittskontrolle mit festen Zeitgrenzen behindert? Gibt es bei euch Hintergründe, die die Professoren nicht sehen (können)?
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Teilt uns gerne eure Meinung zur Fortschrittskontrolle mit! Inwiefern wärt ihr von einer Fortschrittskontrolle mit festen Zeitgrenzen behindert? Gibt es bei euch Hintergründe, die die Professoren nicht sehen (können)?
 
Welche Maßnahmen zur Verbesserung eures Studienfortschritts durch die Universität haltet ihr für angemessen oder wichtig?
 
Welche Maßnahmen zur Verbesserung eures Studienfortschritts durch die Universität haltet ihr für angemessen oder wichtig?
  
 
= Vielen Dank an alle Beteiligten =
 
= Vielen Dank an alle Beteiligten =
Wir bedanken uns bei allen Studenten die sich aktiv gegen die bisherige Form der Fortschrittskontrolle eingesetzt haben. Insbesondere bei den [https://wiki.freitagsrunde.org/Freitagsrunde:Ehemalige_Mitglieder Alumni-Freitagsrundlern] und bei den engagierten Studenten im Akademischen Senat und dem Allgemeinen Studierendenausschuss der TU Berlin.
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Wir bedanken uns bei allen Studenten die sich aktiv gegen die bisherige Form der Fortschrittskontrolle eingesetzt haben. Insbesondere bei den [https://wiki.freitagsrunde.org/Freitagsrunde:Ehemalige_Mitglieder Alumni-Freitagsrundlern] und bei den engagierten Studenten im [[Akademischer Senat|Akademischen Senat]] und dem Allgemeinen Studierendenausschuss der TU Berlin.

Version vom 17. April 2013, 06:59 Uhr

In dieser Wikiseite geht es um die Fortschrittskontrolle im Bachelor/Mastersystem. Die folgende Angaben sind ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. Überprüft also bevor ihr euch auf diese Informationen verlasst, ob die Regelungen mit den aktuell geltenden Studien und Prüfungsordnungen (auch StuPO genannt) konsistent sind. Außerdem habt ihr immer die Möglichkeit bei uns, der Freitagsrunde, nachzufragen oder die Studienfachberatung zu konsultieren.

Status Quo (Mai 2011/April 2013)

In der Allgemeinen Studienordnung (AStO) für Studiengänge an unserer Fakultät findet ihr im §9 (2) den Satz: "Es sind mindestens 30LP pro Studienjahr zu erbringen.", dieser Paragraph hat keine rechtliche Grundlage. Weder in §28 des BerlHG, der die Regelung, dass ab dem zweiten Studienjahr die Studierenden zu einem besonderen Beratungsgespräch eingeladen werden können, wenn ihre Leistungen unter einem Drittel der zu erreichenden Leistungen liegen, enthält. Noch in Verbindung mit §15 BerlHG, der die Exmatrikulation von Studierenden regelt. In der AStO befindet sich momentan keine Regelung, die den §28 BerlHG implementiert, jedoch sollte einer etwaigen Einladung zum Beratungsgespräch trotzdem gefolgt werden (da formal die verschuldete Nicht-Teilnahme an dem Gespräch nach §15 BerlHG zu Exmatrikulation führt). Es ist empfehlenswert sich vom [1] oder dem AStA vor dem Gespräch beraten zu lassen.

Auch wenn die Fortschrittskontrolle so in unser aktuellen AllgPO der Fakultät 4 steht, hat die Verbindlichkeit der Auflagen (30 LP pro Studienjahr) im Moment keine rechtliche Grundlage und kann vor Gericht angefochten werden. Eine Argumentationsgrundlage bietet z.B. das Schreiben der Senatsverwaltung[2].


Position der Freitagsrunde

Die Freitagsrunde setzt auf einen Dialog zwischen Professoren und Studierenden. Die Regelungen zur Fortschrittskontrolle sollten ein Studieren auch ohne Angst vor einer ständig drohenden Exmatrikulation möglich machen. Auch lassen es die im Bologna Vertrag zugrundeliegenden Regelungen zu, dass eine Fortschrittskontrolle auch ohne Exmatrikulation gewährleistet werden kann. Wir setzen uns als gewählte Vertreter der Studierenden für bessere Studienbedingungen ein und versuchen die Fortschrittskontrolle so in unsere Studiengänge einzugliedern, dass sie studierbar bleiben.

Wie werden wir uns in Zukunft für bessere Studienbedingungen einsetzen?

Wir befürworten bei schleppendem Studienerfolg ein Mentorengespräch, lehnen jedoch jede Form daraus resultierender Konsequenzen ab, die eine Zwangsanmeldung oder Exmatrikulation zur Folge haben. Weiterhin sprechen wir uns gegen eine harte Grenze der Studienhöchstdauer in Form der doppelten Regelstudienzeit aus. Wir werden uns nicht durch die Professoren einschüchtern lassen und setzen auf einen Dialog wenn es um die Regelungen zur Fortschrittskontrolle in unseren Studiengängen geht.

Eure Meinung

Teilt uns gerne eure Meinung zur Fortschrittskontrolle mit! Inwiefern wärt ihr von einer Fortschrittskontrolle mit festen Zeitgrenzen behindert? Gibt es bei euch Hintergründe, die die Professoren nicht sehen (können)? Welche Maßnahmen zur Verbesserung eures Studienfortschritts durch die Universität haltet ihr für angemessen oder wichtig?

Vielen Dank an alle Beteiligten

Wir bedanken uns bei allen Studenten die sich aktiv gegen die bisherige Form der Fortschrittskontrolle eingesetzt haben. Insbesondere bei den Alumni-Freitagsrundlern und bei den engagierten Studenten im Akademischen Senat und dem Allgemeinen Studierendenausschuss der TU Berlin.