Sitzung: Jeden Freitag in der Vorlesungszeit ab 16 Uhr c. t. im MAR 0.005. In der vorlesungsfreien Zeit unregelmäßig (Jemensch da?). Macht mit!

Benutzer:Felix/SoftwarePatenteVortrag

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Terminologie

  • wikipedia:patent "Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht, das ein zeitlich begrenztes ausschließliches Recht (Monopol) zur gewerblichen Nutzung eines technischen Verfahrens oder eines technischen Produkts gewährt."
    • wikipedia:patent, information rules
      • Verschiedene theorien wieso patente gut für die gesellschaft sind:
        • eigentum, belohnung, veröffentlichung und am wichtigsten: ansporntheorie
      • Immer nur diese Theorien können als grundlage einer Argumentation dienen

Überleitung zu Streitpunkten

In Deutschland gibt es historisch gesehen keine Patente auf Software. Die klassische Sicht ist, dass Software letztlich aus Algorithmen besteht, also Mathematik. Mathematisches kann aber nicht "erfunden" werden (und ist daher nicht patentierbar), sondern ist logisch zwingend ableitbar und wird daher nur "entdeckt".

In der bis heute gültigen European Patent Convention wurden 1973 Patente auf Software ausgeschlossen:

Artikel 52: Patentfähige Erfindungen
 (...)
 (2) Als Erfindungen im Sinn des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen:
    (...)
    c) Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder
       für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen; (...)


Das Europäische Patentamt jedoch 2000 den Begriff der "computerimplementierten Erfindungen" eingeführt. Damit ist Software letztlich patentierbar. "The expression "computer-implemented inventions" is intended to cover claims which specify computers, computer networks or other conventional programmable digital apparatus whereby prima facie the novel features of the claimed invention are realised by means of a new program or programs. Such claims may take the form of a method of operating said conventional apparatus, the apparatus set up to execute the method (loaded with the program), or, following T1173/97, the program itself."


Offensichtlich wird hier der legale Rahmen durch die Vergabepraxis sehr stark gedehnt. Weiterhin unterliegen alle Patente den nationalen Patentgesetzen, die z.T. unterschiedlich sind. Daher gibt es derzeit Bestrebungen, das Patentrecht zu harmonisieren und an die derzeitige Praxis anzupassen, was auch die Aktualität des Themas zeigt.



Streitpunkte

Trivialpatente

Stand der Technik

Interoperabilität

EU-Gremien / Ablauf

Wichtig sind insbesondere zwei Akteure: Der europäische Rat, bestehend aus den Staatschefs der EU-Mitgliedsstaaten, sowie das europäische Parlament mit gewählten Abgeordneten.

Der europäische Rat hat im November 2002 einer Richtlinie zugestimmt, die sehr weitgehend mit den Vorstellungen des europäischen Patentamtes übereinstimmt. Dieser Vorlage muss das europäische Parlament zustimmen. Im September 2003 wurde dort jedoch nur ein stark veränderter Vorschlag angenommen, der im wesentlichen darauf abzielt, die Patentierbarkeit von Software weitgehend zu begrenzen.

Jetzt muss der europäische Rat erneut darüber beschließen, was aber derzeit offiziell an Übersetzungsschwierigkeiten scheitert. Zudem ist die Diskussion im Rat auch wieder neu entfacht worden, nachdem sich z.B. Polen gegen den Vorschlag gewandt haben. In einem ersten Meinungsbild hatte der Rat jedoch im Mai 2004 die Änderungen des europäischen Parlaments abgelehnt und die eigene Richtlinie bestätigt.

Sobald der Rat erneut abgestimmt hat, ist wieder das Parlament an der Reihe. Sollte es zu keiner Einigung kommen, gibt es ein Vermittlungsverfahren.

Verbesserungsvorschläge

Hintergrund

  • BGH
    • wikipedia:softwarpatente: Die im EPÜ genannten Ausschlüsse von der Patentierbarkeit, insbesondere für Computerprogamme, finden sich in § 1 des deutschen Patentgesetzes (PatG) wieder. Die Technizität einer Erfindung, die Voraussetzung für eine Patentierung ist, ist nach deutscher Rechtsprechung dadurch gekennzeichnet, dass sich die Erfindung zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges des Einsatzes von Naturkräften bedient. Nach nunmehr wohl als ständig zu bezeichnender Rechtsprechung des Bundespatentgerichtes und des Bundesgerichtshofes ist die lediglich bestimmungsgemäße Benutzung eines Computers kein Einsatz von Elektrizität als Naturkraft. In Grenzfällen, wie bei Methoden zur Druckwegoptimierung oder zur Speicherverwaltung, kam es dennoch zu umstrittenen Interpretationen, nach denen beispielsweise eine Reduzierung des Speicherverbrauches bereits Technizität herstellt.
  • Allg. Unsicherheit
  • EPA-Vergabepraxis
    • wikipedia:Europäisches_Patentamt: Fakten: Kein EU-Organ, 29 Länder gehören dazu, finanziert sich aus patenteinnahmen, davon hälfte an beteiligte nationen, rest für sich selbst
  • Software-Patente auch jetzt schon

MP3

http://web.media.mit.edu/~eds/mpeg-patents-faq

Technik

  • Ton in Frequenzen aufteilen
  • Psychoakustisches Modell verwenden um zu beurteilen was hörbar ist und was nicht
  • Allokator verwenden der jedem Frequenzband eine menge an Bit's zuweist, dem "hörbarsten" am meisten

Patente

  • FhG hat Patente auf das Psychoakustische Modell und den Bit-Allokator
  • Ungeklärt ob diese Patente nur für mp3 oder für alle Verlustbehafteten Audio-Komprimierungen

alter Hintergrundteil Benutzer:Felix/Ausarbeitung_Softwarepatente


Voraussetzungen der Patentierbarkeit

Um patentierbar zu sein, müssen computerimplementierte Erfindungen neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Um das Kriterium der erfinderischen Tätigkeit zu erfllen, müssen computerimplementierte Erfindungen einen technischen Beitrag leisten.


Artikel 4a

Ausschluss von der Patentierbarkeit

(1) (neu) Ein Computerprogramm als solches kann keine patentierbare Erfindung darstellen.

(2) Bei computerimplementierten Erfindungen wird nicht schon deshalb von einem technischen Beitrag ausgegangen, weil zu ihrer Ausführung ein Computer, ein Computernetz oder eine sonstige programmierbare Vorrichtung eingesetzt wird. Folglich sind Erfindungen, zu deren Ausführung ein Computerprogramm, sei es als Quellcode, als Objektcode oder in anderer Form ausgedrückt, eingesetzt wird und durch die Geschäftsmethoden, mathematische oder andere Methoden angewendet werden, nicht patentfähig, wenn sie über die normalen physikalischen Interaktionen zwischen einem Programm und dem Computer, Computernetzwerk oder einer sonstigen programmierbaren Vorrichtung, in der es abgespielt wird, keine technischen Wirkungen erzeugen.


Artikel 5

Form des Patentanspruchs

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass auf eine computerimplementierte Erfindung entweder ein Erzeugnisanspruch erhoben werden kann, wenn es sich um einen programmierten Computer, ein programmiertes Computernetz oder eine sonstige programmierte Vorrichtung handelt, oder aber ein Verfahrensanspruch, wenn es sich um ein Verfahren handelt, das von einem Computer, einem Computernetz oder einer sonstigen Vorrichtung durch Ausführung von Software verwirklicht wird.

(2) Ein Patentanspruch auf ein Computerprogramm, sei es auf das Programm allein oder auf ein auf einem Datenträger vorliegendes Programm, ist nur zulässig, insoweit das Programm, wenn es auf einem Computer, auf einem programmierten Computernetz oder einer sonstigen programmierbaren Vorrichtung installiert und ausgeführt wird, einen in derselben Patentanmeldung erhobenen Erzeugnis- oder Verfahrensanspruch gem Absatz 1 begründet.


Europ. Rat sollte schon tagen, hat aber noch nicht. Offiziell wg. Übersetzungsschwierigkeiten.

  • Niederländisches Parlament fordert Regierung auf, Zustimmung im Rat zurückzunehmen (Juli 2004)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/48796

  • Polen wird die aktuelle Ratsrichtlinie nicht unterstützen - wg. mehr Stimmen ev. andere Ratsgewichtung

http://www.kprm.gov.pl/441_12649.htm

  • Bundestag: Alle Fraktionen bringen Anträge ein, die die Haltung der Bundesregierung kritisieren. Überweisung an den Rechtsausschuss zur Erarbeitung eines interfraktionellen Antrags. (Oktober 2004)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/52417


Weiterer Plan:

  • Wenn die Änderungen des EU-Parlaments nicht angenommen werden, muss sich das Parlament in 2. Sitzung damit beschäftigen.
  • Wird die Richtlinie mit absoluter Mehrheit aller Sitze abgelehnt, gibt es ein Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Parlament.

http://www.stop-swpat.de/docs/historie.pdf


Kernstreitpunkte:

  • Ist Software "an sich" patentierbar?
  • Interoperabilität
  • Wie wird Technik definiert?


  • Akteure (wer was plant)
    • EU-Rat, Industrie
    • FFII
    • EU-Parlament


Argumente

nicht mehr im Wiki wegen Tabellenform.

aktuelle Version hier: http://user.cs.tu-berlin.de/~nighty/argumente%20struktur.sxw

Wie geht man mit SP um?

  • Großunternehmen
    • viel patentieren
    • Cross-Licensing
    • Versicherung
  • Open Source
    • Patent-Portfolio aufbauen
    • sehr teuer/unpraktikabel: Versicherung
    • Rückendeckung durch große Patentinhaber
    • eigene Patent-Datenbanken, um Trivialpatente zu verhindern
    • Abschreckung durch Community und Unsicherheit
    • ignorieren
  • KMUs
    • sehr teuer: Versicherung
    • sehr begrenzt: Cross-Licensing
    • Aufkaufen und Verwerten von fremden Patenten (Acacia)

Sonstiges

  • Trivialpatente raus
  • Patentdauer beschränken 2 / 5 Jahre


Folien

hier: http://user.cs.tu-berlin.de/~nighty/folien.sxi

Vortragsnotizen

Streitpunkte

  • Trivialpatente
  • Stand der Technik
  • Interoperabilität

EU-Gremien / Verfahren (2 min)s

Diskussion