Benutzer:Felix/Ausarbeitung Softwarepatente
Hintergrund / Historie zum Entstehen von Software-Patenten
Traditionell in Deutschland (und den meisten Industriestaaten): Technische Neuerung, keine Patente auf Logik oder mathematische Methoden, weil Neuerungen deduktiv ableitbar sind (wenn auch nicht immer offensichtlich) und daher nur entdeckt werden können, weil schon immer existiert haben. Software ist erst seit relativ kurzer Zeit wirtschaftlich im großem Stil relevant, wurde zunächst mit Logik und Mathematik gleichgesetzt.
- Trips, Wipo
Das TRIPS-Abkommen der Welthandelsorganisation von 1993 legt Mindeststandards für "intellectual property" fest. Auch Deutschland bzw. die EU-Staaten sind durch dieses Abkommen gebunden. Es ist zwischen Befürwortern und Gegnern von Software-Patenten umstritten, ob aus dem TRIPS-Abkommen zwingend folgt, dass die EU auch Patente auf Software zulassen soll.
- European Patent Convention (EPC) / Europäische Patent-Übereinkunft (EPÜ)
http://www.european-patent-office.org/legal/epc/index.html Artikel 52: Patentfähige Erfindungen (2) Als Erfindungen im Sinn des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen: (...) c) Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen; (...)
Damit sind Software-Patente derzeit in der EU formell nicht erlaubt.
Das Europäische Patentamt hat aber im Mai 2000 im Anhang 6 der Akte zur Trilateralen Konferenz den Begriff der "Computer-implementierten Erfindungen" geprägt. http://www.european-patent-office.org/tws/appendix6.pdf
"The expression "computer-implemented inventions" is intended to cover claims which specify computers, computer networks or other conventional programmable digital apparatus whereby prima facie the novel features of the claimed invention are realised by means of a new program or programs. Such claims may take the form of a method of operating said conventional apparatus, the apparatus set up to execute the method (loaded with the program), or, following T1173/97, the program itself."
However, the reasoning (...) relied on the intimate relationship between program and an undeniably technical apparatus, the computer. Hence it was possible to argue that programs, even in abstract, can show a "technical effect".
1. This scheme makes no mention of the "further technical effect" discussed in T1173/97. There is no need to consider this concept in examination, and it is preferred not to do so for the following reasons: firstly, it is confusing to both examiners and applicants; secondly, the only apparent reason for distinguishing "technical effect" from "further technical effect" in the decision was because of the presence of "programs for computers" in the list of exclusions under Article 52(2) EPC. If, as is to be anticipated, this element is dropped from the list by the Diplomatic Conference, there will no longer be any basis for such a distinction. It is to be inferred that the BoA would have preferred to be able to say that no computer-implemented invention is excluded from patentability by the provisions of Articles 52(2) and (3) EPC.
Offensichtlich wird hier der legale Rahmen durch die Vergabepraxis sehr stark gedehnt. Dies führte zu Bestrebungen, das Patentrecht zu "harmonisieren" und an die derzeitige Praxis anzupassen.
Die europäischen Gremien
Prinzipielles Vorgehen in der EU: Der Europäische Rat (bestehend Staatschefs und Ministerpräsidenten aller EU Mitgliedsstaaten) beschließt eine Richtlinie. Diese muss dann vom Europäischen Parlament (von allen EU-Bürgern per Listenwahl gewählte Parlamentarier) bestätigt werden. Sollte das nicht geschehen, wird die Richtlinie zum Rat zurückgegeben. http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/indprop/comp/index.htm
- Europäische Kommission leitet Sondierung zur Patentierung "computerimplementierter Erfindungen" ein. (Oktober 2000) http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/softpatanalyse.htm
- Europäische Kommission schlägt Richtlinie vor (Februar 2002) macht Patente auf Software möglich
- Europäischer Rat überarbeitet Richtlinie (November 2002)
- Diskussion im EU-Ausschuss für Recht und Binnenmarkt (bis Juni 2003)
Ausschuss nimmt Entwurf der Vorsitzenden Arlene McCarthy mit 20:8 Stimmen an, der von Patent-Gegnern abgelehnt wird. Software soll nur in Verbindung mit Hardware und nicht als solche patentierbar sein. Vorsitzende wird wegen angebl. Verbindungen zu Großkonzernen und SWP-Lobby kritisiert. - Diskussion im EU-Parlament (September 2003)
Änderungsanträge in Punkten der Technikdefinition, Patent-Gegner und Europa-Grüne bezeichnen die Änderungen als großen Erfolg. http://www2.europarl.eu.int/registre/seance_pleniere/textes_consolides/2002/0047/EP-PE_TC1-COD(2002)0047_DE.pdf - Europäischer Rat einigt sich auf eine Richtlinie (Mai 2004)
Noch kein formeller Beschluss. Deutschland stimmt zu, nachdem einige kleinere Passagen bez. des Technikbegriffs geändert wurden. Kritiker monieren Umfallen. Reine Software-Patente angebl. nicht möglich http://www2.europarl.eu.int/registre/seance_pleniere/textes_consolides/2002/0047/EP-PE_TC1-COD(2002)0047_DE.pdf
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