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Version vom 15. Dezember 2004, 11:14 Uhr von 192.168.23.50 (Diskussion) (Software-Patente in den USA)

TODO:

  • Bevor wir das abschließen alle TODO's rausnehmen. :)
  • Bibliographie
  • Konvertierung in Latex

Grundlagen

Patente

// TODO der satz geht so nich... Staaten erhoffen sich durch Patente eine Förderung von Innovation und Wirtschaft und Allgemeinwohl.

Patente werden für technisch anwendbare Erfindungen vergeben, die "neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind." (Art. 52, Abs. 1 EPC). Der Patentinhaber erhält so ein Quasi-Monopol auf seine Erfindung und kann entscheiden, wem er die patentierte Technologie unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellt. Auf diese Art und Weise werden auch Projekte mit großem Investitionssummen rentabel und Erfindungen, die der Allgemeinheit zugute kommen, werden so belohnt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Patentinahber zur vollständigen und für den Fachmann verständlichen Offenlegung des Patentes. Die Patentdauer ist zeitlich begrenzt. In TRIPS wurde vereinbart, dass es jeder Staat den Patentinhabern ermöglichen soll, ihre Patente 20 Jahre laufen zu lassen.

"Europäische" Patente gibt es an sich nicht. Es gibt derzeit nur nationale Patente. Eine zentrale Einreichung beim Europäischen Patentamt (EPA) ist möglich, welches dann über die Patentierbarkeit entscheidet. Für jedes Patent müssen rechtsverbindliche Übersetzungen in _alle_ Amtsprachen der EU angefertigt werden. Dadurch entstehen Kosten von 25000 bis 50000 Euro pro Patent. (\cite{IHK-Studie}) Bei Patentverletzungen gilt weiterhin das nationale Patentrecht.

Ab 2005 sind Gemeinschaftspatente mit EU-weitem Recht geplant. Dann gibt es nur noch ein Patent nach EU-Vorschrift. Ursprünglich ist eine Reduzierung der nötigen Übersetzungen geplant gewesen, was aber inzwischen wegen nationaler Eitelkeiten fallen gelassen wurde.

Softwarepatente

Im deutschen Patentgesetz (PatG) wurde festgelegt, dass ein Erfindung den Einsatz von Naturkräften benötigt, um patentierbar zu sein, d.h., es muss das Kriterium der Technizität erfüllen. Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Computers fällt nach gängiger Rechtssprechung nicht darunter. Ohnehin werden in §1 Abs. 2 PatG "Programme für Datenverarbeitungslagen" explizit von der Patentierbarkeit ausgeschlossen.

Ähnlich verhält es sich in der Europäischen Patentübereinkunft (EPÜ) von 1973. Auch hier sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar und Erfindungen müssen einen technischen Charakter aufweisen. Allerdings sind Softwarepatente in Europa trotzdem bestehende Praxis. Bis dato wurden weit über 30000 Softwarepatente erteilt, die aber auf Grund des Ausschlusskriteriums von Softwarepatenten in EPÜ, Art. 2, Abs 2c rechtlich noch nicht durchsetzbar sind.

Verantwortlich dafür ist das Europäische Patentamt (EPA), dass 2000 den Begriff computerimplementierte Erfindungen prägte. Demnach ist ein Computer eine technische Maschine und so erfüllen alle Programme, die auf einem Computer ablaufen das Technizitätskriterium. (\cite{Richtlinienvorschlag})

Hintergrund der Situation

Softwarepatent-Befürworter führen derzeit einen regelrechten "Kampf" mit deren Gegner aus. Zwar floriert die Software-Industrie in Europa und es gibt auch keine Klagen. Trotzdem werden Softwarepatente von von einem großen Teil der Industrie, inklusivie einiger Mittelständischer Betriebe aktiv gefordert. (Beispielsweise vom BitKom-Verband)

Darum ist derzeit eine Richtlinie im Gespräch, die das Potential hat die Softwarelandschaft in Europa tiefgreifend zu verändern.

Software-Patente in den USA

In den USA ist die Patentierung insgesamt liberaler und so sind dort u.a. Softwarepatente schon seit etlichen Jahren bestehende Praxis. 1981 urteilte der Surpreme Court im Fall Diamond v. Diehr gegen den Willen des US-Patentamtes (US Patent and Trademark Office, "PTO"), dass das Patent auf ein Programm zur Berechnung der optimalen Aushärtezeit von Gummi zu erteilen ist. Dieses bestand aber im Wesentlichen nur aus einem lange vorher bekannten Algorithmus, der Arrhenius-Gleichung, der auf eingelesene Messdaten angewandt wurde. (http://www.sensortime.com/Diehr81-de.html )Daraus folgten 1990 erste Richtlinien, die Verfahren patentierbar machte, in denen mathematische Algorithmen auf "real-world values" angewendet werden, also z.B. ein Programm zur Wettervorhersage.

1996 folgten dann die vom PTO erlassenen "Examination Guidelines for Computer-Related Inventions". (\cite{US-Richtlinie}) Patentierbar sind seitdem

  • "Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)": Computerberechnungen werden genutzt, um Effekte in der realen Welt zu erzielen. Als einfaches Beispiel sei eine Maschinensteuerung angeführt.
  • "Manipulation of Data Representing Physical Objects or Activities (Pre-Computer Process Activity)": Dies entspricht einer Neuauflage der Richtlinien von 1990. Der Computer erhält Daten aus der realen Welt und verarbeitet diese dann. Darunter fallen neben Programmen zur Wettervorhersage u.a. auch Programme zur Auswertung der Daten eines Seismographen.
  • "Computer-Related Processes Limited to a Practical Application in the Technological Arts": Somit sind Algorithmen weiterhin nicht patentierbar, allerdings deren praktische Anwendung in einem technischen Kontext. Eine Interaktion mit der realen Welt ist nicht mehr nötig. Dies trifft z.B. auch auf grafische Cursor durch XOR-Operationen zu. (US-Patent Nr. 4,197,590)

Die Richtlinie ist problematisch, da sie nicht eng genug gefasst ist, um Trivialpatente zu verhindern. So konnte z.B. IBM 2002 ein Patent auf die Statusanzeige der Caps-Lock-Taste erhalten (US-Patentnummer 6,748,468).

Derzeit sind ca 15% aller Patente in den USA Softwarepatente. Zum größten Teil handelt es sich dabei um strategische Patente großer Fertigungsfirmen. Nur 5% gehören Softwarefirmen. Studien behaupten zudem, dass für Patentausgaben verwendete Mittel bei der Forschung eingespart werden. (\cite{Empirical})

Diese große Menge an Softwarepatenten hat außerdem dazu geführt, dass Firmen entstanden sind, die sich auf die Vermarktung von Patenten spezialisiert haben, ohne einen wirtschaftlichen Mehrwert zu liefern. Das Firmenkonzept besteht oft darin, billig Patente einzukaufen und dann Firmen zu verklagen, die diese Technik nutzen. Als bekannteste Vertreter seien hier Acacia (Web-Streaming), SCO (Unix), Eolas (ActiveX) und McKool Smith (3D-Grafik, Online-Spiele) genannt.

Strittige Aspekte

Grad extern in bearbbeitung

Weg durch die Gremien

Aktuell werden in Europa Software-Patente sehr intensiv diskutiert. Dies liegt insbesondere daran, dass derzeit in den EU-Gremien eine Richtlinie beschlossen werden soll, die sich mit der Patentierung von Software beschäftigt.

Das prinzipielle Vorgehen in der EU sieht so aus, dass der Europäische Rat, bestehend aus den Staatschef und Ministerpräsidenten der EU-Mitgliedsstaaten, eine Richtlinie beschließt. Damit diese dann in Kraft treten kann, muss sie vom europäischen Parlament bestätigt werden. Sollte das nicht der Fall sein, befasst sich erneut der Rat mit der Angelegenheit. Anschließend kann das Parlament eine Stellungnahme abgeben, zur Zurückweisung der Richtlinie ist jetzt aber die absolute Mehrheit aller Abgeordneten nötig. Wird die Richtlinie auch zum zweiten Mal durch das Parlament zurückgewiesen, muss im Vermittlungsverfahren ein Kompromiss gefunden werden.


Formell wurde der Prozess im Februar 2002 von der EU-Kommission durch einen entsprechenden Beschluss in Gang gesetzt. In ihrem Entwurf übernahm die Kommission im Wesentlichen die Standpunkte des europäischen Patentamts und ermöglichte die Patentierung von Software weitgehend. Im November 2002 überarbeitete der Europäische Rat diese Richtlinie leicht.

Anschließend beschäftigte sich der Ausschuss für Recht und Binnenmarkt des europäischen Parlaments damit. Im Juni 2003 nahm der Ausschuss unter der Vorsitzenden Arlene McCarthy die Richtlinie mit 20:8 Stimmen an. Der Prozess im Ausschuss wurde von Software-Patentgegnern als intransparent und von Lobby- Interessen geprägt kritisiert, insbesondere McCarthy wurde wegen ihrer angeblichen Verbindungen zu Großkonzernen und Pro-Softwarepatent-Lobbyisten angegriffen.


Das europäische Parlament folgte im September 2003 jedoch nicht dem Vorschlag seines Ausschusses, sondern beschloss umfangreiche Modifikationen der Richtlinie, die im Wesentlichen zum Ziel hatten, die Patentierbarkeit von Software weitgehend auszuschließen.

NEU: Technizität & Interoperabilität


Im europäischen Rat wurden im Mai 2004 einige Änderungen an der Richtlinie vorgenommen, ohne jedoch die Idee einer breiten Patentierung von Software aufzugeben. Bei einer Probeabstimmung wird dieser leicht veränderte Entwurf angenommen. Software-Patent-Gegner kritisieren insbesondere die Bundesregierung, die vorher den Richtlinienentwurf öffentlich ablehnte, nach kleineren Modifikationen des Technizitätsbegriffs (TODO: CHECK) sich jedoch enthielt. TODO: Quellen

Im zweiten Halbjahr 2004 gab es jedoch noch einige Diskussionen: Das niederländische Parlament stimmte (TODO: wann?) einem Antrag zu, der die Regierung aufforderte, gegen die Richtlinie zu stimmen.

TODO: WANN? bekundete auch die polnische Regierung, man könne dem Entwurf so nicht zustimmen. In der Probeabstimmung im Mai hatte Polen sich enthalten, dies jedoch nicht zu Protokoll gegeben, da die polnische Haltung auf Grund der Mehrheitsverhältnisse ohnehin keinen Einfluss mehr gehabt hätte. Durch die in der Zwischenzeit geänderte Stimmengewichtung im Rat hat sich dies jedoch geändert.

Im Herbst 2004 einigten sich alle Fraktionen des Bundestages auf einen Antrag, der die Bundesregierung zur Ablehnung der Richtlinie auffordert, da sie nicht geeignet sei, das Problem der Trivialpatente in den Griff zu bekommen. Der Antrag soll Anfang 2005 formell verabschiedet werden.

Die endgültige Abstimmung im Rat soll - nach einigen Verschiebungen, angeblich auf Grund der schleppenden Übersetzung in sämtliche Amtssprachen der EU - ebenfalls Anfang 2005 stattfinden. Derzeit (18. Dezember 2004) ist unklar, ob es vor einer Abstimmung eine erneute Diskussion innerhalb des Rates geben wird.

Wie geht man mit Patenten um

Auswirkungen von Patenten auf freie Software

Mit der zunehmenden Verbreitung von freier Software ("Open Source Software") wird auch die Frage der Auswirkung von Patenten auf freie Software wichtiger.

Häufig wird freie Software von Programmierern in ihrer Freizeit erstellt und kostenlos verteilt (auch wenn in letzter Zeit auch die kommerzielle Entwicklung freier Software an Bedeutung gewinnt). Sollte freie Software Patente verletzen und gezwungen sein, Lizenzgebühren für die Benutzung zu zahlen, wäre dies wohl nur schwer mit dem offenen Entwicklungsmodell zu vereinbaren sein, das jedem die beliebige Modifikation und Distribution der Software erlaubt.

Häufig bemisst sich die Höhe der Lizenzgebühren nach der Anzahl der "verkauften" Kopien. Bei dezentraler Verteilung und Weiterentwicklung ist es aber gar nicht möglich, die genaue Anzahl der Kopien zu beziffern. Folglich müsste es eine Beschränkung der Weiterverbreitung geben, um die Anzahl der Kopien kontrollieren zu können. Sehr breit genutzte Open-Source-Lizenzen wie die General Public License (GPL) und die Lesser General Public License (LGPL) verbieten aber jede Beschränkung der Lizenznehmer in Bezug auf die freie Verteilung der Software und ihrer Derivate.

Wenn freie Software auf den Einsatz patentierter Technologien verzichten muss, könnte sich dies so auswirken, dass der Funktionsumfang freier Software in entscheidenen Punkten hinter kommerzieller Software zurückbleibt.

In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Fälle, in denen freie Software auf Unterstützung bestimmter Techniken verzichten musste. Wie oben schon geschildert, unterstützten freie Grafikprogramme bis zum Auslaufen des GIF- Patents von Unisys nicht die Erzeugung von GIF-Grafiken.

Auch beim GNU Privacy Guard gibt es Bedenken wegen der Verwendung des in den USA patentierten IDEA Algorithmus.

Verschiedentlich gibt es auch Vorschläge, die free software community sollte nach der Einführung von Software-Patenten eigene Patentpools aufbauen, diese für freie Software zur Verfügung stellen und nur gegenüber Herstellern proprietärer Software hohe Lizenzgebühren verlangen. Dies wird aber u.a. vom FFII als illusorisch widerlegt. http://swpat.ffii.org/analyse/schild/index.de.html


Eine weitere mögliche Abwehrmaßnahme wäre, dass Interessierte bereits vor Erteilung eines Patentes die Anträge durchforsten und so sicherstellen sollen, dass die Patentkriterien wirklich eingehalten werden. Insbesondere Trivialpatente sollten so verhindert werden. Angesichts der jährlich stark steigenden Patentanmeldungen (TODO: QUELLE?) wäre die Arbeitslast allerdings extrem hoch. Weiterhin gibt es Hinweise, dass die überwiegende Zahl der gewährten Patente nie genutzt wird (s. Rational Ignorance at the Patent Office S. 6). Wenn diese Zahlen zutreffen, würde ein solcher Vorschlag an der falschen Stelle ansetzen und somit weitgehend wirkungslos verpuffen.


Bislang wurden kaum Open-Source-Projekte wegen Patentverletzungen verklagt. Eine mögliche Erklärung bietet der FFII an: http://swpat.ffii.org/analyse/schild/index.de.html

Doch es ist für beide Seiten schwierig, den wirklichen "Stand der Technik" zu ermitteln. (...) Daher wird in dem Maße, wie ein großes unübersichtliches Meer von Archiven existiert, aus dem die Geschichte der Software-Ideen mit genauem Datum rekonstruierbar ist, niemand mehr sicher sagen können, ob und inwieweit ein bestimmtes Patent gültig ist. Hieraus allein ergibt sich ein rationaler Grund für egoistische Unternehmen, die Gemeinde der Entwickler Freier Software nicht allzu unvorsichtig herauszufordern.

Dies gilt insbesondere, da im Entwicklungszyklus freier Software sehr viel Code bereits in frühen Stadien veröffentlicht wird und somit potenziell neuheitsschädliche Publikation darstellt.

Mit der zunehmenden Kommerzialisierung freier Software und dem Engagement großer Firmen wie Novell und IBM, die sehr viele Patente besitzen, ergibt sich noch eine weitere Perspektive für freie Software: Firmen, die mit Komplementärprodukten zu freier Software ihr Geld verdienen, könnte es wichtig sein, Patentklagen abzuwehren und ihre Nutzer zu schützen. Gerade gegen einen Patent-Giganten wie IBM wäre es schwer, Patentansprüche durchzusetzen, da es durchaus wahrscheinlich ist, dass der Kläger seinerseits Patente von IBM verletzt, so dass es mindestens zu einer Pattsituation käme.

Insgesamt sind jedoch alle Lösungen mit einem erheblichen Prozessrisiko behaftet, dass zumindest potenziell geeignet ist, Interessierte vom Einsatz freier Software abzuschrecken.

Festzustellen bleibt noch, dass der Erfolg freier Software auch darauf beruht, dass es idR keine Beschränkungen in Bezug auf den kommerziellen Einsatz gibt. Auch wenn es keine Lizensierungspflicht für den nicht-kommerziellen oder privaten Gebrauch gibt, könnte die Akzeptanz und Unterstütung von freier Software stark sinken, sobald hinreichend viele Software-Patente gewährt wurden.


Patent-Strategien von Großunternehmen

  • Großunternehmen
    • viel patentieren
    • Cross-Licensing
    • Versicherung


  • KMUs
    • sehr teuer: Versicherung
    • sehr begrenzt: Cross-Licensing
    • Aufkaufen und Verwerten von fremden Patenten (Acacia)


Bibliographie

@misc{IHK-Studie,

 AUTHOR = Vorlage:Jan Glockauer, Lars Manske, Stephan Wimmers,
 TITLE  = "Bürokratiehemmnisse für KMU durch die EU-Gesetzgebung",
 MONTH = "Januar",
 YEAR   = "2004",
 ORT = "Brüssel"
 howpublished = "\url{http://www.dihk.de/inhalt/download/studie_eu_buerokratie.pdf}",
 NOTE   = "Stand: 13.12.2004",

} TODO: Hier muss noch rein, dass das eine IHK-Studie ist. und "Brüssel" auch noch.

@misc{Richtlinienvorschlag,

 AUTHOR = Vorlage:Kommission der Europäischen Gemeinschaften,
 TITLE  = "Vorschlag für eine Richtlinie des Eurpäischen Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen",
 MONTH = "20.2.",
 YEAR   = "2002",
 ORT = "Brüssel"
 howpublished = "\url{http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf}",
 NOTE   = "Stand: 13.12.2004",

}

@misc{US-Richtlinie,

 AUTHOR = Vorlage:United States Patent and Trademark Office,
 TITLE  = "Examination Guidelines for Computer-Related Inventions",
 MONTH = "28.2.",
 YEAR   = "1996",
 howpublished = "\url{http://www.uspto.gov/web/offices/com/hearings/software/analysis/computer.html}",
 NOTE   = "Stand: 13.12.2004",

}

@misc{Empirical,

 AUTHOR = Vorlage:James Bessen, Robert M. Hunt,
 TITLE  = "An Empirical Look at Software Patens",
 MONTH = "März",
 YEAR   = "2004",
 howpublished = "\url{http://www.researchoninnovation.org/swpat.pdf}",
 NOTE   = "Stand: 13.12.2004",

}


@misc{GIeV,

 AUTHOR = Vorlage:Cornelia Winter, Gesellschaft für Informatik e.V.,
 TITLE  = "Europäischer Streit um Softwarepatente: Gesellschaft für Informatik bejaht Technizität von Software",
 MONTH = "25.7.",
 YEAR   = "2001",
 howpublished = "\url{http://idw-online.de/pages/de/news37486}",
 NOTE   = "Stand: 13.12.2004",

}

@misc{HIBA,

 AUTHOR = Vorlage:Heidelberger Institut Beruf und Arbeit GmbH,
 TITLE  = "Erfinder ungeduldig",
 MONTH = "März",
 YEAR   = "2003",
 JOURNAL = "Durchblick"
 howpublished = "\url{http://www.hiba.de/index.php?seite=http://www.hiba.de/durchblick/0303/fakt0303.htm}",
 NOTE   = "Stand: 13.12.2004",

}

@misc{Abendblatt,

 AUTHOR = Vorlage:Hamburger Abendblatt,
 TITLE  = "Erfindern gehen die Ideen aus",
 MONTH = "4.6.",
 YEAR   = "2004",
 howpublished = "\url{http://www.abendblatt.de/daten/2004/06/04/303093.html}",
 NOTE   = "Stand: 13.12.2004",

}

@misc{insurance,

 AUTHOR = Vorlage:CJA Consultants Ltd,
 TITLE  = "Patent Litigation Insurance: a study for the European Commission on possible insurance schemes against patent litigation risks",
 MONTH = "Januar",
 YEAR   = "2003",
 howpublished = "\url{http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/patent/docs/patent-litigation-insurance_en.pdf}",
 NOTE   = "Stand: 13.12.2004",

}