Historische Prüfungsordnungen
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Historische Prüfungsordnungen (aka Historische Studien- und Prüfungsordnungen) gibt es diverse an der Fakultät IV.
PO B
Berühmt war die PO B - die Reform-Prüfungsordnung - der Informatiker, die nur 8 Semester lang (ab 18. August 1972 bis Sommersemester 1976), gültig war. Vom Fachbereich angestrebte Eigenschaften
- Boolsche Bewertung. Einzige Noten: Bestanden/Nicht bestanden
- uneingeschränkte Wiederholbarkeit von Prüfungen
- Gruppenarbeit (z.B. auch bei der Diplomarbeit, statt hierarchischer Teamarbeit).
Kompromißlösung zwischen Senator für Wissenschaft und Kunst Werner Stein und dem Fachbereich:
- Boolsche Bewertung: Bestanden/Nicht bestanden
- uneingeschränkte Wiederholbarkeit von Prüfungen
- Gruppenarbeit (z.B. auch bei der Diplomarbeit)
- Zwei Drittel aller Prüfungen des Grund- und Hauptstuidums können durch Übungsscheine abgedeckt werden;
- 36 Semesterwochenstunden im gesamten Hauptstudium
- die Betreuer stellen die Notwendigkeit und den Umfang der Gruppendiplomarbeit fest, nicht der Diplomprüfungsausschuss (in dem Studenten sitzen)
- bei Gruppendiplomarbeiten werden die gesamte Arbeit und die Einzelleistungen bewertet;
- alle Diplome erhalten den Zusatz, nach welcher Prüfungsordnung studiert wird.
PO A
Neben der Prüfungsordnung B war eine zweite, die vom Senat vorgegebene und den Rahmenrichtlinien der Konferenz der Kultusminister der Länder ensprechende Prüfungsordnung A (PO A) gültig, nach der ein Großteil der Informatiker in den 80er und 90er Jahren (neben der StuPo 90) bis ins 21te Jahrhundert studiert werden konnte.