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Historische Prüfungsordnungen

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Historische Prüfungsordnungen (aka Historische Studien- und Prüfungsordnungen) gibt es diverse an der Fakultät IV.

PO B

Berühmt war die PO B - die Reform-Prüfungsordnung - der Informatiker, die nur 8 Semester lang (ab 18. August 1972 bis Sommersemester 1976), gültig war. Vom Fachbereich angestrebte Eigenschaften

Kompromißlösung zwischen Senator für Wissenschaft und Kunst Werner Stein und dem Fachbereich:

  • Boolsche Bewertung: Bestanden/Nicht bestanden
  • uneingeschränkte Wiederholbarkeit von Prüfungen
  • Gruppenarbeit (z.B. auch bei der Diplomarbeit)

  • Zwei Drittel aller Prüfungen des Grund- und Hauptstuidums können durch Übungsscheine abgedeckt werden;
  • 36 Semesterwochenstunden im gesamten Hauptstudium
  • die Betreuer stellen die Notwendigkeit und den Umfang der Gruppendiplomarbeit fest, nicht der Diplomprüfungsausschuss (in dem Studenten sitzen)
  • bei Gruppendiplomarbeiten werden die gesamte Arbeit und die Einzelleistungen bewertet;
  • alle Diplome erhalten den Zusatz, nach welcher Prüfungsordnung studiert wird.

PO A

Neben der Prüfungsordnung B war eine zweite, die vom Senat vorgegebene und den Rahmenrichtlinien der Konferenz der Kultusminister der Länder ensprechende Prüfungsordnung A (PO A) gültig, nach der ein Großteil der Informatiker in den 80er und 90er Jahren (neben der StuPo 90) bis ins 21te Jahrhundert studiert werden konnte.

Siehe auch