Studentische Vollversammlung
Version vom 1. Dezember 2013, 22:46 Uhr von Loofmann (Diskussion | Beiträge) (Artikel erstellt und Zusammenfassung aus Abschnitt VII der Satzung der Studischaft geschrieben)
Bei einer studentischen Vollversammlung bilden alle Anwesenden Mitglieder der Studierendenschaft ein beschlussfähiges Gremium. Eine solche Vollversammlung kann durch den AStA, die Sitzungsleitung des StuPas oder durch mind. 5 Mitglieder der Studierendenschaft gefordert werden.
Beschlüsse, welche auf einer studentischen Vollversammlung gefällt werden, haben empfehlenden Charakter für die anderen Organe der Studierendenschaft.