Benutzer:Felix/Ausarbeitung: Unterschied zwischen den Versionen
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// TODO passt hier die statistik, das 1/4 der Forschungsbudgets in 'patentoverhead' geht? oder lieber unten? | // TODO passt hier die statistik, das 1/4 der Forschungsbudgets in 'patentoverhead' geht? oder lieber unten? |
Version vom 16. Dezember 2004, 10:19 Uhr
TODO:
- Bevor wir das abschließen alle TODO's rausnehmen. :)
- Bibliographie
- Konvertierung in Latex
- anführungszeichen vereinheitlichen
Inhaltsverzeichnis
Grundlagen
Patente
// TODO der satz geht so nich... Staaten erhoffen sich durch Patente eine Förderung von Innovation und Wirtschaft und Allgemeinwohl.
Patente werden für technisch anwendbare Erfindungen vergeben, die "neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind." (Art. 52, Abs. 1 EPC). Der Patentinhaber erhält so ein Quasi-Monopol auf seine Erfindung und kann entscheiden, wem er die patentierte Technologie unter welchen Bedingungen zur Verfügung stellt. Auf diese Art und Weise werden auch Projekte mit großem Investitionssummen rentabel und Erfindungen, die der Allgemeinheit zugute kommen, werden so belohnt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Patentinahber zur vollständigen und für den Fachmann verständlichen Offenlegung des Patentes. Die Patentdauer ist zeitlich begrenzt. In TRIPS wurde vereinbart, dass es jeder Staat den Patentinhabern ermöglichen soll, ihre Patente 20 Jahre laufen zu lassen.
"Europäische" Patente gibt es an sich nicht. Es gibt derzeit nur nationale Patente. Eine zentrale Einreichung beim Europäischen Patentamt (EPA) ist möglich, welches dann über die Patentierbarkeit entscheidet. Für jedes Patent müssen rechtsverbindliche Übersetzungen in _alle_ Amtsprachen der EU angefertigt werden. Dadurch entstehen Kosten von 25000 bis 50000 Euro pro Patent. (\cite{IHK-Studie}) Bei Patentverletzungen gilt weiterhin das nationale Patentrecht.
Ab 2005 sind Gemeinschaftspatente mit EU-weitem Recht geplant. Dann gibt es nur noch ein Patent nach EU-Vorschrift. Ursprünglich ist eine Reduzierung der nötigen Übersetzungen geplant gewesen, was aber inzwischen wegen nationaler Eitelkeiten fallen gelassen wurde.
Softwarepatente
Im deutschen Patentgesetz (PatG) wurde festgelegt, dass ein Erfindung den Einsatz von Naturkräften benötigt, um patentierbar zu sein, d.h., es muss das Kriterium der Technizität erfüllen. Der bestimmungsgemäße Gebrauch eines Computers fällt nach gängiger Rechtssprechung nicht darunter. Ohnehin werden in §1 Abs. 2 PatG "Programme für Datenverarbeitungslagen" explizit von der Patentierbarkeit ausgeschlossen.
Ähnlich verhält es sich in der Europäischen Patentübereinkunft (EPÜ) von 1973. Auch hier sind Programme für Datenverarbeitungsanlagen nicht patentierbar und Erfindungen müssen einen technischen Charakter aufweisen. Allerdings sind Softwarepatente in Europa trotzdem bestehende Praxis. Bis dato wurden weit über 30000 Softwarepatente erteilt, die aber auf Grund des Ausschlusskriteriums von Softwarepatenten in EPÜ, Art. 2, Abs 2c rechtlich noch nicht durchsetzbar sind.
Verantwortlich dafür ist das Europäische Patentamt (EPA), das 2000 den Begriff computerimplementierte Erfindungen prägte. Demnach ist ein Computer eine technische Maschine und so erfüllen alle Programme, die auf einem Computer ablaufen das Technizitätskriterium. (\cite{Richtlinienvorschlag})
Hintergrund der Situation
TODO hier überarbeiten
Softwarepatent-Befürworter führen derzeit einen regelrechten "Kampf" mit deren Gegner aus. Zwar floriert die Software-Industrie in Europa und es gibt auch keine Klagen. Trotzdem werden Softwarepatente von von einem großen Teil der Industrie, inklusivie einiger Mittelständischer Betriebe aktiv gefordert. (Beispielsweise vom BitKom-Verband)
Darum ist derzeit eine Richtlinie im Gespräch, die das Potential hat die Softwarelandschaft in Europa tiefgreifend zu verändern.
Software-Patente in den USA
In den USA ist die Patentierung insgesamt liberaler und so sind dort u.a. Softwarepatente schon seit etlichen Jahren bestehende Praxis. 1981 urteilte der Surpreme Court im Fall Diamond v. Diehr gegen den Willen des US-Patentamtes (US Patent and Trademark Office, "PTO"), dass das Patent auf ein Programm zur Berechnung der optimalen Aushärtezeit von Gummi zu erteilen ist. Dieses bestand aber im Wesentlichen nur aus einem lange vorher bekannten Algorithmus, der Arrhenius-Gleichung, der auf eingelesene Messdaten angewandt wurde. (http://www.sensortime.com/Diehr81-de.html )Daraus folgten 1990 erste Richtlinien, die Verfahren patentierbar machte, in denen mathematische Algorithmen auf "real-world values" angewendet werden, also z.B. ein Programm zur Wettervorhersage.
1996 folgten dann die vom PTO erlassenen "Examination Guidelines for Computer-Related Inventions". (\cite{US-Richtlinie}) Patentierbar sind seitdem
- "Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)": Computerberechnungen werden genutzt, um Effekte in der realen Welt zu erzielen. Als einfaches Beispiel sei eine Maschinensteuerung angeführt.
- "Manipulation of Data Representing Physical Objects or Activities (Pre-Computer Process Activity)": Dies entspricht einer Neuauflage der Richtlinien von 1990. Der Computer erhält Daten aus der realen Welt und verarbeitet diese dann. Darunter fallen neben Programmen zur Wettervorhersage u.a. auch Programme zur Auswertung der Daten eines Seismographen.
- "Computer-Related Processes Limited to a Practical Application in the Technological Arts": Somit sind Algorithmen weiterhin nicht patentierbar, allerdings deren praktische Anwendung in einem technischen Kontext. Eine Interaktion mit der realen Welt ist nicht mehr nötig. Dies trifft z.B. auch auf grafische Cursor durch XOR-Operationen zu. (US-Patent Nr. 4,197,590)
Die Richtlinie ist problematisch, da sie nicht eng genug gefasst ist, um Trivialpatente zu verhindern. So konnte z.B. IBM 2002 ein Patent auf die Statusanzeige der Caps-Lock-Taste erhalten (US-Patentnummer 6,748,468).
Derzeit sind ca 15% aller Patente in den USA Softwarepatente. Zum größten Teil handelt es sich dabei um strategische Patente großer Fertigungsfirmen. Nur 5% gehören Softwarefirmen. Studien behaupten zudem, dass für Patentausgaben verwendete Mittel bei der Forschung eingespart werden. (\cite{Empirical})
Diese große Menge an Softwarepatenten hat außerdem dazu geführt, dass Firmen entstanden sind, die sich auf die Vermarktung von Patenten spezialisiert haben, ohne einen wirtschaftlichen Mehrwert zu liefern. Das Firmenkonzept besteht oft darin, billig Patente einzukaufen und dann Firmen zu verklagen, die diese Technik nutzen. Als bekannteste Vertreter seien hier Acacia (Web-Streaming), Eolas (ActiveX) und McKool Smith (3D-Grafik, Online-Spiele) genannt.
Strittige Aspekte
// TODO Harmonisierung (siehe pro und contra sxw)
Die strittigen fragen lassen sich grob in drei Teile aufspalten, grundsätzliche Fragen, Verfahrensfragen und die Anwendung von Patenten als Waffe. Als Vorblick sei gesagt, das es derzeit in Europa primär nur um die grundsätzlichen Fragen geht.
// TODO soll man sagen das die anderen punkte zum teil daraus folgen?
Grundsätzliches
// TODO kleine definition wieso wir nur die als grundsätzlich annehmen?
Technizität
Mathematische Algorithmen müssen logisch aus bekanntem ableitbar sein. Daher können sie nie 'erfunden', sondern nur 'gefunden' werden. Da sie nicht erfunden werden sind sie aber damit auch nicht patentierbar. Gestritten wird darum ob das gleiche oder ähnliches auch für Software gilt oder nicht.
Traditionell wird in Deutschland von einem Patent verlangt das es "zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges des Einsatzes von Naturkräften bedient" (De, PatG §1). Beispielsweise ein neuer Rührquirl, der durch seine besondere Form weniger Energie erfordert um die gleiche Teigqualität zu erziehlen bedient sich eindeutig der Naturkräfte. Besonders auch dann wenn zu seiner Steuerung zusätzlich eine Software eingesetzt wird die beispielsweise Anfangs schnell und Später langsammer rührt.
Das Europäische Patentamt argumentiert dagegen, dass alle Programme, die auf einem Computer ablaufen, per Definition als technisch anzusehen sind (da es sich bei dem Computer um eine Maschine handelt). (Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen, Seite 7, 20.02.2002).
// TODO brauchen wir hier noch mehr über die Richtlinie oder gibts das schon?
Der Europäische Rat schließt sich dieser Argumentation größtenteils an, während das das Europäische Parlament argumentiert, es "reicht allein die Tatsache, dass eine ansonsten nicht patentierbare Methode in einer Vorrichtung wie einem Computer angewendet wird, nicht aus, um davon auszugehen, dass ein technischer Beitrag geleistet wird. Folglich kann eine computerimplementierte Geschäfts-, Datenverarbeitungs- oder andere Methode, [...] keine patentierbare Erfindung darstellen." (http://www2.europarl.eu.int/registre/seance_pleniere/textes_consolides/2002/0047/EP-PE_TC1-COD(2002)0047_DE.pdf anmerkung 15).
Interoperabilität
Im Zuge der weltweiten Vernetzung und der steigenden Ansprüche an problemlosen Datenaustausch zwischen verschiedenen Systemen wird die Interoperatibilität immer wichtiger.
Jede Veränderung am IT-System einer Firma verursacht Kosten, sog. Wechselkosten. Insbesondere Wechsel auf Produkte eines anderen Herstellers sind meist teurer als die Installation neuerer Versionen des gleichen Herstellers, da die beiden Systeme oft nicht komplett kompatibel sind. Sehr oft liegt das eigentliche Geschäftskapital und Wissen in den bisher angefallenen Daten. Ein durch mangelnde Kompatibilität der Programme bedingter Verlust ist häufig inakzeptabel.
Dies kann im Extremfall dazu führen, dass die Firma gezwungen ist, ausschließlich Produkte des ursprünglichen Anbieters zu kaufen, auch bei extremen Preissteigerungen u.ä., da die Alternative der komplette Datenverlust wäre. Für jeden neuen Wettbewerber ist es daher extrem wichtig, kompatibel mit bestehenden Systemen zu sein.
Sollten bestimmte Kommunikationsprotokolle, Schnittstellen und Dateiformate oder Algorithmen zur Erzeugung der Dateiformate patentiert sein, könnte dies dazu genutzt werden, Konkurrenten vom Markt zu verdrängen und neue Wettbewerber auszuschließen. Letztlich besteht die Gefahr, dass Patente auf Software neue Monopole bei Komplementärprodukten fördern können.
Diese Bedenken werden z.B. von der Monopolkommission des Bundes geteilt. Im 14. Hauptbericht der Monopolkommision heißt es:
2002 - Netzwettbewerb durch Regulierung http://www.monopolkommission.de/haupt_14/sum_h14.pdf Zusammenfassung "Im Gegensatz zur allgemeinen Annahme, dass weitgehender immaterialgüterrechtlicher Schutz zu höherer Investitionstätigkeit führt, vermochten Untersuchungen, die unter ähnlichen Bedingungen wie die der Softwareindustrie operierten, eine generelle Zunahme der Ausgaben für Forschung und Entwicklung nicht nachzuweisen. Vor diesem Hintergrund bewertet die Monopolkommission eine Ausdehnung des Patentschutzes auf Computerprogramme kritisch. Die mit dem Patentschutz verbundene vorübergehende Monopolstellung eines Unternehmens ist geeignet, die Konzentrationstendenzen auf dem Markt für Softwareprodukte weiter zu verstärken und den Wettbewerb zu behindern."
Da Monopole meist negative Auswirkungen auf den Wettbewerb und das Allgemeinwohl haben, gibt es vielfältige Anstregungen, solche Monopole zu verhindern oder zumindest die negativen Auswirkungen zu minimieren.
Daher ist auch ein Streitpunkt in der aktuellen Debatte, ob und inwieweit es erlaubt sein sollte, patentierte Technologien auch gegen den Willen des Patentinhabers zu nutzen, wenn nur so die Interoperatibilität gewährleistet werden kann. Ein weiterer Aspekt ist hier, ob der Patentinhaber dafür Zwangslizenzen vergeben muss oder in diesem Fall gar keine Lizenzgebühren anfallen.
Vor diesem Hintergrund ist eine Interoperatibilitäts-Schranke insofern interessant, da hier die nötigen (staatlichen) Eingriffe zum Schutz vor Monopolen relativ gering sind. Andererseits könnte natürlich eine sehr weitreichende Schranke Software-Patenten insgesamt in Frage stellen, da dann potenziell sehr viele Patente aus "Kompatibilitätsgründen" benutzt werden könnten.
Das europäische Parlament hat im September 2003 durch die Hinzufügung des Artikels 9 der Richtlinie über die Patentierbarkeit computer-implementierter Erfindungen einen sehr weitgehenden Interoperatibilitätsbegriff vertreten:
http://www2.europarl.eu.int/registre/seance_pleniere/textes_consolides/2002/0047/EP-PE_TC1-COD(2002)0047_DE.pdf Artikel 9 Einsatz patentierter Techniken Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass in allen Fällen, in denen der Einsatz einer patentierten Technik für einen bedeutsamen Zweck wie die Konvertierung der in zwei verschiedenen Computersystemen oder -netzen verwendeten Konventionen benötigt wird, um die Kommunikation und den Austausch von Dateninhalten zwischen ihnen zu ermöglichen, diese Verwendung nicht als Patentverletzung gilt.
// TODO Beispiel: Am liebsten: audio -> mp3, patente aushebeln Bei einer weitgehenden Auslegung dieses Satzes ist vorstellbar das Patente wie die auf die erzeugung des MP3-Formates ungültig werden. // TODO sowas? sollte man noch ausbauen.
Verfahrensfragen
// TODO was verfahrensfragen und wiso nur die
Erfindungshöhe
Um patentierbar zu sein, muss eine Erfindung neu sein, das heißt eine Erfindungshöhe aufweisen, die über dem bereits Bekannten liegt. Genauer definiert wird dies im EPÜ Art. 56 unter dem Schlagwort "erfinderische Tätigkeit". Demnach muss sich eine Erfindung "für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik" ergeben. Bedingst durch überlastete Prüfer und mangelnde Kontrollstrukturen beim EPA sowie durch unweigerlich auftretende subjektive Ansprüche an die Erfindungshöhe (auch bei den Prüfern) ist dieses Kriterium allerdings nicht immer gewährleistet.
Bereits vergebene Patente machen dies sehr deutlich. In den USA wurde kürzlich ein 2002 beantragtes Patent auf Caps-Lock-Warnungen an IBM vergeben (Patentnummer 6748468). Berühmt berüchtigt ist auch das Amazon-One-Click-Patent (Patentnummer EP0927945B1), dass in den USA sogar vor Gericht Bestand hatte. In Europa ist es allerdings nicht gültig, im Gegensatz zum Fortschrittsbalken (Patentnummer EP0394160) und dem elektronische Einkaufswagen (Patentnummer EP0807891).
Dieses Problem tritt in der Softwareindustrie besonders stark auf, da Software inkrementell entwickelt wird und daher tendenziell eher 'kleinere' Erfindungen entstehen. Hier die Erfindungshöhe sicherzustellen ist nicht leicht so das sogar Institutionen die für Softwarepatente sind, wie der Europäische Rat, zugestehen das "eindeutig ungültige patente" "besonders im Bereich e-Commerce" erteilt werden (http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf vorwort auswirkungen der patentierbarkeit S.6) und es "verursachen Patente auf inkrementelle Innovationen, wie sie für die Softwareindustrie charakteristisch sind, wirtschaftliche Kosten, denn es müssen Patentinhaber ermittelt und Verhandlungen über die nötigen Lizenzen geführt werden" (gleiche quelle).
// TODO: sollen wir drauf hinweisen das unser prof die these vertritt das es sogar gar nicht anders sein kann mit Softwarepatenten? Zumindest hab ich Ihn so verstanden.
Beführworter und Gegner sind sich einig Trivialpatente abzulehnen, strittig ist welche Formulierung ausreichend ist dies zu erreichen.
Laufzeiten
Die durch TRIPS (Art. 33) für alle WTO-Staaten verbindliche Patentlaufzeit beträgt 20 Jahre. Jedem Patentinhaber muss es ermöglicht werden, sein Patent mindestens so lange zu verlängern. Bei konventioneller Technik mag dies kein oder nur in Einzelfällen ein Problem sein. Dieser Zeitraum ist allerdings nicht der Dynamik und Schnelllebigkeit der Softwarebranche angepasst.
Einige Befürworter von Softwarepatenten, wie die Gesellschaft für Informatik e.V., sprechen sich dafür aus, für Softwarepatente eine spezifische Laufzeit von fünf Jahren einzuführen. (\cite{GIeV})
Die Überlegung dabei ist, das in anderen Branchen die Entwicklung eines Produktes bis zur Marktreife und Refinanzierung üblicherweise 7, 10 oder sogar 15 Jahre dauert. Der Patentschutz soll dem Gerecht werden und Investitionssicherheit bieten. In der Informatik sind diese Zyklen dagegen wesentlich kürzer und ein 'gleicher' Patentschutz muss dem entsprechend viel Kürzer sein.
//TODO GUTES BEISPIEL FINDEN // Vielleicht entwicklung der großen unixe 80er jahre? Damals viele patente, hätte linux verhindert und entwicklung gegenseitig ausgebremst?
Eine fünfjährige Laufzeit wirft in der Praxis Probleme auf. So betrug die durchschnittliche Dauer von der Beantragung bis zur Gewährung eines Patents beim EPA 2002 49 Monate. (\cite{HIBA}) Auch derzeit werden nur 22% aller Patente innerhalb von drei Jahren erteilt. (\cite{Abendblatt}) Der Patentschutz gilt ab dem Anmeldetag. Es kann bei einer Patentlaufzeit von fünf Jahren also vorkommen, dass das Patent schon abgelaufen ist, bevor es erteilt wird.
//TODO: WICHTIG?? => Patent sinnlos, da es so nur noch eine defensive Wirkung hätte, die aber nur aufgrund der Existenz von Patenten sinnvoll ist (http://ffs.or.at/pipermail/discussion/2003-July/000923.html
Kosten
Ein Patent ist nicht nur ein Goldesel. Es verursacht auch Kosten. Recherche- und Beantragungskosten alleine belaufen sich schon auf mehrere zehntausend Euro. Besonders Start-Ups, kleine Firmen und Open-Source-Projekte sind daher oft nicht in der Lage, Patente anzumelden und zu halten.
// TODO passt hier die statistik, das 1/4 der Forschungsbudgets in 'patentoverhead' geht? oder lieber unten?
EPA-Interne-Abläufe
- bekommen geld für patente (vorlage des parlaments)
- ham wir ne quelle für weg eines patents im EPA?
- Lange Zeit bis Patente genehmigt sind?
- keine kontrollinstanz
- entscheidet selbst was patentierbar ist (in grenzen)
- bekommt teil des geldes zur eigenen verfügung
- bekommt gleichviel geld ob annimmt oder ablehnt aber dauert länger abzulehnen
Patente als Waffe
// TODO: was verstehn wir darunter
Weg durch die Gremien
Aktuell werden in Europa Software-Patente sehr intensiv diskutiert. Dies liegt insbesondere daran, dass derzeit in den EU-Gremien eine Richtlinie beschlossen werden soll, die sich mit der Patentierung von Software beschäftigt.
Das prinzipielle Vorgehen in der EU sieht so aus, dass der Europäische Rat, bestehend aus den Staatschef und Ministerpräsidenten der EU-Mitgliedsstaaten, eine Richtlinie beschließt. Damit diese dann in Kraft treten kann, muss sie vom europäischen Parlament bestätigt werden. Sollte das nicht der Fall sein, befasst sich erneut der Rat mit der Angelegenheit. Anschließend kann das Parlament eine Stellungnahme abgeben, zur Zurückweisung der Richtlinie ist jetzt aber die absolute Mehrheit aller Abgeordneten nötig. Wird die Richtlinie auch zum zweiten Mal durch das Parlament zurückgewiesen, muss im Vermittlungsverfahren ein Kompromiss gefunden werden.
Formell wurde der Prozess im Februar 2002 von der EU-Kommission durch einen
entsprechenden Beschluss in Gang gesetzt. In ihrem Entwurf übernahm die Kommission
im Wesentlichen die Standpunkte des europäischen Patentamts und ermöglichte
die Patentierung von Software weitgehend.
Im November 2002 überarbeitete der Europäische Rat diese Richtlinie leicht.
Anschließend beschäftigte sich der Ausschuss für Recht und Binnenmarkt des europäischen Parlaments damit. Im Juni 2003 nahm der Ausschuss unter der Vorsitzenden Arlene McCarthy die Richtlinie mit 20:8 Stimmen an. Der Prozess im Ausschuss wurde von Software-Patentgegnern als intransparent und von Lobby- Interessen geprägt kritisiert, insbesondere McCarthy wurde wegen ihrer angeblichen Verbindungen zu Großkonzernen und Pro-Softwarepatent-Lobbyisten angegriffen.
Das europäische Parlament folgte im September 2003 jedoch nicht dem Vorschlag
seines Ausschusses, sondern beschloss umfangreiche Modifikationen der Richtlinie,
die im Wesentlichen zum Ziel hatten, die Patentierbarkeit von Software weitgehend
auszuschließen.
NEU: Technizität & Interoperabilität
Im europäischen Rat wurden im Mai 2004 einige Änderungen an der Richtlinie vorgenommen,
ohne jedoch die Idee einer breiten Patentierung von Software aufzugeben. Bei einer
Probeabstimmung wird dieser leicht veränderte Entwurf angenommen. Software-Patent-Gegner
kritisieren insbesondere die Bundesregierung, die vorher den Richtlinienentwurf öffentlich
ablehnte, nach kleineren Modifikationen des Technizitätsbegriffs (TODO: CHECK) sich jedoch
enthielt. TODO: Quellen
Im zweiten Halbjahr 2004 gab es jedoch noch einige Diskussionen: Das niederländische Parlament stimmte (TODO: wann?) einem Antrag zu, der die Regierung aufforderte, gegen die Richtlinie zu stimmen.
TODO: WANN? bekundete auch die polnische Regierung, man könne dem Entwurf so nicht zustimmen. In der Probeabstimmung im Mai hatte Polen sich enthalten, dies jedoch nicht zu Protokoll gegeben, da die polnische Haltung auf Grund der Mehrheitsverhältnisse ohnehin keinen Einfluss mehr gehabt hätte. Durch die in der Zwischenzeit geänderte Stimmengewichtung im Rat hat sich dies jedoch geändert.
Im Herbst 2004 einigten sich alle Fraktionen des Bundestages auf einen Antrag, der die Bundesregierung zur Ablehnung der Richtlinie auffordert, da sie nicht geeignet sei, das Problem der Trivialpatente in den Griff zu bekommen. Der Antrag soll Anfang 2005 formell verabschiedet werden.
Die endgültige Abstimmung im Rat soll - nach einigen Verschiebungen, angeblich auf Grund der schleppenden Übersetzung in sämtliche Amtssprachen der EU - ebenfalls Anfang 2005 stattfinden. Derzeit (18. Dezember 2004) ist unklar, ob es vor einer Abstimmung eine erneute Diskussion innerhalb des Rates geben wird.
Wie geht man mit Patenten um
Auswirkungen von Patenten auf freie Software
Mit der zunehmenden Verbreitung von freier Software ("Open Source Software") wird auch die Frage der Auswirkung von Patenten auf freie Software wichtiger.
Häufig wird freie Software von Programmierern in ihrer Freizeit erstellt und kostenlos verteilt (auch wenn in letzter Zeit auch die kommerzielle Entwicklung freier Software an Bedeutung gewinnt). Sollte freie Software Patente verletzen und gezwungen sein, Lizenzgebühren für die Benutzung zu zahlen, wäre dies wohl nur schwer mit dem offenen Entwicklungsmodell zu vereinbaren sein, das jedem die beliebige Modifikation und Distribution der Software erlaubt.
Häufig bemisst sich die Höhe der Lizenzgebühren nach der Anzahl der "verkauften" Kopien. Bei dezentraler Verteilung und Weiterentwicklung ist es aber gar nicht möglich, die genaue Anzahl der Kopien zu beziffern. Folglich müsste es eine Beschränkung der Weiterverbreitung geben, um die Anzahl der Kopien kontrollieren zu können. Sehr breit genutzte Open-Source-Lizenzen wie die General Public License (GPL) und die Lesser General Public License (LGPL) verbieten aber jede Beschränkung der Lizenznehmer in Bezug auf die freie Verteilung der Software und ihrer Derivate.
Wenn freie Software auf den Einsatz patentierter Technologien verzichten muss, könnte sich dies so auswirken, dass der Funktionsumfang freier Software in entscheidenen Punkten hinter kommerzieller Software zurückbleibt.
In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Fälle, in denen freie Software auf Unterstützung bestimmter Techniken verzichten musste. Wie oben schon geschildert, unterstützten freie Grafikprogramme bis zum Auslaufen des GIF- Patents von Unisys nicht die Erzeugung von GIF-Grafiken.
Auch beim GNU Privacy Guard gibt es Bedenken wegen der Verwendung des in den USA patentierten IDEA Algorithmus.
Verschiedentlich gibt es auch Vorschläge, die free software community sollte nach der Einführung von Software-Patenten eigene Patentpools aufbauen, diese für freie Software zur Verfügung stellen und nur gegenüber Herstellern proprietärer Software hohe Lizenzgebühren verlangen. Dies wird aber u.a. vom FFII als illusorisch widerlegt. http://swpat.ffii.org/analyse/schild/index.de.html
Eine weitere mögliche Abwehrmaßnahme wäre, dass Interessierte bereits vor
Erteilung eines Patentes die Anträge durchforsten und so sicherstellen sollen,
dass die Patentkriterien wirklich eingehalten werden. Insbesondere
Trivialpatente sollten so verhindert werden.
Angesichts der jährlich stark steigenden Patentanmeldungen (TODO: QUELLE?) wäre
die Arbeitslast allerdings extrem hoch. Weiterhin gibt es Hinweise, dass die überwiegende
Zahl der gewährten Patente nie genutzt wird (s. Rational Ignorance at the
Patent Office S. 6). Wenn diese Zahlen zutreffen, würde ein solcher Vorschlag an der falschen
Stelle ansetzen und somit weitgehend wirkungslos verpuffen.
Bislang wurden kaum Open-Source-Projekte wegen Patentverletzungen verklagt. Eine mögliche Erklärung bietet der FFII an: http://swpat.ffii.org/analyse/schild/index.de.html
Doch es ist für beide Seiten schwierig, den wirklichen "Stand der Technik" zu ermitteln. (...) Daher wird in dem Maße, wie ein großes unübersichtliches Meer von Archiven existiert, aus dem die Geschichte der Software-Ideen mit genauem Datum rekonstruierbar ist, niemand mehr sicher sagen können, ob und inwieweit ein bestimmtes Patent gültig ist. Hieraus allein ergibt sich ein rationaler Grund für egoistische Unternehmen, die Gemeinde der Entwickler Freier Software nicht allzu unvorsichtig herauszufordern.
Dies gilt insbesondere, da im Entwicklungszyklus freier Software sehr viel Code bereits in frühen Stadien veröffentlicht wird und somit potenziell neuheitsschädliche Publikation darstellt.
Mit der zunehmenden Kommerzialisierung freier Software und dem Engagement großer Firmen wie Novell und IBM, die sehr viele Patente besitzen, ergibt sich noch eine weitere Perspektive für freie Software: Firmen, die mit Komplementärprodukten zu freier Software ihr Geld verdienen, könnte es wichtig sein, Patentklagen abzuwehren und ihre Nutzer zu schützen. Gerade gegen einen Patent-Giganten wie IBM wäre es schwer, Patentansprüche durchzusetzen, da es durchaus wahrscheinlich ist, dass der Kläger seinerseits Patente von IBM verletzt, so dass es mindestens zu einer Pattsituation käme.
Insgesamt sind jedoch alle Lösungen mit einem erheblichen Prozessrisiko behaftet, dass zumindest potenziell geeignet ist, Interessierte vom Einsatz freier Software abzuschrecken.
Festzustellen bleibt noch, dass der Erfolg freier Software auch darauf beruht, dass es idR keine Beschränkungen in Bezug auf den kommerziellen Einsatz gibt. Auch wenn es keine Lizensierungspflicht für den nicht-kommerziellen oder privaten Gebrauch gibt, könnte die Akzeptanz und Unterstütung von freier Software stark sinken, sobald hinreichend viele Software-Patente gewährt wurden.
Patent-Strategien von Großunternehmen
Bill Gates, 1991 (Lessig 2002-07-24: Keynote to OSCON, http://www.oreillynet.com/pub/a/policy/2002/08/15/lessig.html?page=2) "If people had understood how patents would be granted when most of today's ideas were invented and had taken out patents, the industry would be at a complete standstill today. The solution is patenting as much as we can. A future startup with no patents of its own will be forced to pay whatever price the giants choose to impose. That price might be high. Established companies have an interest in excluding future competitors."
US-Großunternehmen haben häufig riesige Patentpools. Insbesondere IBM bekommt
in den USA seit Jahren mehr Patente als irgendein anderes Unternehmen (3415 Patente
im Jahre 2003). http://www.ibm.com/ibm/licensing/
Sollte ein Großunternehmen, das viele Patente besitzt, wegen einer Patentverletzung verklagt werden, ist es durchaus wahrscheinlich, dass der Kläger selbst eine Patente verletzt. Eine Lösung sind hier außergerichtliche Einigungen, die ein sog. "Cross-Licensing-Abkommen" beinhalten, d.h. beide Unternehmen räumen sich gegenseitig Nutzungsrechte an ihren Patenten ein und verzichten größtenteils oder vollständig auf weitere Forderungen ( 17.06.2002 18:08 Proxim kauft Funk-LAN-Sparte von Agere http://www.heise.de/newsticker/meldung/28329
16.04.2002 11:11 Rechtsstreit zwischen Intel und Intergraph beigelegt http://www.heise.de/newsticker/meldung/26559
Anschaulich wird dies in der Aussage von Robert Barr, Cisco-Patentantwalt, vor der
Federal Trade Commission:
But in 1994, the company started a program to obtain more patents. We did this for defensive purposes, to have something to offer in cross-licenses with older companies who had large patent portfolios and used them to obtain revenue and design freedom through licensing. (...)
My observation is that patents have not been a positive force in stimulating innovation at Cisco. Competition has been the motivator; bringing new products to market in a timely manner is critical. Everything we have done to create new products would have been done even if we could not obtain patents on the innovations and inventions contained in these products.
Eine weitere Möglichkeit, die finanziellen Folgen einer Patentklage abzuwehren, bieten
Versicherungen wie z.B. "Open Source Risk Management".
Möglichkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen
Für kleine und mittlere Unternehmen ist der Aufbau eines eigenen Patentpools meist schon aus Kostengründen unpraktikabel. Doch gerade die hohen Kosten einer Patentklage sind geeignet, die allermeisten mittelständischen Unternehmen in den Ruin zu treiben.
Andererseits stammen viele Erfindungen und Neuheiten auch gerade aus kleineren Firmen, diese könnten also ihre Schutzinteressen mit Hilfe von Software-Patenten auch gegen große durchsetzen. Einer BITKOM-Umfrage zufolge (cite) befürworten auch kleine und mittelständische Firmen eine Ausweitung der Patentierbarkeit von Software. Andere Firmen wie die United Internet AG oder MySQL befürchten jedoch große Nachteile und engagieren sich stark bei den Gegnern von Software-Patenten. Diese Befürchtungen werden gestützt durch Zitate wie das obige von Bill Gates oder die Stellungnahme der Monopolkommission.
Bibliographie
@misc{IHK-Studie,
AUTHOR = Vorlage:Jan Glockauer, Lars Manske, Stephan Wimmers, TITLE = "Bürokratiehemmnisse für KMU durch die EU-Gesetzgebung", MONTH = "Januar", YEAR = "2004", ORT = "Brüssel" howpublished = "\url{http://www.dihk.de/inhalt/download/studie_eu_buerokratie.pdf}", NOTE = "Stand: 13.12.2004",
} TODO: Hier muss noch rein, dass das eine IHK-Studie ist. und "Brüssel" auch noch.
@misc{Richtlinienvorschlag,
AUTHOR = Vorlage:Kommission der Europäischen Gemeinschaften, TITLE = "Vorschlag für eine Richtlinie des Eurpäischen Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen", MONTH = "20.2.", YEAR = "2002", ORT = "Brüssel" howpublished = "\url{http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf}", NOTE = "Stand: 13.12.2004",
}
@misc{US-Richtlinie,
AUTHOR = Vorlage:United States Patent and Trademark Office, TITLE = "Examination Guidelines for Computer-Related Inventions", MONTH = "28.2.", YEAR = "1996", howpublished = "\url{http://www.uspto.gov/web/offices/com/hearings/software/analysis/computer.html}", NOTE = "Stand: 13.12.2004",
}
@misc{Empirical,
AUTHOR = Vorlage:James Bessen, Robert M. Hunt, TITLE = "An Empirical Look at Software Patens", MONTH = "März", YEAR = "2004", howpublished = "\url{http://www.researchoninnovation.org/swpat.pdf}", NOTE = "Stand: 13.12.2004",
}
@misc{GIeV,
AUTHOR = Vorlage:Cornelia Winter, Gesellschaft für Informatik e.V., TITLE = "Europäischer Streit um Softwarepatente: Gesellschaft für Informatik bejaht Technizität von Software", MONTH = "25.7.", YEAR = "2001", howpublished = "\url{http://idw-online.de/pages/de/news37486}", NOTE = "Stand: 13.12.2004",
}
@misc{HIBA,
AUTHOR = Vorlage:Heidelberger Institut Beruf und Arbeit GmbH, TITLE = "Erfinder ungeduldig", MONTH = "März", YEAR = "2003", JOURNAL = "Durchblick" howpublished = "\url{http://www.hiba.de/index.php?seite=http://www.hiba.de/durchblick/0303/fakt0303.htm}", NOTE = "Stand: 13.12.2004",
}
@misc{Abendblatt,
AUTHOR = Vorlage:Hamburger Abendblatt, TITLE = "Erfindern gehen die Ideen aus", MONTH = "4.6.", YEAR = "2004", howpublished = "\url{http://www.abendblatt.de/daten/2004/06/04/303093.html}", NOTE = "Stand: 13.12.2004",
}
@misc{insurance,
AUTHOR = Vorlage:CJA Consultants Ltd, TITLE = "Patent Litigation Insurance: a study for the European Commission on possible insurance schemes against patent litigation risks", MONTH = "Januar", YEAR = "2003", howpublished = "\url{http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/patent/docs/patent-litigation-insurance_en.pdf}", NOTE = "Stand: 13.12.2004",
}