Benutzer:Felix/SoftwarePatenteVortrag: Unterschied zwischen den Versionen
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*** Dauer ist in etwa der Dynamik der Softwarebranche angepasst | *** Dauer ist in etwa der Dynamik der Softwarebranche angepasst | ||
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− | *** TRIPS setzt eine verbindliche | + | *** TRIPS setzt eine verbindliche Mindestpatentdauer von 20 Jahren fest (TRIPS Artikel 33, http://www.attac.de/geig/trips.pdf ) |
*** Software oft schon nach 2-3 Jahren hoffnungslos veraltet (http://ffs.or.at/pipermail/discussion/2003-July/000923.html ) | *** Software oft schon nach 2-3 Jahren hoffnungslos veraltet (http://ffs.or.at/pipermail/discussion/2003-July/000923.html ) | ||
*** Beantragungsdauer wäre dann länger als die Erteilungsdauer => Patent sinnlos, da es so nur noch eine defensive Wirkung hätte, die aber nur aufgrund der Existenz von Patenten sinnvoll ist (http://ffs.or.at/pipermail/discussion/2003-July/000923.html ) | *** Beantragungsdauer wäre dann länger als die Erteilungsdauer => Patent sinnlos, da es so nur noch eine defensive Wirkung hätte, die aber nur aufgrund der Existenz von Patenten sinnvoll ist (http://ffs.or.at/pipermail/discussion/2003-July/000923.html ) | ||
=== Diskussion === | === Diskussion === |
Version vom 6. Dezember 2004, 09:55 Uhr
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Inhaltsverzeichnis
Terminologie
- wikipedia:patent "Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht, das ein zeitlich begrenztes ausschließliches Recht (Monopol) zur gewerblichen Nutzung eines technischen Verfahrens oder eines technischen Produkts gewährt."
- wikipedia:patent, information rules
- Verschiedene theorien wieso patente gut für die gesellschaft sind:
- eigentum, belohnung, veröffentlichung und am wichtigsten: ansporntheorie
- Immer nur diese Theorien können als grundlage einer Argumentation dienen
- Verschiedene theorien wieso patente gut für die gesellschaft sind:
- wikipedia:patent, information rules
"Europäische" Patente gibt es an sich nicht. Es gibt derzeit nur nationale Patente. Zentrale Einreichung beim Europäischen Patentamt möglich, dieses entscheidet auch über Patentierbarkeit. Hohe Kosten durch verbindliche Übersetzung in _alle_ Amtsprachen der EU (= Anzahl der Mitgliedsländer). Kosten pro Patent 25-50 kEuro (http://www.dihk.de/inhalt/download/studie_eu_buerokratie.pdf). Nationales Patentrecht gilt bei Patentverletzungen.
Ab 2005 Gemeinschaftspatent geplant (nur 1 Patent nach EU-Vorschrift) mit EU-weitem Recht. Ursprünglich Reduzierung der nötigen Übersetzungen geplant gewesen, inzwischen aber wegen nationaler Eitelkeiten scheinbar gestorben.
Überleitung zu Streitpunkten
In Deutschland gibt es historisch gesehen keine Patente auf Software. Die klassische Sicht ist, dass Software letztlich aus Algorithmen besteht, also Mathematik. Mathematisches kann aber nicht "erfunden" werden (und ist daher nicht patentierbar), sondern ist logisch zwingend ableitbar und wird daher nur "entdeckt".
In der bis heute gültigen European Patent Convention wurden 1973 Patente auf Software ausgeschlossen:
Artikel 52: Patentfähige Erfindungen (...) (2) Als Erfindungen im Sinn des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen: (...) c) Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen; (...)
Das Europäische Patentamt jedoch 2000 den Begriff der "computerimplementierten
Erfindungen" eingeführt. Damit ist Software letztlich patentierbar.
"The expression "computer-implemented inventions" is intended to cover claims
which specify computers, computer networks or other conventional programmable
digital apparatus whereby prima facie the novel features of the claimed
invention are realised by means of a new program or programs. Such claims may
take the form of a method of operating said conventional apparatus, the
apparatus set up to execute the method (loaded with the program), or, following
T1173/97, the program itself."
Offensichtlich wird hier der legale Rahmen durch die Vergabepraxis sehr stark
gedehnt. Weiterhin unterliegen alle Patente den nationalen Patentgesetzen, die z.T.
unterschiedlich sind.
Daher gibt es derzeit Bestrebungen, das Patentrecht zu harmonisieren und an die
derzeitige Praxis anzupassen, was auch die Aktualität des Themas zeigt.
Streitpunkte
Trivialpatente
Stand der Technik
Interoperabilität
EU-Gremien / Ablauf
Wichtig sind insbesondere zwei Akteure: Der europäische Rat, bestehend aus den Staatschefs der EU-Mitgliedsstaaten, sowie das europäische Parlament mit gewählten Abgeordneten.
Der europäische Rat hat im November 2002 einer Richtlinie zugestimmt, die sehr weitgehend mit den Vorstellungen des europäischen Patentamtes übereinstimmt. Dieser Vorlage muss das europäische Parlament zustimmen. Im September 2003 wurde dort jedoch nur ein stark veränderter Vorschlag angenommen, der im wesentlichen darauf abzielt, die Patentierbarkeit von Software weitgehend zu begrenzen.
Jetzt muss der europäische Rat erneut darüber beschließen, was aber derzeit offiziell an Übersetzungsschwierigkeiten scheitert. Zudem ist die Diskussion im Rat auch wieder neu entfacht worden, nachdem sich z.B. Polen gegen den Vorschlag gewandt haben. In einem ersten Meinungsbild hatte der Rat jedoch im Mai 2004 die Änderungen des europäischen Parlaments abgelehnt und die eigene Richtlinie bestätigt.
Sobald der Rat erneut abgestimmt hat, ist wieder das Parlament an der Reihe. Sollte es zu keiner Einigung kommen, gibt es ein Vermittlungsverfahren.
Verbesserungsvorschläge
Hintergrund
- BGH
- wikipedia:softwarpatente: Die im EPÜ genannten Ausschlüsse von der Patentierbarkeit, insbesondere für Computerprogamme, finden sich in § 1 des deutschen Patentgesetzes (PatG) wieder. Die Technizität einer Erfindung, die Voraussetzung für eine Patentierung ist, ist nach deutscher Rechtsprechung dadurch gekennzeichnet, dass sich die Erfindung zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges des Einsatzes von Naturkräften bedient. Nach nunmehr wohl als ständig zu bezeichnender Rechtsprechung des Bundespatentgerichtes und des Bundesgerichtshofes ist die lediglich bestimmungsgemäße Benutzung eines Computers kein Einsatz von Elektrizität als Naturkraft. In Grenzfällen, wie bei Methoden zur Druckwegoptimierung oder zur Speicherverwaltung, kam es dennoch zu umstrittenen Interpretationen, nach denen beispielsweise eine Reduzierung des Speicherverbrauches bereits Technizität herstellt.
- Allg. Unsicherheit
- 3/4 der etwa 30.000 Softwarepatente in DE / EU (wann?) sind nicht von deutschen / EU firmen (http://www.governet.de/themen/urheberrecht/29235.html)
- Ungeklärt was patentierbar ist (grauzone), ungeklärt was patentiert ist, viele trivialpatente
- EPA-Vergabepraxis
- wikipedia:Europäisches_Patentamt: Fakten: Kein EU-Organ, 29 Länder gehören dazu, finanziert sich aus patenteinnahmen, davon hälfte an beteiligte nationen, rest für sich selbst
- Die Kosten für eine Patenterteilung betragen durchschnittlich DM 60 000, das Amt erhält davon etwa DM 10.000 pro Patent. (http://archiv.greenpeace.de/GP_DOK_3P/HINTERGR/C05HI71.HTM, 2000)
- http://swpat.ffii.org/akteure/epa/index.de.html#exam
- http://swpat.ffii.org/akteure/epa/index.de.html Patente als lzw-komprimiertes bild in pdf gespeichert -> nicht von Suchmaschinen durchsuchbar, schon besser, bis mitte 90er "They were spread out as graphic files on a proprietary difficult-to-copy system dependent on Microsoft Windows and sold for the equivalent of several 1000 EUR per year" und zwar als "proprietary information"! -> vergleiche: patente sollen erfindungen öffentlich machen
- wikipedia:Europäisches_Patentamt: Fakten: Kein EU-Organ, 29 Länder gehören dazu, finanziert sich aus patenteinnahmen, davon hälfte an beteiligte nationen, rest für sich selbst
- Software-Patente auch jetzt schon
MP3
http://web.media.mit.edu/~eds/mpeg-patents-faq
Technik
- Ton in Frequenzen aufteilen
- Psychoakustisches Modell verwenden um zu beurteilen was hörbar ist und was nicht
- Allokator verwenden der jedem Frequenzband eine menge an Bit's zuweist, dem "hörbarsten" am meisten
Patente
- FhG hat Patente auf das Psychoakustische Modell und den Bit-Allokator
- Ungeklärt ob diese Patente nur für mp3 oder für alle Verlustbehafteten Audio-Komprimierungen
alter Hintergrundteil Benutzer:Felix/Ausarbeitung_Softwarepatente
Voraussetzungen der Patentierbarkeit
Um patentierbar zu sein, müssen computerimplementierte Erfindungen neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Um das Kriterium der erfinderischen Tätigkeit zu erfllen, müssen computerimplementierte Erfindungen einen technischen Beitrag leisten.
Artikel 4a
Ausschluss von der Patentierbarkeit
(1) (neu) Ein Computerprogramm als solches kann keine patentierbare Erfindung darstellen.
(2) Bei computerimplementierten Erfindungen wird nicht schon deshalb von einem technischen Beitrag ausgegangen, weil zu ihrer Ausführung ein Computer, ein Computernetz oder eine sonstige programmierbare Vorrichtung eingesetzt wird. Folglich sind Erfindungen, zu deren Ausführung ein Computerprogramm, sei es als Quellcode, als Objektcode oder in anderer Form ausgedrückt, eingesetzt wird und durch die Geschäftsmethoden, mathematische oder andere Methoden angewendet werden, nicht patentfähig, wenn sie über die normalen physikalischen Interaktionen zwischen einem Programm und dem Computer, Computernetzwerk oder einer sonstigen programmierbaren Vorrichtung, in der es abgespielt wird, keine technischen Wirkungen erzeugen.
Artikel 5
Form des Patentanspruchs
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass auf eine computerimplementierte Erfindung entweder ein Erzeugnisanspruch erhoben werden kann, wenn es sich um einen programmierten Computer, ein programmiertes Computernetz oder eine sonstige programmierte Vorrichtung handelt, oder aber ein Verfahrensanspruch, wenn es sich um ein Verfahren handelt, das von einem Computer, einem Computernetz oder einer sonstigen Vorrichtung durch Ausführung von Software verwirklicht wird.
(2) Ein Patentanspruch auf ein Computerprogramm, sei es auf das Programm allein oder auf ein auf einem Datenträger vorliegendes Programm, ist nur zulässig, insoweit das Programm, wenn es auf einem Computer, auf einem programmierten Computernetz oder einer sonstigen programmierbaren Vorrichtung installiert und ausgeführt wird, einen in derselben Patentanmeldung erhobenen Erzeugnis- oder Verfahrensanspruch gem Absatz 1 begründet.
Europ. Rat sollte schon tagen, hat aber noch nicht. Offiziell wg. Übersetzungsschwierigkeiten.
- Niederländisches Parlament fordert Regierung auf, Zustimmung im Rat zurückzunehmen (Juli 2004)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/48796
- Polen wird die aktuelle Ratsrichtlinie nicht unterstützen - wg. mehr Stimmen ev. andere Ratsgewichtung
http://www.kprm.gov.pl/441_12649.htm
- Bundestag: Alle Fraktionen bringen Anträge ein, die die Haltung der Bundesregierung kritisieren. Überweisung an den Rechtsausschuss zur Erarbeitung eines interfraktionellen Antrags. (Oktober 2004)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/52417
Weiterer Plan:
- Wenn die Änderungen des EU-Parlaments nicht angenommen werden, muss sich das Parlament in 2. Sitzung damit beschäftigen.
- Wird die Richtlinie mit absoluter Mehrheit aller Sitze abgelehnt, gibt es ein Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Parlament.
http://www.stop-swpat.de/docs/historie.pdf
Kernstreitpunkte:
- Ist Software "an sich" patentierbar?
- Interoperabilität
- Wie wird Technik definiert?
- Akteure (wer was plant)
- EU-Rat, Industrie
- FFII
- EU-Parlament
- Softwarepatente
- wikipedia:sotwarepatente "Softwarepatente [...] beziehen sich auf Ideen, deren Wirksamkeit allein durch logische Schlussfolgerungen bewiesen werden kann. Grenzfälle sind Prozesse, bei denen die traditionelle Steuerung unter Verwendung von Mechanik, Hydraulik, Pneumatik oder Elektronik durch eine Steuerung mit einem Computerprogramm ersetzt wird."
- Konkret:
- http://opensource.mit.edu/papers/bessen.pdf heute über 15 % aller patente (usa, 2001)
- wikipedia:softwarepatent Fortschrittsbalken (ibm) (friegegeben), mp3(fraunhofer), elektronischer einkaufswagen (sun), one-click-shopping (amazon), etwas verschenken (online) (amazon) (unter einspruch), if-abfrage (http://swpat.ffii.org/patents/txt/ep/1274/097/) mehr http://patinfo.ffii.org/patente.html, noch mehr: http://webshop.ffii.org/
- http://opensource.mit.edu/papers/bessen.pdf 18% Japan, 3% de, 2% Grosspritanien / Cannada, rest im prinzip USA
Software-Patente in den USA
- 1996: US Patents and Trademark Office erlässt "Examination Guidelines for Computer-Related Inventions" (http://www.uspto.gov/web/offices/com/hearings/software/analysis/computer.html )
- Patentierbar ist seitdem:
- "Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)"
- Der Computer verarbeitet erst Daten und interagiert dann mit der realen Welt.
- Beispiel: Maschinensteuerung
- "Manipulation of Data Representing Physical Objects or Activities (Pre-Computer Process Activity)"
- Der Computer erhält Daten aus der realen Welt und verarbeitet diese dann.
- Beispiel: Auswertung der Daten eines Seismographen
- "Computer-Related Processes Limited to a Practical Application in the Technological Arts"
- Ein Programm oder Algorithmus an sich ist nicht patentierbar, wohl aber die praktische Anwendung dessen.
- Beispiel: Noise-Filter. Der Algorithmus an sich ist nicht patentierbar, nur die Anwendung des Algorithmus, um das Rauschen aus einem Signal zu filtern, also um ein Real-World-Problem zu lösen.
- "Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)"
- Problem: Die Kriterien sind nicht eng genug gefasst, um Trivialpatente zu verhindern
- Beispiel: 2002 Patent von IBM auf Statusanzeige der Caps-Lock-Taste (US-Patentnummer 6,748,468)
- Z.Z.: Patent-Abzocke durch Firmen wie Acacia, Eolas, SCO, McKool Smith
Argumente
nicht mehr im Wiki wegen Tabellenform.
aktuelle Version hier: http://user.cs.tu-berlin.de/~nighty/argumente%20struktur.sxw
Wie geht man mit SP um?
- Großunternehmen
- viel patentieren
- Cross-Licensing
- Versicherung
- Open Source
- Patent-Portfolio aufbauen
- sehr teuer/unpraktikabel: Versicherung
- Rückendeckung durch große Patentinhaber
- eigene Patent-Datenbanken, um Trivialpatente zu verhindern
- Abschreckung durch Community und Unsicherheit
- ignorieren
- KMUs
- sehr teuer: Versicherung
- sehr begrenzt: Cross-Licensing
- Aufkaufen und Verwerten von fremden Patenten (Acacia)
Sonstiges
- Trivialpatente raus
- Patentdauer beschränken 2 / 5 Jahre
Folien
Grundlagen
Patente
- für technische anwendbare Erfindungen
- Erfindungen:
- neu
- auf erfinderischer Tätigkeit beruhend
- gewerblich anwendbar
- Patente sollen Innovation und die Wirtschaft fördern.
- Anreiz: Patent = Monopol auf eine Erfindung -> Patentinhaber hat alleiniges Bestimmungsrecht über die Nutzung des Gegenstands / der Idee inne
- im Gegenzug: Patentgegenstand muss offen gelegt werden (vollständig, für Fachmann verständlich)
- Dauer: maximal 20 Jahre
DE
- Patent benötigt Einsatz von Naturkräften
- bestimmungsgemäßer Gebrauch eines Computers fällt nicht darunter
EPC: European Patent Convention
- Europäische Patentübereinkunft (EPÜ)
- "Programme für Datenverarbeitungsanlagen" nicht patentierbar (Artikel 52)
- allerdings sind Softwarepatente bestehende Praxis
EPA: Europäisches Patentamt
- zuständig für alle europäischen Staaten
computerimpl. Erfindungen:
- Begriff geprägt durch EPA in Mai 2000
- Computer = technische Maschine
- Durch Software entstehen physikalische Effekte im Computer (Elektronen fließen von a nach b)
- daher ist auch Software patentierbar
Streitpunkte
- Trivialpatente
- Stand der Technik
- Interoperabilität
EU-Gremien / Verfahren (2 min)s
Verbesserungsvorschläge
- deren Folgen / Gegenargumente
- Herabsetzung der Patentdauer auf 5 Jahre
- pro
- Dauer ist in etwa der Dynamik der Softwarebranche angepasst
- contra
- TRIPS setzt eine verbindliche Mindestpatentdauer von 20 Jahren fest (TRIPS Artikel 33, http://www.attac.de/geig/trips.pdf )
- Software oft schon nach 2-3 Jahren hoffnungslos veraltet (http://ffs.or.at/pipermail/discussion/2003-July/000923.html )
- Beantragungsdauer wäre dann länger als die Erteilungsdauer => Patent sinnlos, da es so nur noch eine defensive Wirkung hätte, die aber nur aufgrund der Existenz von Patenten sinnvoll ist (http://ffs.or.at/pipermail/discussion/2003-July/000923.html )
- pro