Akademischer Senat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. Januar 2013, 01:40 Uhr
Der Akademische Senat (AS) ist das höchste Gremium der Universität. Wie in anderen Gremien haben auch hier die Professoren eine absolute Mehrheit, aber anders als an der Fakultät IV gibt es tatsächlich zwei gegeneinander stehende Gruppen:
- die Reformfraktion: eher fortschrittlich, sitzt in Nähe der Tür und heißt deswegen auch Türfraktion
- die Initiative Unabhängiger Hochschullehrer (IUP): eher konservativ, sitzt an den Fenstern und heißt deswegen auch Fensterfraktion
Letztere haben derzeit die Mehrheit sind sich aber eher nicht einig.
Aufgaben
Die Aufgaben des Akademischen Senats sind u.a.: Mitwirkung bei der Errichtung von Organisationseinheiten, Einrichtung von Studiengängen, Erlass von Satzungen, Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfung, Stellungnahme zu StuPO, Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen, Koordinierung der Tätigkeit der Fakultäten, Beschlussfassung über Hochschulentwicklungs- und Ausstattungspläne, Frauenförderrichtlinien, Regelungen über die Benutzung der Hochschuleinrichtungen. Der Akademische Senat setzt einige (teilweise) einflußreiche Kommissionen ein, in denen die relevante Unipolitik gemacht wird und in denen (teilweise) auch Studenten sitzen:
- Kommission für Entwicklungsplanung (EPK)
- Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK)
- Kommission für Lehre und Studium (LSK)
- Kommission für Bibliothekswesen (BWK)
Die Geschäftsstellen sind die Sekretariate der Kommissionen. Dort laufen die Informationen zur Unipolitik zusammen und werden kanalisiert.