Sitzung: Jeden Freitag in der Vorlesungszeit ab 16 Uhr c. t. im MAR 0.005. In der vorlesungsfreien Zeit unregelmäßig (Jemensch da?). Macht mit!

Benutzer:Felix/VOIP Gutachten: Unterschied zwischen den Versionen

(Die Sahnestücke)
(TAL-Anmietung)
Zeile 73: Zeile 73:
  
 
==== TAL-Anmietung ====
 
==== TAL-Anmietung ====
Bereits jetzt ist es möglich, die komplette Teilnehmer-Anschlussleitung (TAL) vom Leitungsanbieter zu mieten. In diesem Fall muss der Wettbewerber in der Hauptverteilerstelle eigene Hardware, insbesondere bereits einen DSL-Anschluss-Multiplexer (DSLAM) installieren und Miete an die Telekom für die Nutzung der sog. "letzten Meile" zahlen. Zusätzlich ist von Anfang an ein enormer Infrastrukturaufwand nötig. Damit wird die Eintrittshürde für Wettbewerber stark erhöht, folglich ist der auf TAL-Anmietung basierende Wettbewerb bisher auch recht gering.
+
Bereits jetzt ist es möglich, die komplette Teilnehmer-Anschlussleitung (TAL) vom Leitungsanbieter zu mieten. In diesem Fall muss der Wettbewerber in der Hauptverteilerstelle eigene Hardware, insbesondere bereits einen DSL-Anschluss-Multiplexer (DSLAM) installieren und Miete an den Anschlussbetreiber für die Nutzung der sog. "letzten Meile" zahlen. Zusätzlich ist von Anfang an ein enormer Infrastrukturaufwand nötig. Damit wird die Eintrittshürde für Wettbewerber stark erhöht, folglich ist der auf TAL-Anmietung basierende Wettbewerb bisher auch recht gering.
  
  

Version vom 29. Januar 2005, 22:12 Uhr

Benutzer:Felix/VOIP Gutachten Material

Titel

Executive Summary

// ganz am Ende

Grundlagen

VoIP

  • technisch
  • Übergang ins Festnetz
  • Wie verständigen sich zwei VoIP-Telefone?

Situation aktuell

alternative Techniken

// TODO Telekom DSL über Glasfaser

// TODO Arcor Wimax


Rein theoretisch gibt es neben DSL noch andere Möglichkeiten, einen schnellen Internetzugang zu bekommen, z.B. Breitbandkabel, Glasfaser, Powerline, satellitengestützte Systeme, WLAN und UMTS. Diese alternativen Zugänge sind aber in der Fläche nicht verbreitet. Dies liegt insbesondere an ungelösten technischen Problemen und dem nötigen Investitionsbedarf für den Aufbau eines komplett neuen Netzes inbesondere beim Endkunden.

Bei Powerline (Zugang über das Stromnetzt) gibt es z.B. Probleme bei der Störabstrahlung (http://www.heise.de/newsticker/meldung/55557) durch ungeschirmte Stromkabel, die bei den Endkunden verlegt sind. Außerdem sind viele Hausnetze für Powerline nicht geeignet, da zu viele Störsender den Datentransfer verhindern.

Glasfaserleitungen sind insbesondere in Ostdeutschland in den 90er Jahren verlegt worden, doch auf Grund technischer Gegebenheiten funktioniert DSL nur mit Kupferleitungen (http://www.heise.de/newsticker/meldung/55557). Eine DSL-kompatible Schnittstelle für Glasfaser ist noch nicht standardisiert worden. Weiterhin würde dies auch umfangreiche und kostspielige Netzumrüstungen erfordern, obwohl Glasfaserleitungen prinzipiell eine größere Bandbreite bereitstellen könnten als DSL. Derzeit ist nicht einmal ansatzweise abzusehen, wann Endkunden mit Glasfaseranschluss mit Breitband-Internet rechnen können.

Satellitengestützte Systeme haben zwar den Vorteil, dass neben der Miete der Satellitenkapazität kaum weitere Infrastrukturkosten anfallen, erfordern immer noch einen konventionellen Rückkanal wie z.B. ISDN oder DSL. Gerade bei VoIP ist aber wichtig, dass der Datentransfer in beide Richtungen (Up- und Downstream) eine gewisse Mindestbandbreite hat, die z.B. ein ISDN-Rückkanal kaum erfüllt. Somit sind satellitengestützte Systeme kein Substitut für DSL.

WLAN bietet für geringe Reichweiten (bis 50m Radius) zwar gute Bandbreiten, ist jedoch für die Flächenvernetzung ungeeignet. Zudem handelt es sich um ein shared medium, d.h. die verfügbare Bandbreite sinkt mit der Anzahl der gleichzeitig eingebuchten Systeme.

UMTS kann schlicht und einfach nicht geschwindigkeitsmäßig mit DSL mithalten.

Dem Breitband-Kabel wurde eine Zeit lang zugetraut, dass es sich als DSL-Alternative positionieren könnte, obwohl die flächendeckende Einrichtung von rückkanalfähigen Kabelanschlüssen auch erhebliche Investitionen erfordert. Problematisch ist beim Kabel insbesondere die starke Zersplitterung der Endkundenzugänge zwischen Eigentümern, Wohnungsbaugesellschaften und Kabelbetreibern. Nachdem eine Großfusion zwischen Kabel Deutschland und drei weiteren großen Kabelnetz-Betreibern aus kartellrechtlichen Gründen untersagt wurde (http://www.heise.de/newsticker/meldung/51358, http://www.heise.de/newsticker/meldung/51337), ist in den nächsten Jahren nicht zu erwarten, dass die Bedeutung des TV-Kabels für das Breitband-Kabel zunehmen wird.

Das DIW war sogar schon vor der geplatzten Fusion der Ansicht, dass das Kabel-Netz keine größeren Martkanteile erringen könnte. "Im Folgenden wird, in Übereinstimmung mit den meisten Prognosen, davon ausgegangen, dass der deutsche Breitbandmarkt durch die DSL-Technologie dominiert wird. Lediglich die Versorgung über das Kabel-TV-Netz wird einen geringen, aber steigenden prozentualen Anteil aufweisen.

Daher kann festgestellt werden: Nur DSL ist für eine flächendeckende Breitbandvernetzung geeignet.

Wettbewerb im DSL-Markt

Fakt ist: Die DSL-Technik dominiert derzeit den Markt für Breitband-Internetzugänge mit einem Marktanteil von über 97% (Kurth Sprechzettel 2/2004). Innerhalb des DSL-Markts besitzt die Telekom mit ihrem Produkt T-DSL einen Marktanteil von über 90%.

Gegen Jahresende vermarkteten Wettbewerber zwar verstärkt Telekom-DSL-Anschlüsse unter eigenem Namen (resale), dennoch stellt die Telekom nahezu die komplette Netzinfrastruktur und hat somit auch einen großen Anteil an der Wertschöpfung (ca. 90%). Außerdem wurde die Einrichtung von DSL-Anschlüssen der Wettbewerber durch kryptische Fehlermeldungen der Telekom stark verzögert. Zum Teil beantragten die Wettbewerber sogar auf eigene Kosten T-DSL-Anschlüsse, um die Wartezeit für die Kunden zu verringern. Diese DSL-Anschlüsse wurden dann häufig innerhalb weniger Tage eingerichtet. (http://www.heise.de/ct/05/02/048/)

Bis 2008 erwartet die Telekom 10,3-17,8 Mio. DSL-Anschlüsse und setzt sich selbst das Ziel von 10 Mio. T-DSL-Kunden (http://www.t-com.de/is-bin/intershop.static/WFS/PK/PK/de_DE/content/static_html/tcom/de/presse_mitteilung_text_040128_2.html). Bei angenommenen 13,9 Mio. DSL-Anschlüssen würde das einen Marktanteil der DTAG von knapp 72% bedeuten.

Fakt: Die Telekom dominiert den DSL-Markt bei weitem und nutzt ihre marktbeherrschende Stellung, um Wettbewerber zu behindern. Auch in den nächsten Jahren ist eine großflächige Trendumkehr nicht zu erwarten.


Bestehende Möglichkeiten für Wettbewerber

Für VoIP-Anbieter kann es langfristig keine Lösung sein, den DSL-Zugangsmarkt anderen Anbietern wie der Deutschen Telekom mit ihrem T-DSL-Produkt zu überlassen. Einerseits fehlt die Möglichkeit, Leitungsparameter wie Latenzzeiten und Bandbreiten frei zu bestimmen ("Quality of Service"). Zum anderen sind diese Geschäftsmodelle auch sehr labil, da sie durch den bevorstehenden Markteintritt der Deutschen Telekom ins VoIP-Geschäft stark bedroht sind.

Durch den gleichzeitigen Betrieb der DSL-Anschlüsse und den großen Stamm an Bestandskunden würde die Telekom über große Synergie-Effekte verfügen, die es ihr ermöglichen würde, VoIP-Dienste sehr viel billiger anzubieten als Wettbewerber. Gleichzeitig verfügt sie über die Mittel, technische Parameter speziell auf ihre Geschäftsmodelle anzupassen und sich so einen Vorsprung vor den Mitbewerbern zu verschaffen.

Da T-DSL nur mit einem T-ISDN-Anschluss betrieben werden kann, besteht auch für Kunden kein preislicher Anreiz, vollständig auf VoIP umzusteigen, da bereits die an die Telekom entrichtenden Grundgebühren einen solchen Umstieg idR unwirtschaftlich machen.

VoIP kann nur in größerem Umfang attraktiv werden, wenn der VoIP-Anbieter die Möglichkeit hat, DSL-Zugang und VoIP-Produkt aus einer Hand zu verkaufen.


Aus ökonomischen Gründen ist es für Wettbewerber unsinnig, selbst zu jedem Kunden eine komplette neue Leitung zu legen (inklusive eigenen Vermittlungsstellen und Konzentratornetz). Um überhaupt einen Wettbewerb der Netze zu ermöglichen, gibt es bereits einige Möglichkeiten für Wettbewerber, Leistungen der Deutschen Telekom einzukaufen und somit bestehende Infrastruktur nutzen zu können.

Wettbewerb im Telefonmarkt kann es nur geben, wenn es Wettbewerbern möglich ist, auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete Vorleistungen von der Deutschen Telekom zu beziehen.


TAL-Anmietung

Bereits jetzt ist es möglich, die komplette Teilnehmer-Anschlussleitung (TAL) vom Leitungsanbieter zu mieten. In diesem Fall muss der Wettbewerber in der Hauptverteilerstelle eigene Hardware, insbesondere bereits einen DSL-Anschluss-Multiplexer (DSLAM) installieren und Miete an den Anschlussbetreiber für die Nutzung der sog. "letzten Meile" zahlen. Zusätzlich ist von Anfang an ein enormer Infrastrukturaufwand nötig. Damit wird die Eintrittshürde für Wettbewerber stark erhöht, folglich ist der auf TAL-Anmietung basierende Wettbewerb bisher auch recht gering.


// TODO: Argument, dass letzte Meile zu teuer ist

// TODO: Ist es schlau, gegen von der RegTP festgesetzte Preise zu lamentieren?

Diese beträgt derzeit 11,80 Euro netto. Bei einem Grundpreis der Telekom für den T-Net Standard-Anschluss von 13,50 Euro netto

Line Sharing

Das Line Sharing basiert aus technischer Sicht darauf, dass die ISDN- und DSL-Dienste unterschiedliche Frequenzbänder nutzen. Somit kann ein Wettbewerber z.B. das DSL-Frequenzband mieten. Voraussetzung für Line Sharing ist aber, dass der Endkunde weiterhin einen Telefonanschluss besitzt. Die Grundgebühr für einen Telefonanschluss macht Line Sharing daher für VoIP-Dienste uninteressant.

DSL-Resale

In den letzten Monaten haben Wettbewerber wie z.B. United Internet, freenet und Web.de begonnen, T-DSL-Anschlüsse unter eigenem Namen zu verkaufen. Hierbei übernehmen die Wettbewerber nur die Rechnungslegung sowie den Endkunden-Support und erhalten dafür Preisnachlässe im Bereich von 10%. Da die Technik immer noch komplett von der Deutschen Telekom gestellt wird, gelten

Gesetzliche Rahmenbedingungen

// Andi

Um eine eruopaweite Harmonisierung im Bereich der Telekommunikation zu gewährleisten, müssen bei einer Entscheidungsfindung über die Entkoppelung von Telefon- und DSL-Anschluss die EU-Vorgaben aus Brüssel Beachtung finden. Die RICHTLINIE 2002/21/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) verfolgt drei wesentliche Ziele:

"– To promote competition by fostering innovation, liberalising markets and simplifying market entry;

– To promote the single European market and;

– To promote the interest of citizens."

(COMMISSION STAFF WORKING DOCUMENT The treatment of Voice over Internet Protocol (VoIP) under the EU Regulatory Framework)

Speziell für VoIP beinhaltet die Richtlinie einige relevante Regeln. Diese orientieren sich an den Bestimmungen für öffentliche Telefondienste, zu denen die Internettelefonie je nach Einsatzgebiet gehören kann. So muss eine Notruffunktionalität, wie sie bereits von SipGate in Düsseldorf angeboten wird, unbedingt gewährleistet sein. Die Anruferstandortermittlung, die für eine optimale Funktionalität der Notruffunktion notwendig ist, ist laut der Richtlinie nur verpflichtend, soweit es technisch möglich ist. Auch beim in-line-powering, also die Stromversorgung der VoIP-Endgeräte über den DSL-Anschluss, ähnlich wie es beim analogen Telefonnetz der Fall ist, wurde den VoIP-Betreibern keine unnötigen Bürden auferlegt. VoIP wird hier wie ISDN behandelt, bei dem eine vom Stromnetz unabhängige Versorgung auch schon nicht mehr gewährleistet ist. Zu guter letzt muss die Leitungsverfügbarkeit bei einer stationären VoIP-Nutzung hoch genug sein, um ein Telefonieren auch unter starker Netzbelastung zu ermöglichen.

Das Abhören von Gesprächen wird auch bei VoIP als nationale Angelegenheit angesehen. Somit gibt es auch hier keine direkten Vorschriften darüber, inwiefern VoIP-Betreiber verpflichtet sind, staatlichen Organen das Abhören zu ermöglichen. Es wird empfohlen (http://europa.eu.int/information_society/topics/ecomm/doc/useful_information/library/commiss_serv_doc/406_14_voip_consult_paper_v2_1.pdf , selber Link wie oben schon), sich dabei an anderen europäischen Staaten zu orientieren, um eine gemeinsame technische Grundlage für Abhörmaßnahmen zu entwickeln.

// TODO Gesetz Abhörbarkeit in Deutschland?

http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/tk_med/begleitg.htm#art2

Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz (BegleitG)

Artikel 2 Anpassung von Rechtsvorschriften

"[...]Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt, hat der berechtigten Stelle auf Anordnung Auskunft über die näheren Umstände der nach Wirksamwerden der Anordnung durchgeführten Telekommunikation zu erteilen, Sendungen, die ihm zur Übermittlung auf dem Telekommunikationsweg anvertraut sind, auszuhändigen und die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation zu ermöglichen. Ob und in welchem Umfang der nach Satz 3 Verpflichtete Vorkehrungen für die technische und organisatorische Umsetzung von Uberwachungsmaßnahmen zu treffen hat, bestimmt sich nach SS 88 des Telekommunikationsgesetzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnung.[...]"


http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg_2004/index.html

http://www.regtp.de/imperia/md/content/tech_reg_t/ueberwachu/TR_TKUE_Ausgabe_4.1_29-11-2004.pdf

http://www.networkcomputing.de/cms/5689.0.html

http://www.heise.de/newsticker/meldung/54808

Argumente

DSL ist der einzige ernstzunehmende Breitbandanschluss in Deutschland. Derzeit ist nichts in Sicht das das Potentzial hat das zu ändern. Andere Zugangsarten sind im vergleich nahezu völlig uninteressant. Dies Quasi-Monopolstellung der Telekom im DSL-Bereich macht die Regulierung daher jetzt nötig. (TODO: Da brauchen wir noch was das nicht nur auf die Telekom einschlägt, sondern auch die anderen Stadtnetzbetreiber mit einschließt).

Infrastruktur

(Graphic Konzentratornetz, zugangsmöglichkeiten)

Die Entbündelung soll es ermöglichen das eine Firma auf vielen Ebenen auf die Produkte der Telekom zugreifen kann. So kann sie zuerst nur auf IP Ebene z.B. VoIP Angebote machen und dann mit diesen Gewinnen Stück für Stück das eigene Netz ausbauen und damit immer weniger Vorleistungen der Telekom in Anspruch nehmen. Damit das möglich wird müssen die Vorleistungsprodukte der Telekom viel stärker gestaffelt sein und Zugang auf allen Ebenen des DSL-Zugangs bieten. (TODO: Auch auf Stadtnetzbetreiber eingehen)

Technische Herausforderungen

Notruf

Das Absetzen von Notrufen aus VoIP-Netzen ist technisch kein Problem. Von Sipgate läuft im Vorwahlbereich 0211, Düsseldorf, bereits jetzt ein Testbetrieb mit der Polizeinotrufnummer 110. (http://www.sipgate.de/faq/index.php?aktion=anzeigen&type=&rubrik=110#num3 ) Es ist davon auszugehen, dass in kurzer Zeit weitere Anbieter folgen werden und so bald eine flächendeckende Notrufverfügbarkeit vorhanden ist.

In-Line-Powering

Für eine ständige Erreichbarkeit von Notrufen ist In-Line-Powering wichtig. Was beim analogen Telefonnetz noch Standard war, wurde bereits mit der Einführung von ISDN aufgeweicht. Viele ISDN-Telefone haben einen zusätzlichen Stromanschluss über den sie ihren Energiebedarf decken. Bei einem Stromausfall können dann keine Gespräche mehr geführt werden. Denselben Nachteil hat auch VoIP. Die VoIP-Betreiber sind zwar nicht verpflichtet, in-line-powering anzubieten, jedoch sollten sie, ihre Kunden darüber angemessen über die daraus entstehenden Probleme aufklären.

Realistisch gesehen, ergibt sich das Problem für einen Großteil der Bevölkerung jedoch nicht, da schon 2003 73% aller deutschen Haushalte mindestens ein Handy besaßen. (http://www.destatis.de/basis/d/evs/budtab2.htm ) 2004 lag die Gesamtzahl der Mobilfunkkunden in Deutschland bereits bei 71,4 Millionen, eine Steigerung um 10% gegenüber dem Vorjahr. (http://www.heise.de/newsticker/meldung/55600 )

Nicht zuletzt sei erwähnt, dass bereits ein Standard für Power over Ethernet (PoE, 802.3af) existiert. Letztendlich kann jeder Nutzer selbst wählen, welche Geräte er betreibt. VoIP ist damit im Bereich des In-Line-Powering mit ISDN vergleichbar.

Standortlokalisierung

Eine Einschränkung ergibt sich dennoch bei einer nomadischen Nutzung des VoIP-Anschlusses.

Im herkömmlichen Telefonnetz sind die Rufnummern den Anschlüssen zugeordnet, bei VoIP jedoch nur den Benutzerdaten. Ein Benutzer kann sich überall auf der Welt mit seinen einloggen und ist dann dort unter seiner Rufnummer erreichbar. Eine Standortlokalisierung, um den Anruf automatisch an die nächstliegende Notrufzentrale zu leiten, ist dann nicht mehr ohne weiteres möglich. Die grundsätzliche Erreichbarkeit eines Notrufs ist dadurch jedoch nicht gefährdet.

Weiterhin muss man sehen, dass eine nomadische Nutzung für die Mehrheit der Bevölkerung nicht interessant sein wird. Die wenigstens führen über einen Doppelhaushalt oder haben derzeit die Möglichkeit, ihr IP-Telefon z.B. im Hotel auf Thailand anzuschließen. Die Möglichkeiten einer nomadischen Nutzung werden mit neuer jedoch Technik weiter steigen. Doch sind auch jetzt schon verschiedene Lösungen denkbar.

So könnten IP-Telefone vor Inbetriebnahme die Eingabe der aktuellen Vorwahl verlangen. Eine weitere Möglichkeit wäre die geographische IP-Vergabe. International lässt sich anhand der IP bereits oft das Land bestimmen. IP-Provider in Deutschland könnten verpflichtet werden, für jeden Vorwahlraum eine genügend große Menge an IP-Nummern vorrätig zu haben, die dann auch nur an Teilnehmer, die sich in der jeweiligen Gegend einwählen, vergeben werden.

Verfügbarkeit

Kritiker behaupten, dass die Leitungsverfügbarkeit von VoIP zu mangelhaft ist, um eine gewisse Dienstgüte garantieren zu können. VoIP müsse sich die Leitungen mit anderen Netzdiensten teilen und könne nicht bevorzugt behandelt werden. Dabei wird jedoch vergessen, dass das herkömmliche Telefonnetz regelmäßig von den Anbietern überbucht wird, um eine optimale Auslastung zu erreichen. //TODO: Quelle?

Ein wichtiger Schritt, um die VoIP-Servicequalität weiter zu verbessern, ist die Entbündelung der Teilnehmeranschlussleitungen. Somit hat der VoIP-Anbieter mehr Kontrolle über das Datennetz und kann daher bessere höherwertigere Service-Level-Agreements anbieten. Weiterhin könnten VoIP-Anbieter dazu verpflichtet weden, je nach Teilnehmeranzahl eine gewisse Anzahl gleichzeitiger Verbindungen anzubieten. So können schwarze Schafe unter den Anbietern aussortiert werden.

Abhörbarkeit

wo machen?, möglich auf zugangsebene des dsl routers

http://www.florianmessner.com/support/themen/voip/sicherheit/voip-sicherheit-1.htm

Fazit

Die junge Voice-over-IP-Technik ist nicht frei von Problemen, aber diese sind alle lösbar. Es ist daher wichtig, das jetzt durch erfüllbare Forderungen der Regulierungsbehörde die Entwicklung ökonomisch interessant bleibt. Eine erneute Regulierungsrunde in beispielsweise 5 Jahren würden wir aber ausdrücklich begrüßen.

Die Sahnestücke

Die Telekom ist als Monopolist verpflichtet, auch in abgelegenen Gebieten einen Telefonanschluss bereitzustellen, soweit technisch möglich. Jetzt sollen ihr 'alle Sahnestücke' genommen werden damit sie 'auf den Kosten sitzen' bleibt?

Dies wäre sicherlich unfair, hätte die Telekom das Netz selber bezahlt. Es wurde jedoch noch vor ihrer Privatisierung von Steuergeldern aufgebaut. Sie hat heute nur den wesentlich billigeren Unterhalt zu bezahlen. Auch die DSL-Aufrüstung wurde vom Staat subventioniert.

Auch alle alternativen Leitungs-Anbieter mussten die immensen Invenstitionskosten für den Aufbau eines neuen Netzes nicht selbst finanzieren, sondern wurden als Teil der städtischen Versorgungswerke aufgebaut:

Tabelle draus machen:

vvvv

NetCologne: städtische Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke

Versatel, ehemals Berlikomm: Berliner Wasserwerke / Land Berlin

Arcor: Netz der Deutschen Bahn

Hansenet: HEW - Hamburgische Electricitäts-Werke AG

EWE Tel: niedersächsische Städte

BiTel: Tochtergesellschaft der Stadtwerke Bielefeld und der Stadtwerke Gütersloh

M"net: Stadtwerke München GmbH, Bayerische Landesbank, N-ERGIE AG, Infra Fürth GmbH, Erlanger Stadtwerke AG, Stadtsparkasse München, Sparkasse Nürnberg, Sparkasse Fürth, Sparkasse Erlangen

HTP: Stadt Hannover, die Üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG, die Stadtwerke Hannover, die Stadtsparkassen Hannover.

Fazit: Durch eine Entbündelung wird kein Netzbetreiber um die Früchte seiner Arbeit betrogen. Da die Netze ursprünglich von öffentlichen Geldern finanziert wurden, sind die Netze auch im Interesse der Öffentlichkeit einzusetzen.

Erprobte Technik

Voice over IP ist eine erprobte Technik. Alle Telekommunikationsfirmen setzen sie intern ein um Gespräche über die Fernleitungen und auf jeden fall über die Internationalen Leitungen zu befördern. Die Technik ist also schon in hohem ausmaß im Einsatz und es geht jetzt lediglich darum die Anwender direkt darauf zugreifen zu lassen anstatt die Telekom als 'Torwächter'(Bandit? irgendwas anderes stärkeres) auftreten zu lassen. Eigentlich ist das eine Anwendung des e2e Arguments, da man die Funktionalität (VoIP) in den Endgeräten haben möchte, anstatt im Netz versteckt (bei der Telekom), was natürlich auch das von der Telekom zu erhaltende Netz einfacher und billiger zu unterhalten macht.

Zeitfenster

Die Telekom hat vor, noch in diesem Jahr eigene VoIP-Produkte auf den Markt zu bringen. (http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=041006036 ) Das Zeitfenster für andere Wettbewerber, um in den Markt einzusteigen, wird damit immer kleiner. Kann es nicht genutzt werden oder wird es verbaut, wird die Telekom ihre bestehenden Monopole nutzen können und wie im DSL-Markt ein Quasi-Monopol in diesem Bereich bekommen. Neueinsteiger werden dann wesentlich schwerer Fuß fassen können. Das zu verhindern ist die Aufgabe der RegTP. Nur wenn jetzt gehandelt wird, kann der Grundstein für einen nachhaltigen Wettbewerb gelegt werden.

Fazit: Die RegTP muß jetzt handeln, um zu verhindern, dass die Telekom bestehende Monopole auf den VoIP-Markt ausweiten kann.

Chancen der Entbündelung

Mehr Wettbewerb

Wie schreibt man das?


VoIP

Verbreitung von Breitband

Die möglichst große Verbreitung von Breitband-Internetanschlüssen ist für eine moderne Wissensgesellschaft von größter Bedeutung. Deutschland liegt dabei nur im europäischen Mittelfeld, weit abgeschlagen hinter den skandinavischen Ländern (http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/49780 ). Der eEurope 2005 Aktionsplan gibt dazu einige Ziele vor, wie die "Beseitigung von Schranken, die die Einführung von Breitbandnetzen behindern". Eine der gewichtigsten Schranken für den Endverbraucher ist der Preis von Breitbandverbindungen. Je günstiger diese angeboten werden können, desto mehr Menschen werden sie sich leisten können. Werden durch Breitbandzugänge sogar Kosteneinsparungen in anderen Bereichen -wie dem Telefonieren- möglich, erhöht das die Attraktivität noch einmal deutlich.

Eine Vergünstigung kann durch die Entkoppelung von Telefon- und DSL-Anschlüssen forciert werden, denn ein DSL-Anschluss alleine kann für eine geringere Gebühr angeboten werden als ein Paket von DSL und Telefon. Dazu ist es nötig, dass die RegTP sicherstellt, dass die gesparten Verwaltungsgebühren auch wirklich von der Telekom weitergegeben werden.

VoIP-Grundgebühren werden von vielen Anbietern nicht erhoben, somit sinken die Grundgebühren gegenüber der derzeitigen gekoppelten Variante. Zusätzlich sind Gespräche zwischen Teilnehmern desselben VoIP-Anbieters i.d.R. kostenlos. Der Personenkreis, der davon profitiet, erweitert sich durch das Zusammenschalten der Netze verschiedener VoIP-Anbieter beträchtlich. Nach einigen kleineren Zusammenlegungen haben erst am 21.1.2005 die drei aktivsten VoIP-Anbieter web.de, Indigo Networks und Freenet angekündigt, ihre Netze zusammenzuschalten. (http://www.heise.de/newsticker/meldung/53999 ) Gemeinsam zählen sie derzeit 200'000 Nutzer, mit weiter steigender Tendenz. Dabei kommt es nicht darauf an, wo sich die Teilnehmer geographisch befinden: Auch Auslandsgespräche zwischen diesen Teilnehmern sind kostenlos. Zunehmender Wettbewerb auf dem VoIP-Markt wird außerdem zu Preisnachlässen bei Anrufen in kostenpflichtige Netze führen und durch die günstigere Infrastruktur letztendlich das Festnetz in allen Bereichen unterbieten.

Es gibt auch jetzt schon einige Standalone-DSL-Anbieter. Diese sind jedoch nur in wenigen Ballungsgebieten verfügbar. Diese Benachteiligung der ländlichen Bevölkerung kann nicht im Interesse einer wettbewerbsfähigen Informationsgesellschaft liegen. Da dem keine technischen Probleme im Weg stehen, müssen alle Bürger diskriminierungsfrei von Breitband profitieren können.

Fazit: VoIP hat das Potential, sich zu einer wahren Killerapplikation entwickeln, die der Breitbandnutzung einen kräftigen Schub verleiht. Die letzte Hürde für den Durchbruch der Internettelefonie kann mit der Entbündelung der Teilnehmeranschlussleitungen genommen werden.

// Welche neuen innovativen Dienste würden noch von einer Entkoppelung profitieren?

Genion

Risiken

  • ökonomische Aspekte
  • Investitionen in Infrastruktur lohnen sich nicht mehr
  • bestehende Investitionen werden entwertet

Empfehlungen für die Regulierung

Bibliographie

Text - Handout

  • @Martin: Was hat die andere Gruppe gesagt/denen bitte mal mailen
  • Ansonsten: Rede Kurth sowie zwei Foliensätze zur RegTP-Anhörung
  • ev. noch einen Text zu VoIP

http://de.wikipedia.org/wiki/Voip http://de.wikipedia.org/wiki/Sip http://www.apfel.de/albi/VoIP/Material/RegTP/Sekund%e4rliteratur/Line_Sharing_Entscheidung.pdf http://www.apfel.de/albi/VoIP/Material/RegTP/Bitstromzugang_ERG_03-33_rev1.pdf