Studentische Vollversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
(Artikel erstellt und Zusammenfassung aus Abschnitt VII der Satzung der Studischaft geschrieben) |
(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 1. Dezember 2013, 22:46 Uhr
Bei einer studentischen Vollversammlung bilden alle Anwesenden Mitglieder der Studierendenschaft ein beschlussfähiges Gremium. Eine solche Vollversammlung kann durch den AStA, die Sitzungsleitung des StuPas oder durch mind. 5 Mitglieder der Studierendenschaft gefordert werden.
Beschlüsse, welche auf einer studentischen Vollversammlung gefällt werden, haben empfehlenden Charakter für die anderen Organe der Studierendenschaft.