Historische Prüfungsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 2. April 2012, 22:30 Uhr
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Historische Prüfungsordnungen (aka Historische Studien- und Prüfungsordnungen) gibt es diverse an der Fakultät IV.
Inhaltsverzeichnis
Ganz ohne PO
Zu Beginn des Fachbereichs Informatik war überhaupt keine Prüfungsordnung in Kraft.
Mit 115 Studenten, 10 Professoren, 66 Assistenten und 45 anderen Dienstkräften war das Betreuungsverhältnis 1972 allerdings auch optimal.
PO B
Berühmt war die PO B - die Reform-Prüfungsordnung - der Informatiker, die nur 8 Semester lang (ab 18. August 1972 bis Sommersemester 1976), gültig war. Vom Fachbereich angestrebte Eigenschaften
- Boolsche Bewertung. Einzige Noten: Bestanden/Nicht bestanden
- uneingeschränkte Wiederholbarkeit von Prüfungen
- Gruppenarbeit (auch bei der Diplomarbeit).
Kompromisslösung zwischen Senator für Wissenschaft und Kunst Werner Stein und dem Fachbereich:
- Boolsche Bewertung: Bestanden/Nicht bestanden
- uneingeschränkte Wiederholbarkeit von Prüfungen
- Gruppenarbeit (z.B. auch bei der Diplomarbeit)
- Zwei Drittel aller Prüfungen des Grund- und Hauptstudiums können durch Übungsscheine abgedeckt werden;
- 36 Semesterwochenstunden im gesamten Hauptstudium
- Die Betreuer stellen die Notwendigkeit und den Umfang der Gruppendiplomarbeit fest, nicht der Diplomprüfungsausschuss (in dem Studenten sitzen).
- Bei Gruppendiplomarbeiten werden die gesamte Arbeit und die Einzelleistungen bewertet;
- Alle Diplome erhalten den Zusatz, nach welcher Prüfungsordnung studiert wurde.
PO A
Neben der Prüfungsordnung B war eine zweite, die vom Senat vorgegebene und den Rahmenrichtlinien der Konferenz der Kultusminister der Länder ensprechende Prüfungsordnung A (PO A) gültig, nach der ein Großteil der Informatiker in den 80er und 90er Jahren (neben der StuPo 90) bis ins 21te Jahrhundert studiert werden konnte.