Zwangsberatung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. Oktober 2004, 08:57 Uhr
Die »Besondere Prüfungsberatung« (aka Zwangsberatung) wird nach der StuPO 90 fällig, wenn man die vorgesehene Studienzeit zu weit überschritten hat (im Grundstudium nach dem 6. Semester). Die Beratung ist unverbindlich, Ihr müsst dort keine Verpflichtungen eingehen, ein Nachweis über die Teilnahme ist ausreichend.