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Zwangsberatung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die »'''Besondere Prüfungsberatung'''« (aka Zwangsberatung) wird nach der [[StuPO 90]] fällig, wenn man die vorgesehene [[Studienzeit]] zu weit überschritten hat (im Grundstudium nach dem 6. [[Semester]]). Die Beratung ist unverbindlich, Ihr müsst dort keine Verpflichtungen eingehen, ein Nachweis über die Teilnahme ist ausreichend.
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Die »'''Besondere Prüfungsberatung'''« wird nach der [[StuPO 90]] fällig, wenn man die vorgesehene [[Studienzeit]] zu weit überschritten hat (im Grundstudium nach dem 6. [[Semester]]).
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Die Beratung ist unverbindlich, Ihr müsst dort keine Verpflichtungen eingehen, ein Nachweis über die Teilnahme ist ausreichend. Die Beratung nach StuPo90 kann jeder Prof. der Fakultät durchführen. Das Prüfungsamt versendet dazu in der Regel mit der Rückmeldeaufforderung ein Formular und eine Liste der Profs die die Beratung durchführen. Das Formular ist vom Prof auszufüllen und zur Rückmeldung abzugeben. Ohne die Beratung ist eine Rückmeldung nicht möglich.
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Etwas anderes ist die mit der Fortschritskontrolle einzuführende Beratung (aka Zwangsberatung). Sie wird in der Regel durch euren Mentor durchgeführt.
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Aktuelle Version vom 2. August 2010, 13:22 Uhr

Die »Besondere Prüfungsberatung«  wird nach der StuPO 90 fällig, wenn man die vorgesehene Studienzeit zu weit überschritten hat (im Grundstudium nach dem 6. Semester).

Die Beratung ist unverbindlich, Ihr müsst dort keine Verpflichtungen eingehen, ein Nachweis über die Teilnahme ist ausreichend. Die Beratung nach StuPo90 kann jeder Prof. der Fakultät durchführen. Das Prüfungsamt versendet dazu in der Regel mit der Rückmeldeaufforderung ein Formular und eine Liste der Profs die die Beratung durchführen. Das Formular ist vom Prof auszufüllen und zur Rückmeldung abzugeben. Ohne die Beratung ist eine Rückmeldung nicht möglich.


Etwas anderes ist die mit der Fortschritskontrolle einzuführende Beratung (aka Zwangsberatung). Sie wird in der Regel durch euren Mentor durchgeführt.