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Zwangsberatung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die »'''Besondere Prüfungsberatung'''« (aka Zwangsberatung) wird nach der [[StuPO 90]] fällig, wenn man die vorgesehene [[Studienzeit]] zu weit überschritten hat (im Grundstudium nach dem 6. [[Semester]]). Die Beratung ist unverbindlich, Ihr müsst dort keine Verpflichtungen eingehen, ein Nachweis über die Teilnahme ist ausreichend.
 
Die »'''Besondere Prüfungsberatung'''« (aka Zwangsberatung) wird nach der [[StuPO 90]] fällig, wenn man die vorgesehene [[Studienzeit]] zu weit überschritten hat (im Grundstudium nach dem 6. [[Semester]]). Die Beratung ist unverbindlich, Ihr müsst dort keine Verpflichtungen eingehen, ein Nachweis über die Teilnahme ist ausreichend.
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Sie wird durch euren Mentor durchgeführt.
  
 
[[Kategorie: Fakultäts-ABC]]
 
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Version vom 2. August 2010, 13:09 Uhr

Die »Besondere Prüfungsberatung« (aka Zwangsberatung) wird nach der StuPO 90 fällig, wenn man die vorgesehene Studienzeit zu weit überschritten hat (im Grundstudium nach dem 6. Semester). Die Beratung ist unverbindlich, Ihr müsst dort keine Verpflichtungen eingehen, ein Nachweis über die Teilnahme ist ausreichend. Sie wird durch euren Mentor durchgeführt.