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Semesterticket: Unterschied zwischen den Versionen

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(Links aktualisiert, keine eigenen Abschnitte für die Teile des Fahrausweises)
 
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Seit dem Sommersemester 2002 gibt es an der [[TU Berlin]] ein
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Das '''Semesterticket''' bezeichnet den semesterweise gültigen Fahrausweis für den Öffentlichen Personennahverkehr in Tarifbereich Berlin ABC des VBB. Über die Ausgestaltung des Semestertickets verhandelt die Studierendenschaft direkt mit dem VBB. Die Verhandlungen finden etwa alle 3 Jahre statt. Die Bezahlung und die Versendung erfolgt über die Universität.
Semesterticket (damals noch zu einem Preis von 109 Euro). Diesem
 
Semesterticket gingen langwierige Verhandlungen voran, die ohne Druck
 
des Berliner Senats wohl nie zu einem Ergebnis gekommen wären. Dabei war
 
der Preis des Semestertickets unter dem Gesichtspunkt der sogenannten
 
Umsatzneutralität entstanden. Das heißt nicht etwa, daß die [[VBB]] nur die
 
Betriebskosten in Rechnung stellen darf, sondern daß die VBB mit dem
 
Semesterticket nicht mehr (oder weniger) Umsatz machen soll als in der
 
Zeit ohne Semesterticket. Da die VBB nie konkrete Umsatzzahlen
 
bekanntmachte konnte allerdings nie jemand ernsthaft überprüfen, ob
 
dieser Preis realistisch ist.  
 
  
Da jeder das Semesterticket bezahlen muß, zahlt jeder Studierende pro
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== Zusammensetzung des Semestertickets ==
Semester einen Sozialbeitrag von 3 Euro. Dieser wird dazu aufgewandt
 
sozial schwachen Studierenden das Semesterticket (teilweise) zu
 
bezahlen.
 
  
Da die VBB aber gerne Preiserhöhungen durchführen war im WS2003 eine
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Semesterticket ist kein einzelnes Dokument. Es setzt sich aus dem '''Semesterticketaufkleber''', dem '''Studierendenausweis''' und der jeweils gültigen '''Studienbescheinigung''' zusammen.
weiter Urabstimmung nötig. Die BVG wollte eine Preiserhöhung von 5.5%,
 
wobei eine Preiserhöhung von bis zu 5% pro Semester vertraglich ohen
 
Urabstimmung möglich gewesen wäre. Das ist besonders unschön, da eine
 
Urabstimmung ca. 25.000 Euro kostet (Briefe, Wahlhelfer, Wahlzettel und
 
besonders das Porto für die Briefe) und von den
 
Studierendenschaftsbeiträgen (5,50,- die ihr immer zusammen mit euren
 
Rückmeldegebühren bezahlt) finanziert werden muß. Aber auch das war der
 
VBB nicht genug. Im Sommersemester 2004 legten sie ein "neutrales"
 
Gutachten (bezahlt und in Auftrag gegeben vom VBB) vor, welches eine
 
gestaffelte Erhöhung auf 155 Euro berechnete (ca. 50%). Nachdem von der
 
Studierendenschaft einige Rechenfehler und falsche Annahmen im Gutachten
 
entdeckt wurden (http://asta.tu-berlin.de/), wurde die Forderung auf 149
 
Euro gesenkt. (Abzüglich sämtlicher Fehler wären es 125,50 EUR). Nach
 
einigem hin und her wurde vom VBB das Angebot unterbreitet im WS 04/05
 
(also dem aktuellen Semester) das Semesterticket zum alten
 
Preis fortzuführen, wenn eine Urabstimmung mit folgender Frage
 
durchgeführt wird (die Alternative zu diesem Angebot war die sofortige
 
Einstellung des Semestertickets):
 
  
Die Unternehmen des VBB verlangen in dem vorliegenden Vertragsangebot für die Fortsetzung des Semestertickets folgenden Preis:
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Der Semesterticketaufkleber ist ein etwa briefmarkengroßes selbstklebenedes Dokument. Dieses Dokument ist sowohl der Gültigkeitsnachweis für den Studierendenausweis als auch ein Teil des Fahrausweises im Tarifgebiet Berlin ABC des VBB. Zusammen mit dem Studierendenausweis und einer passenden Studienbescheinigung bildet es einen von VBB anerkannten Fahrausweis. Der Studierendenausweis und der Semesterticketaufkleber werden von der Hochschule ausgegeben, sie verbleiben im Eigentum der Hochschule. Daher dürfen der Studierendenausweis oder der Semesterticketaufkleber bei Fahrausweiskontrollen nicht durch die Verkehrsbetriebe oder von diesem beauftragten Personen eingezogen oder ungültig gemacht werden. Die Studienbescheinigung darf natürlich ebenfalls nicht eingezogen oder ungültig gemacht werden.
* ab dem Sommersemester 2005 und im Wintersemester 2005/06 einen Preis von 141,00 Euro pro Semester
 
* zum Sommersemester 2006 und im Wintersemester 2006/07 eine Steigerung auf 145,00 Euro pro Semester sowie
 
* zum Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007/08 eine Steigerung auf 149,50 Euro pro Semester.
 
  
Stimmst Du diesem Angebot zu?
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Es gibt auch Aufkleber, die Gültigkeitsnachweise, aber kein Semesterticket darstellen. Hier wird der VBB-Schriftzug weggelassen. Damit ist der Studierendenausweis gültig, er stellt jedoch keinen Fahrausweis dar.
  
An der [[FU]], [[HU]] und [[FHTW]] wurde diese Frage bereits im letzten Sommersemester zur Abstimmung gestellt und abgelehnt. Dies lag auch daran, das es eine missverständliche zweite Frage gab, in welcher das Semesterticket zu einem nicht von der VBB akzeptierten Preis vorgeschlagen wurde.
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Die Studienbescheinigung kann im [https://www.referat-1a.tu-berlin.de/menue/studierendenverwaltung/studienbescheinigung/ persönlichen Portal] abgerufen werden. Sie muss '''ausgedruckt und mitgeführt''' werden. Die Studienbescheinigung kann innerhalb einer Woche bei den Verkehrsbetrieben nachträglich vorgezeigt werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 7 EUR.
  
Da die Verwaltung der TU die Urabstimmung durch Planlosigkeit unnötig verzögert hat, findet diese Abstimmung nun in diesem Semester statt (8.11-11.11). Den Vorläufigen Urabstimmungstext, welcher noch vom [[StuPa]] bestätigt werden muß findet ihr unter http://asta.tu-berlin.de/. Auch hier wird es eine zweite Frage geben. Aus dieser wird allerdings eindeutig hervorgehen, das es kein günstigeres Angebot des VBB gibt und das Semesterticket bei Nichtakzeptieren der ersten Frage ab dem Sommersemester vorläufig nicht mehr angeboten wird.
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== Semesterticket ab Sommersemester 2012 ==
  
Zwar wäre es für viele von Nachteil, wenn es kein Semesterticket mehr geben würde, aber es gibt zwei Gründe, die gegen eine Fortführung unter den vom VBB gestellten Bedingungen spricht. Zum einen werden Radfahrer/Autofahrer/Fußgänger nun endgültig überstrapaziert und zum anderen wird die ohnehin schon schwache Verhandlungsbasis der Studierendenschaft vollkommen entkräftet, wenn ein dermaßen überhöhter Preis akzeptiert wird.
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Im Herbst 2011 startete die Diskussion um die Konditionen des Semestertickets erneut, da der alte Vertrag mit der BVG zum Sommersemester 2012 auslaufend ist. Daher stellte sich (erneut) die Frage, ob man beim vorherigen Modell mit der BVG bleibt, oder diese Verhandlungen nutzt um ein paar zentrale streitbare Punkte neu an den Verhandlungstisch zu bringen:
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* Das Semesterticket ist verpflichtend für alle Studierenden der TU Berlin. Nur dadurch ist der VBB in der Lage einen niedrigen Preis von im Moment (WS 11/12) 168Eur ([http://www.bvg.de/index.php/de/131813/name/Fuer%2BSchueler/article/12810.html ref]) anzubieten.
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Es stellte sich erneut die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Kaufzwanges für Studenten
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* Das Berliner Semesterticket bietet im Gegensatz zu anderen Brandenburger Universitäten nicht die Reichweite Berlin ''und'' Brandenburg - ist aber teurer:
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Brandenburg an der Havel - VBB+2REs 95,80€
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Frankfurt(Oder) - VBB 97,00€
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Cottbus - VBB+1RE 104,70€
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Potsdam - VBB 139,00€ im Vertrag Preiserhöhung bis 2015 auf 152€ festgeschrieben
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Wildau - VBB 124,10€
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Berlin - ABC 168,00€
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</pre>
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Es ist also die Entscheidung zu treffen, ob hier Verhandlungen mit der VBB aufgenommen werden sollen um das Semesterticket auf Brandenburg auszuweiten. Dafür spricht, dass die grössere Reichweite vielen Studenten aus dem Umland ein billigeres Reisen ermöglicht. Dagegen spricht, dass ein solches Ticket unter Umständen teurer wäre als das Bisherige.
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* Ein Azubi-Ticket für Berlin könnte billiger sein als ein ''nicht verpflichtendes'' Semesterticket für Studenten, was separate (nochmal: ''nicht verpflichtende'') Studententickets überflüssig machen würde.
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* Jedoch ist ein Azubi-Ticket teurer als ein Semesterticket für Studenten. Der Gewinn liegt nur darin nicht verpflichtet zu sein.
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==== Wahl (Urabstimmung) und ihre Konsequenzen ====
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Die 1. Urabstimmung zum Semesterticket besteht aus 4 Fragen. Die einzelnen [http://www.studwv.tu-berlin.de/menue/wahlen_und_urabstimmungen/urabstimmung_november_2011_zum_semesterticket/abstimmungsfragen/ Fragen sind öffentlich] einsehbar. Dabei ist nur die 1. Frage maßgeblich für die Fortführung des Semestertickets. Die Fragen 2, 3 und 4 sind nur intern als Meinungsumfrage für den [[Allgemeiner_Studierendenausschuss|AStA]] gedacht.
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Die 4 Fragen in Kurzfassung:
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* ''(Wesentliche Frage)'' Soll eine Fortführung des bisherigen Tickets (mit ~2% Preiserhöhung pro Jahr) zugestimmt werden - Ja/Nein
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* ''(Meinungsumfrage)'' Soll ein Gutachten in Auftrag gegeben werden (natürlich mit Kosten verbunden) um Verhandlungsposition mit dem VBB zu stärken (um die vom VBB veranlasste ca. 50%ige Preiserhöhung von 2004/05 re-evaluieren zu können) - Ja/Nein
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* ''(Meinungsumfrage)'' Soll ein ''optionales'' VBB-Gesamtnetz-Ticket mit dem VBB verhandelt werden - Ja/Nein
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* ''(Meinungsumfrage)'' Soll ein ''obligatorisches'' VBB-Gesamtnetz-Ticket mit dem VBB verhandelt werden - Ja/Nein
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====== Konsequenzen ======
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Konzequenz der 1. Frage:
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* JA: Dadurch wird das Semesterticket fortgesetzt. Jeder Student bekommt auch ab dem SS11/12 das Semesterticket. Es wird daraufhin einen Vertrag über 3 Jahre geben. Dadurch wird der Preis akzeptiert und jeder Student ist wie bisher verpflichtet ein Semesterticket zu kaufen.
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* NEIN: Dann wird es KEIN Semesterticket für die Studenten der TU-Berlin geben! Dadurch werden neue Verhandlungen ermöglicht. Allerdings ist es auch nach Meinung der Referenten des AStA unwahrscheinlich, dass man sich dabei auf einen sehr viel günstigeren Preis mit dem VBB einigen kann. (FU & HU haben die Vertragsbedingungen bereits angenommen)
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=== Ergebnis ===
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Nach dem amtlichen Endergebnis haben sich insgesamt 7817 Studierende an der Urabstimmung beteiligt, dies entspricht einer Gesamtbeteiligung von 26,5%.
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Die Frage 1 ist von 93,5% mit ja und 6,5% mit nein beantwortet worden. Die Anzahl der ja-Stimmen lag über dem vom Berliner Hochschulgesetz geforderten Mindestquorum von 10% der TU-Studierenden. Damit kann das Semesterticket zu den zur Abstimmung gestellten Bedingungen (Angebot VBB) fortgeführt werden.
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Die Frage 2 ist von 95,2% mit ja und 4,8% mit nein beantwortet worden.
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Die Frage 3 ist von 81,8% mit ja und 18,2% mit nein beantwortet worden.
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Die Frage 4 ist von 57,5% mit ja und 42,5% mit nein beantwortet worden.
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== Siehe auch ==
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* [[Geschichte des Semestertickets]]
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== Weblinks ==
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* [https://asta.tu-berlin.de/semtix Semesterticketbüro des AStA TU Berlin und des AStA UdK Berlin]
 +
* [https://asta.tu-berlin.de/aktuelles/achtung-kontrolleure-bvgvbb-ziehen-rechtswidrig-studierendenausweise Achtung: Kontrolleure von BVG/VBB ziehen rechtswidrig Studierendenausweise ein]
 +
* [http://www.studwv.tu-berlin.de/menue/wahlen_und_urabstimmungen/urabstimmung_november_2011_zum_semesterticket/abstimmungsergebnisse/ Ergebnisse der Wahl 2011]
  
 
[[Kategorie:Probleme]]
 
[[Kategorie:Probleme]]
 
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]
 
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]
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[[Kategorie:Uni-ABC]]

Aktuelle Version vom 12. August 2017, 07:44 Uhr

Das Semesterticket bezeichnet den semesterweise gültigen Fahrausweis für den Öffentlichen Personennahverkehr in Tarifbereich Berlin ABC des VBB. Über die Ausgestaltung des Semestertickets verhandelt die Studierendenschaft direkt mit dem VBB. Die Verhandlungen finden etwa alle 3 Jahre statt. Die Bezahlung und die Versendung erfolgt über die Universität.

Zusammensetzung des Semestertickets

Semesterticket ist kein einzelnes Dokument. Es setzt sich aus dem Semesterticketaufkleber, dem Studierendenausweis und der jeweils gültigen Studienbescheinigung zusammen.

Der Semesterticketaufkleber ist ein etwa briefmarkengroßes selbstklebenedes Dokument. Dieses Dokument ist sowohl der Gültigkeitsnachweis für den Studierendenausweis als auch ein Teil des Fahrausweises im Tarifgebiet Berlin ABC des VBB. Zusammen mit dem Studierendenausweis und einer passenden Studienbescheinigung bildet es einen von VBB anerkannten Fahrausweis. Der Studierendenausweis und der Semesterticketaufkleber werden von der Hochschule ausgegeben, sie verbleiben im Eigentum der Hochschule. Daher dürfen der Studierendenausweis oder der Semesterticketaufkleber bei Fahrausweiskontrollen nicht durch die Verkehrsbetriebe oder von diesem beauftragten Personen eingezogen oder ungültig gemacht werden. Die Studienbescheinigung darf natürlich ebenfalls nicht eingezogen oder ungültig gemacht werden.

Es gibt auch Aufkleber, die Gültigkeitsnachweise, aber kein Semesterticket darstellen. Hier wird der VBB-Schriftzug weggelassen. Damit ist der Studierendenausweis gültig, er stellt jedoch keinen Fahrausweis dar.

Die Studienbescheinigung kann im persönlichen Portal abgerufen werden. Sie muss ausgedruckt und mitgeführt werden. Die Studienbescheinigung kann innerhalb einer Woche bei den Verkehrsbetrieben nachträglich vorgezeigt werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 7 EUR.

Semesterticket ab Sommersemester 2012

Im Herbst 2011 startete die Diskussion um die Konditionen des Semestertickets erneut, da der alte Vertrag mit der BVG zum Sommersemester 2012 auslaufend ist. Daher stellte sich (erneut) die Frage, ob man beim vorherigen Modell mit der BVG bleibt, oder diese Verhandlungen nutzt um ein paar zentrale streitbare Punkte neu an den Verhandlungstisch zu bringen:

  • Das Semesterticket ist verpflichtend für alle Studierenden der TU Berlin. Nur dadurch ist der VBB in der Lage einen niedrigen Preis von im Moment (WS 11/12) 168Eur (ref) anzubieten.

Es stellte sich erneut die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Kaufzwanges für Studenten

  • Das Berliner Semesterticket bietet im Gegensatz zu anderen Brandenburger Universitäten nicht die Reichweite Berlin und Brandenburg - ist aber teurer:
Brandenburg an der Havel - VBB+2REs 95,80€
Frankfurt(Oder) - VBB 97,00€
Cottbus - VBB+1RE 104,70€
Potsdam - VBB 139,00€ im Vertrag Preiserhöhung bis 2015 auf 152€ festgeschrieben
Wildau - VBB 124,10€
Berlin - ABC 168,00€

Es ist also die Entscheidung zu treffen, ob hier Verhandlungen mit der VBB aufgenommen werden sollen um das Semesterticket auf Brandenburg auszuweiten. Dafür spricht, dass die grössere Reichweite vielen Studenten aus dem Umland ein billigeres Reisen ermöglicht. Dagegen spricht, dass ein solches Ticket unter Umständen teurer wäre als das Bisherige.

  • Ein Azubi-Ticket für Berlin könnte billiger sein als ein nicht verpflichtendes Semesterticket für Studenten, was separate (nochmal: nicht verpflichtende) Studententickets überflüssig machen würde.
  • Jedoch ist ein Azubi-Ticket teurer als ein Semesterticket für Studenten. Der Gewinn liegt nur darin nicht verpflichtet zu sein.

Wahl (Urabstimmung) und ihre Konsequenzen

Die 1. Urabstimmung zum Semesterticket besteht aus 4 Fragen. Die einzelnen Fragen sind öffentlich einsehbar. Dabei ist nur die 1. Frage maßgeblich für die Fortführung des Semestertickets. Die Fragen 2, 3 und 4 sind nur intern als Meinungsumfrage für den AStA gedacht. Die 4 Fragen in Kurzfassung:

  • (Wesentliche Frage) Soll eine Fortführung des bisherigen Tickets (mit ~2% Preiserhöhung pro Jahr) zugestimmt werden - Ja/Nein
  • (Meinungsumfrage) Soll ein Gutachten in Auftrag gegeben werden (natürlich mit Kosten verbunden) um Verhandlungsposition mit dem VBB zu stärken (um die vom VBB veranlasste ca. 50%ige Preiserhöhung von 2004/05 re-evaluieren zu können) - Ja/Nein
  • (Meinungsumfrage) Soll ein optionales VBB-Gesamtnetz-Ticket mit dem VBB verhandelt werden - Ja/Nein
  • (Meinungsumfrage) Soll ein obligatorisches VBB-Gesamtnetz-Ticket mit dem VBB verhandelt werden - Ja/Nein
Konsequenzen

Konzequenz der 1. Frage:

  • JA: Dadurch wird das Semesterticket fortgesetzt. Jeder Student bekommt auch ab dem SS11/12 das Semesterticket. Es wird daraufhin einen Vertrag über 3 Jahre geben. Dadurch wird der Preis akzeptiert und jeder Student ist wie bisher verpflichtet ein Semesterticket zu kaufen.
  • NEIN: Dann wird es KEIN Semesterticket für die Studenten der TU-Berlin geben! Dadurch werden neue Verhandlungen ermöglicht. Allerdings ist es auch nach Meinung der Referenten des AStA unwahrscheinlich, dass man sich dabei auf einen sehr viel günstigeren Preis mit dem VBB einigen kann. (FU & HU haben die Vertragsbedingungen bereits angenommen)

Ergebnis

Nach dem amtlichen Endergebnis haben sich insgesamt 7817 Studierende an der Urabstimmung beteiligt, dies entspricht einer Gesamtbeteiligung von 26,5%.

Die Frage 1 ist von 93,5% mit ja und 6,5% mit nein beantwortet worden. Die Anzahl der ja-Stimmen lag über dem vom Berliner Hochschulgesetz geforderten Mindestquorum von 10% der TU-Studierenden. Damit kann das Semesterticket zu den zur Abstimmung gestellten Bedingungen (Angebot VBB) fortgeführt werden.

Die Frage 2 ist von 95,2% mit ja und 4,8% mit nein beantwortet worden.

Die Frage 3 ist von 81,8% mit ja und 18,2% mit nein beantwortet worden.

Die Frage 4 ist von 57,5% mit ja und 42,5% mit nein beantwortet worden.


Siehe auch

Weblinks