Sitzung: Jeden Freitag in der Vorlesungszeit ab 16 Uhr c. t. im MAR 0.005. In der vorlesungsfreien Zeit unregelmäßig (Jemensch da?). Macht mit!

Diplom: Unterschied zwischen den Versionen

(Option auf Bachelor wieder eingefügt, aktuellen Stand ergänzt)
(Stand aktualisiert)
 
Zeile 9: Zeile 9:
 
Wir halten euch auf dem Laufenden, sobald eine endgültige Entscheidung gefallen ist.
 
Wir halten euch auf dem Laufenden, sobald eine endgültige Entscheidung gefallen ist.
  
Aktueller Stand (06.07.2012) ist, dass unser Fakultätsrat eine neue Frist vorschlägt, die dann im Beschluss des Akademischen Senats enthalten sein und beschlossen werden wird. Dies wird vermutlich Ende dieses/Anfang nächsten Semesters geschehen.
+
Aktueller Stand (25.09.2012) ist, dass unser Fakultätsrat eine neue Frist vorgeschlagen hat, den '''31.03.2016 für Informatik''', bzw. den '''31.03.2017''' für Technische Informatik und Elektrotechnik. Diese Fristen werden dann im Beschluss des Akademischen Senats enthalten sein und vermutlich in einer der nächsten Sitzungen beschlossen.
  
 
==== Was heißt die Deadline konkret? ====
 
==== Was heißt die Deadline konkret? ====

Aktuelle Version vom 25. September 2012, 15:34 Uhr

Urkunde Diplom-Informatiker

Wenn ihr alle Anforderungen eurer StuPO erfüllt habt, erhaltet ihr das Haupt-Diplom (oder kurz Diplom). Ähnlich wie beim Vordiplom erhaltet ihr ein Zeugnis. Außerdem wird euch der akademische Grad Diplom-Informatiker (Informatik) oder Diplom-Ingenieur (Elektrotechnik, Technische Informatik) verliehen.

Auslaufen der Diplomstudiengänge

Nach der Umstellung der Studiengänge auf Bachelor und Master aufgrund der Bolognareform werden die Diplomstudiengänge nicht mehr an der Fakultät angeboten. Der letzte Jahrgang hat sich 2005/2006 immatrikuliert. Im Sommer 2011 verschickte die Fakultätsverwaltung einen Brief, in dem als Frist der 30.09.2012 genannt wurde. Diese Frist ist nicht mehr aktuell, sie wird signifikant nach hinten verschoben auf mindestens März 2015.

Wir halten euch auf dem Laufenden, sobald eine endgültige Entscheidung gefallen ist.

Aktueller Stand (25.09.2012) ist, dass unser Fakultätsrat eine neue Frist vorgeschlagen hat, den 31.03.2016 für Informatik, bzw. den 31.03.2017 für Technische Informatik und Elektrotechnik. Diese Fristen werden dann im Beschluss des Akademischen Senats enthalten sein und vermutlich in einer der nächsten Sitzungen beschlossen.

Was heißt die Deadline konkret?

  • Der formelle Prüfungsanspruch erlischt. Nach neuesten Erkenntnissen ist diese Frist also der Termin, zu dem alle Prüfungen bestanden und die Diplomarbeit abgegeben sein muss. Wichtig: Das Ablegen von Prüfungen im Diplomstudiengang ist nach diesem Termin also nicht mehr möglich, auch nicht durch Härtefallregelung! Die einzige Möglichkeit, die nach diesem Termin bleibt, ist die Umschreibung in den Bachelorstudiengang.
  • Bis zu dieser Frist ist es möglich, sich (mit Garantie auf einen Studienplatz) in den Bachelor umzuschreiben. Danach erlischt diese Garantie und man muss sich neu bewerben. Es könnte passieren, dass man aufgrund fehlender Kapazitäten abgelehnt wird, wobei das zum Start des Sommersemesters eher unwahrscheinlich sein könnte.

Mehr zum Thema

Diplom Informatik

Das Zeugnis wird - dem Anlass angemessen - auf besonders dickem Papier gedruckt, mit einem Prägesiegel versehen und vom Dekan der Fakultät IV unterschrieben. Auf dem Informatik-Zeugnis werden alle eingebrachten Lehrveranstaltungen (gruppiert nach Basis-Block, Schwerpunkt, Wahlfach etc.) namentlich aufgeführt. Neben jedem Block ist die entsprechende Note ("sehr gut", "gut", "befriedigend", "ausreichend") aufgeführt. Bei Zusatzfächern wird für jede Lehrveranstaltung eine eigene Note aufgeführt. Ebenso erscheint der komplette Titel der Diplomarbeit und die entsprechende Note im Zeugnis. Das Studienprojekt taucht nur mit dem Titel der Lehrveranstaltung (ohne Note) auf.

Am Ende des Zeugnisses erscheint die Abschlussnote (ebenfalls nur ausgeschrieben, numerische Werte werden im Diplom-Zeugnis nicht angegeben). Dabei wird für Abschlussnoten, die nicht schlechter als 1,2 sind, die Note "mit Auszeichnung" vergeben (PO Informatik '90, §12, Abschnitt 4).

1. Zeugnisseite
2. Zeugnisseite


Der Endgegner bzw. der Weg zum Diplom

Spätestens wenn ihr alle Prüfungen erfolgreich abgelegt habt (inkl. der Diplomarbeit), solltet ihr euch auf den Weg ins Prüfungsamt machen. Dort gebt ihr dann alle Laufzettel, Scheine, etc. ab und beantragt die Ausstellung des Zeugnisses. Bei der Gelegenheit könnt ihr auch gleich festlegen, welche Zusatzfächer (falls vorhanden) auf dem Zeugnis erscheinen sollen.

Wenn alles in Ordnung ist, müsst ihr (theoretisch) nur noch warten. Ihr werdet schriftlich benachrichtigt, wenn das Zeugnis fertig ist. Offiziell sollte die Ausstellung des Zeugnisses und der Urkunde 4-6 Wochen dauern. Bei mir wurden aber zuerst meine Laufzettel in Umzugskartons vergessen (6 Wochen), anschließend ging ein Zettel verloren und wurde dann doch wiedergefunden (1 Woche) usw. 5 1/2 Monate nach vorliegen sämtlicher Noten bekam ich dann endlich mein Zeugnis. Bei anderen dauerte auch schon mal 10 Monate (allerdings inkl. Benotung der Diplomarbeit). Rechnet also nicht allzu schnell mit einem Zeugnis. Gelegentliche Anrufe können helfen, bestimmte Probleme (verlorene Unterlagen im Prüfungsamt etc.) schneller zu erkennen.

Wer sich bewerben will, kann sich auch eine Abschlussbescheinigung ausstellen lassen, was erstaunlicherweise meist recht fix geht (ihr müsst aber persönlich erscheinen oder telefonisch richtig Druck machen, damit die euch auch per Post geschickt wird). In der Abschlussbescheinigung wird euch bescheinigt, dass ihr die Diplom-Hauptprüfung bestanden habt. Gegebenenfalls taucht hier auch schon die Note (sogar numerisch) auf.

Titel?

Mit dem Abschluss des Studiums erhaltet ihr keinen Titel, der als Namenszusatz in Deutschland formal Teil des Nachnamens ist und als solcher auch z.B. im Personalausweis aufgeführt wird. Ihr habt also auch kein Anrecht darauf, als "Diplom-Informatiker Karl Mustermann" angeredet zu werden.

Mit dem Abschlusszeugnis wird euch "nur" das Recht zur Führung eines akademischen Grades verliehen. Ihr dürft euch nach Erhalt der Urkunde (nicht vorher!) daher z.B. als "Diplom-Informatiker Karl Mustermann" bezeichnen. Das unbefugte Führen eines akademischen Grades ist in Deutschland strafbar.