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Benutzer:Felix/VOIP Gutachten: Unterschied zwischen den Versionen

(Verbreitung von Breitband)
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Rein theoretisch gibt es neben DSL noch andere Möglichkeiten, einen schnellen Internetzugang zu bekommen, z.B. Breitbandkabel, Glasfaser, Ethernet, Powerline, satellitengestützte Systeme, WLAN und UMTS. Diese alternativen Zugänge sind aber in der Fläche nicht verbreitet. Dies liegt insbesondere an ungelösten technischen Problemen und dem nötigen Investitionsbedarf für den Aufbau eines komplett neuen Netzes inbesondere beim Endkunden.
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Bei '''Powerline''' (Zugang über das Stromnetzt) gibt es z.B. Probleme bei der Störabstrahlung (http://www.heise.de/newsticker/meldung/55557) durch ungeschirmte Stromkabel, die bei den Endkunden verlegt sind. Außerdem sind viele Hausnetze für Powerline nicht geeignet, da zu viele Störsender den Datentransfer verhindern.
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'''Glasfaserleitungen''' sind insbesondere in Ostdeutschland in den 90er Jahren verlegt worden, doch auf Grund technischer Gegebenheiten funktioniert DSL nur mit Kupferleitungen (http://www.heise.de/newsticker/meldung/55557). Eine DSL-kompatible Schnittstelle für Glasfaser ist noch nicht standardisiert worden. Weiterhin würde dies auch umfangreiche und kostspielige Netzumrüstungen erfordern, obwohl Glasfaserleitungen prinzipiell eine größere Bandbreite bereitstellen könnten als DSL. Derzeit ist nicht einmal ansatzweise abzusehen, wann Endkunden mit Glasfaseranschluss mit Breitband-Internet rechnen können.
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'''Satellitengestützte Systeme''' haben zwar den Vorteil, dass neben der Miete der Satellitenkapazität kaum weitere Infrastrukturkosten anfallen, erfordern immer noch einen konventionellen Rückkanal wie z.B. ISDN oder DSL. Gerade bei VoIP ist aber wichtig, dass der Datentransfer in beide Richtungen (Up- und Downstream) eine gewisse Mindestbandbreite hat, die z.B. ein ISDN-Rückkanal kaum erfüllt. Somit sind satellitengestützte Systeme kein Substitut für DSL.
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'''WLAN''' bietet für geringe Reichweiten (bis 50m Radius) zwar gute Bandbreiten, ist jedoch für die Flächenvernetzung ungeeignet. Zudem handelt es sich um ein shared medium, d.h. die verfügbare Bandbreite sinkt mit der Anzahl der gleichzeitig eingebuchten Systeme.
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'''UMTS''' kann schlicht und einfach nicht geschwindigkeitsmäßig mit DSL mithalten.
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Daher kann festgestellt werden: '''Nur DSL ist für eine flächendeckende Breitbandvernetzung geeignet.''' Dies wird auch durch eine von der Telekom finanzierten Studie des DIW untermauert: DSL dominiert den Breitbandmarkt mit einem 99%igen Marktanteil.
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= Gesetzliche Rahmenbedingungen =
 
= Gesetzliche Rahmenbedingungen =

Version vom 26. Januar 2005, 13:14 Uhr

Titel

Executive Summary

// ganz am Ende

Grundlagen

DSL-Netz

// Felix

  • technisch
  • wo kann man abgreifen?

VoIP

// Felix

  • technisch
  • Übergang ins Festnetz
  • Wie verständigen sich zwei VoIP-Telefone?

Situation aktuell

  • Wettbewerbsstruktur
  • alternative Breitbandanschlüsse (Kabel, etc)

Situation aktuell

  • Wettbewerbsstruktur
  • alternative Breitbandanschlüsse (Kabel, etc)


Rein theoretisch gibt es neben DSL noch andere Möglichkeiten, einen schnellen Internetzugang zu bekommen, z.B. Breitbandkabel, Glasfaser, Ethernet, Powerline, satellitengestützte Systeme, WLAN und UMTS. Diese alternativen Zugänge sind aber in der Fläche nicht verbreitet. Dies liegt insbesondere an ungelösten technischen Problemen und dem nötigen Investitionsbedarf für den Aufbau eines komplett neuen Netzes inbesondere beim Endkunden.

Bei Powerline (Zugang über das Stromnetzt) gibt es z.B. Probleme bei der Störabstrahlung (http://www.heise.de/newsticker/meldung/55557) durch ungeschirmte Stromkabel, die bei den Endkunden verlegt sind. Außerdem sind viele Hausnetze für Powerline nicht geeignet, da zu viele Störsender den Datentransfer verhindern.

Glasfaserleitungen sind insbesondere in Ostdeutschland in den 90er Jahren verlegt worden, doch auf Grund technischer Gegebenheiten funktioniert DSL nur mit Kupferleitungen (http://www.heise.de/newsticker/meldung/55557). Eine DSL-kompatible Schnittstelle für Glasfaser ist noch nicht standardisiert worden. Weiterhin würde dies auch umfangreiche und kostspielige Netzumrüstungen erfordern, obwohl Glasfaserleitungen prinzipiell eine größere Bandbreite bereitstellen könnten als DSL. Derzeit ist nicht einmal ansatzweise abzusehen, wann Endkunden mit Glasfaseranschluss mit Breitband-Internet rechnen können.

Satellitengestützte Systeme haben zwar den Vorteil, dass neben der Miete der Satellitenkapazität kaum weitere Infrastrukturkosten anfallen, erfordern immer noch einen konventionellen Rückkanal wie z.B. ISDN oder DSL. Gerade bei VoIP ist aber wichtig, dass der Datentransfer in beide Richtungen (Up- und Downstream) eine gewisse Mindestbandbreite hat, die z.B. ein ISDN-Rückkanal kaum erfüllt. Somit sind satellitengestützte Systeme kein Substitut für DSL.

WLAN bietet für geringe Reichweiten (bis 50m Radius) zwar gute Bandbreiten, ist jedoch für die Flächenvernetzung ungeeignet. Zudem handelt es sich um ein shared medium, d.h. die verfügbare Bandbreite sinkt mit der Anzahl der gleichzeitig eingebuchten Systeme.

UMTS kann schlicht und einfach nicht geschwindigkeitsmäßig mit DSL mithalten.

Daher kann festgestellt werden: Nur DSL ist für eine flächendeckende Breitbandvernetzung geeignet. Dies wird auch durch eine von der Telekom finanzierten Studie des DIW untermauert: DSL dominiert den Breitbandmarkt mit einem 99%igen Marktanteil.


Gesetzliche Rahmenbedingungen

// Andi

Um eine eruopaweite Harmonisierung im Bereich der Telekommunikation zu gewährleisten, müssen bei einer Entscheidungsfindung über die Entkoppelung von Telefon- und DSL-Anschluss die EU-Vorgaben aus Brüssel Beachtung finden.

RICHTLINIE 2002/21/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie)


"(2) Die nationalen Regulierungsbehörden fördern den Wettbewerb bei der Bereitstellung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste sowie zugehöriger Einrichtungen und Dienste, indem sie unter anderem

a) sicherstellen, dass die Nutzer, einschließlich behinderte Nutzer, größtmögliche Vorteile in Bezug auf Auswahl, Preise und Qualität genießen;

b) gewährleisten, dass es keine Wettbewerbsverzerrungen oder -beschränkungen im Bereich der elektronischen Kommunikation gibt;

c) effiziente Infrastrukturinvestitionen fördern und die Innovation unterstützen;"


Die Richtlinie verfolgt drei wesentliche Ziele:

"– To promote competition by fostering innovation, liberalising markets and simplifying market entry;

– To promote the single European market and;

– To promote the interest of citizens."

(COMMISSION STAFF WORKING DOCUMENT The treatment of Voice over Internet Protocol (VoIP) under the EU Regulatory Framework)


Diese Ziele sind bei einer Entscheidungsfindung immer im Auge zu behalten.

Speziell für VoIP beinhaltet die Richtlinie noch einige relevante Regeln. Besonders wenn der angebotene VoIP-Service ein öffentlicher Telefondienst ist, muss er die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllen. So muss eine Notruffunktionalität, wie sie bereits von SipGate in Düsseldorf angeboten wird, unbedingt gewährleistet sein.

Wie bereits angesprochen, ist die nomadische Nutzung von VoIP ein Problem bei der Ermittlung des Anruferstandortes, der u.a. für ein korrektes Funktionieren von Notrufen relevant ist. Dies ist laut der Richtlinie aber nur verpflichtend, soweit es technisch möglich ist. Eine Verpflichtung für VoIP-Betreiber besteht somit nicht. Trotzdem sollte für dieses Problem eine rasche Lösung angestrebt werden, natürlich ohne dabei den VoIP-Markt auszubremsen.

Für eine ständige Erreichbarkeit von Notrufen ist auch In-Line-Powering wichtig. Was beim analogen Telefonnetz noch Standard war, wurde bereits mit der Einführung von ISDN aufgeweicht. Viele ISDN-Telefone haben einen zusätzlichen Stromanschluss über den sie ihren Energiebedarf decken. Bei einem Stromausfall können dann keine Gespräche mehr geführt werden. Denselben Nachteil hat auch VoIP. Die EU-Richtlinie sieht für VoIP jedoch keine strengeren Gesetze vor als für ISDN. Somit ist In-Line-Powering nicht verpflichtend. Es wird jedoch empfohlen, dass VoIP-Betreiber dazu verpflichtet werden, ihre Kunden darüber angemessen aufzuklären, z.B. in den AGB.

// TODO: 3 Jahre Frist und dann nochmal gucken, ob man Notruf nicht verpflichted machen kann.

Die Leistungsverfügbarkeit muss bei einer stationären VoIP-Nutzung hoch genug sein, um ein Telefonieren auch unter starker Netzbelastung wie z.B. einem Panikausbruch zu ermöglichen.

// TODO: evtl festlegen, dass voip anbieter mindestens so und so viele Verbindungen gleichzeitig anbieten kann. Bei Entbündelung: voip-Anbieter hat auch DSL-Anschluss und kann daher gewissen QoS garantieren.

Das Abhören von Gesprächen wird auch bei VoIP als nationale Angelegenheit angesehen. Somit gibt es auch hier keine direkten Vorschriften darüber, inwiefern VoIP-Betreiber verpflichtet sind, staatlichen Organen das Abhören zu ermöglichen. Es wird empfohlen, sich dabei an anderen europäischen Staaten zu orientieren, nicht zuletzt um auch eine gemeinsame technische Grundlage für Abhörmaßnahmen zu entwickeln.

// TODO Gesetz Abhörbarkeit in Deutschland?

http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/tk_med/begleitg.htm#art2

Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz (BegleitG)

Artikel 2 Anpassung von Rechtsvorschriften

"[...]Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt, hat der berechtigten Stelle auf Anordnung Auskunft über die näheren Umstände der nach Wirksamwerden der Anordnung durchgeführten Telekommunikation zu erteilen, Sendungen, die ihm zur Übermittlung auf dem Telekommunikationsweg anvertraut sind, auszuhändigen und die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation zu ermöglichen. Ob und in welchem Umfang der nach Satz 3 Verpflichtete Vorkehrungen für die technische und organisatorische Umsetzung von Uberwachungsmaßnahmen zu treffen hat, bestimmt sich nach SS 88 des Telekommunikationsgesetzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnung.[...]"


http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg_2004/gesamt.pdf

Argumente

DSL ist der einzige ernstzunehmende Breitbandanschluss in Deutschland. Derzeit ist nichts in Sicht das das Potentzial hat das zu ändern. Andere Zugangsarten sind im vergleich nahezu völlig uninteressant. Dies Quasi-Monopolstellung der Telekom im DSL-Bereich macht die Regulierung jetzt erst nötig. (TODO Zahlen)

Infrastruktur

(Graphic Konzentratornetz, zugangsmöglichkeiten)

Die Entbündelung soll es ermöglichen das eine Firma auf vielen Ebenen die Produkte der Telekom abgreifen kann. So kann sie zuerst nur auf IP Ebene z.B. VoIP Angebote machen und dann mit diesen Gewinnen Stück für Stück das eigene Netz ausbauen und damit immer weniger Vorleistungen der Telekom in Anspruch nehmen. Damit das möglich wird müssen die Vorleistungsprodukte der Telekom viel stärker gestaffelt sein und Zugang auf allen Ebenen des DSL-Zugangs bieten.

Technische Herausforderungen

// Andi Aufgrund neuer technischer Gegebenheiten, ergeben sich bei der VoIP-Nutzung einige Unterschiede zum herkömmlichen Telefonanschluss.

Abhörbarkeit

wo machen?, möglich auf zugangsebene des dsl routers

Standortlokalisierung

Problem: Nomadische nutzung Zuerst 99% werden das nicht tun - d.h. das thema ist eigentlich uninteressant und bei rufnummernvergabe klärbar (eventuell häkchen, wollen telephon nomatisch nutzen, wichtig wegen notruf, siehe unten)

Für das restliche 1% sind mehrere lösungen denkbar.

  • Eingabe der vorwahl vor inbetriebnahme des telephons
  • geographische ip-vergabe

Notruf

alte telephone: strom weg, geht trotzdem, notruf weiß von wo man anruft

Problem fängt schon an wenn strom ausfällt. :(

  • ABER: isdn-telephone können auch nicht
  • ABER: handy geht
  • ABER: Power over ethernet ist möglich

// TODO: Im Prinzip müsste man hier nur das, was im Gesetzlichen Teil steht, etwas erweitern. Wäre schön, wenn man das vielleicht zusammenlegen könnte, da sonst einiges doppelt auftauchen wird....

Fazit

Die junge Voice over IP Technik ist nicht frei von Problemen, aber diese sind alle Lösbar. Es ist daher wichtig, das jetzt durch erfüllbare Forderungen der Regulierungsbehörde die Entwicklung ökonomisch interessant bleibt. Eine erneute Regulierungsrunde in beispielsweise 5 Jahren würden wir aber ausdrücklich begrüßen.

Die Sahnestücke

Die Telekom ist als Monopolist verpflichtet auch in 'Hinterzupfingen' noch einen Telefonanschluss bereitzustellen. Jetzt sollen ihr 'alle Sahnestücke' genommen werden damit sie 'auf den Kosten sitzen' bleibt?

Die Telekom hat das Netz nicht selber bezahlt. Es wurde noch zu Zeiten als die Telekom in Staatshand war von Steuergeldern aufgebaut, sie hat heute nur den wesentlich billigeren Unterhalt zu bezahlen.

Erprobte Technik

Voice over IP ist eine erprobte Technik. Alle Telekommunikationsfirmen setzen sie intern ein um Gespräche über die Fernleitungen und auf jeden fall über die Internationalen Leitungen zu befördern. Die Technik ist also schon in hohem ausmaß im Einsatz und es geht jetzt lediglich darum die Anwender direkt darauf zugreifen zu lassen anstatt die Telekom als 'Torwächter'(Bandit? irgendwas anderes stärkeres) auftreten zu lassen. Eigentlich ist das eine Anwendung des e2e Arguments, da man die Funktionalität (VoIP) in den Endgeräten haben möchte, anstatt im Netz versteckt (bei der Telekom), was natürlich auch das von der Telekom zu erhaltende Netz einfacher und billiger zu unterhalten macht.

Zeitfenster

Die Telekom hat selbst vor im nächsten Jahr Voice over IP Produkte auf den Markt zu bringen.

Daher gibt es jetzt ein Zeitfenster für andere Wettbewerber um in den Markt einzusteigen. Kann es nicht genutzt werden oder wird es verbaut, dann wird die Telekom wieder, wie im DSL-Markt ein Quasi-Monopol in diesem Bereich bekommen.

Das zu verhindern ist die Aufgabe der RegTP.


Chancen der Entbündelung

Mehr Wettbewerb

Wie schreibt man das?


VoIP

Verbreitung von Breitband

// Andi

Die möglichst große Verbreitung von Breitband-Internetanschlüssen ist für eine moderne Wissensgesellschaft von größter Bedeutung. Deutschland liegt dabei nur im europäischen Mittelfeld, weit abgeschlagen hinter den skandinavischen Ländern (http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/49780 ). Der eEurope 2005 Aktionsplan gibt dazu einige Ziele vor, wie die "Beseitigung von Schranken, die die Einführung von Breitbandnetzen behindern". Eine der gewichtigsten Schranken für den Endverbraucher ist der Preis von Breitbandverbindungen. Je günstiger diese angeboten werden können, desto mehr Menschen werden sie sich leisten können. Werden durch Breitbandzugänge sogar Kosteneinsparungen in anderen Bereichen möglich, erhöht das die Attraktivität noch einmal deutlich.

Eine Vergünstigung kann durch die Entkoppelung von Telefon- und DSL-Anschlüssen forciert werden, denn ein DSL-Anschluss alleine kann für eine geringere Gebühr angeboten werden als ein Paket von DSL und Telefon.

//TODO: Begründen?

VoIP-Grundgebühren werden von vielen Anbietern nicht erhoben, somit sinken die Grundgebühren gegenüber der derzeitigen gekoppelten Variante. Zusätzlich sind Gespräche zwischen Teilnehmern desselben VoIP-Anbieters i.d.R. kostenlos. Der Personenkreis, der davon profitiet, erweitert sich durch das Zusammenschalten der Netze verschiedener VoIP-Anbieter beträchtlich. Nach einigen kleineren Zusammenlegungen haben erst am 21.1.2005 die drei aktivsten VoIP-Anbieter web.de, Indigo Networks und Freenet angekündigt, ihre Netze zusammenzuschalten. (http://www.heise.de/newsticker/meldung/53999 ) Gemeinsam zählen sie derzeit 200'000 Nutzer, mit weiter steigender Tendenz. Zunehmender Wettbewerb auf dem VoIP-Markt wird außerdem zu Preisnachlässen bei Anrufen in kostenpflichtige Netze führen und durch die günstigere Infrastruktur letztendlich auch das Festnetz unterbieten. //TODO: Speziell auf güstige Auslandsverbindungen eingehen? Somit könnte VoIP sich zu einer wahren Killerapplikation entwickeln, die der Breitbandverbreitung wieder einen kräftigen Schub gibt.

// TODO: Wollen wir hier zusätzlich noch mit Zahlen hantieren um das Ganze (günstigerer preis) zu untermauern?

// Noch erwähnen, dass es schon entkoppelte Angebote von anderen Anbietern gibt, aber dass Telekom die weitaus größte Verbreitung hat und alle Bürger von Breitband profitieren können sollen, soweit technisch machbar?

// Welche neuen innovativen Dienste würden noch von einer Entkoppelung profitieren?

Genion

// Felix

Risiken

  • ökonomische Aspekte
  • Investitionen in Infrastruktur lohnen sich nicht mehr
  • bestehende Investitionen werden entwertet

Empfehlungen für die Regulierung

Bibliographie

Text - Handout

  • @Martin: Was hat die andere Gruppe gesagt/denen bitte mal mailen
  • Ansonsten: Rede Kurth sowie zwei Foliensätze zur RegTP-Anhörung
  • ev. noch einen Text zu VoIP