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Benutzer:Felix/VOIP Gutachten: Unterschied zwischen den Versionen

(Technische Probleme)
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// Andi
 
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Aufgrund der von herkömmlichen Telefonanschlüssen stark unterschiedlicher Technik, ergeben sich bei der VoIP-Nutzung einige Einschränkungen.
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Aufgrund neuer technischer Gegebenheiten, ergeben sich bei der VoIP-Nutzung einige Unterschiede zum herkömmlichen Telefonanschluss.
  
 
== Notruf ==
 
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// TODO: Im Prinzip müsste man hier nur das, was im Gesetzlichen Teil steht, etwas erweitern. Wäre schön, wenn man das vielleicht zusammenlegen könnte, da sonst einiges doppelt auftauchen wird....
 
// TODO: Im Prinzip müsste man hier nur das, was im Gesetzlichen Teil steht, etwas erweitern. Wäre schön, wenn man das vielleicht zusammenlegen könnte, da sonst einiges doppelt auftauchen wird....
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== Standortlokalisierung ==
 
== Standortlokalisierung ==

Version vom 24. Januar 2005, 09:59 Uhr

Titel

Executive Summary

// ganz am Ende

Grundlagen DSL-Netz

// Felix

  • technisch
  • wo kann man abgreifen?

Grundlagen VoIP

// Felix

  • technisch
  • Übergang ins Festnetz
  • Wie verständigen sich zwei VoIP-Telefone?


Technische Probleme

// Andi

Aufgrund neuer technischer Gegebenheiten, ergeben sich bei der VoIP-Nutzung einige Unterschiede zum herkömmlichen Telefonanschluss.

Notruf

// TODO: Im Prinzip müsste man hier nur das, was im Gesetzlichen Teil steht, etwas erweitern. Wäre schön, wenn man das vielleicht zusammenlegen könnte, da sonst einiges doppelt auftauchen wird....


Standortlokalisierung

Abhörbarkeit

Situation aktuell

  • Wettbewerbsstruktur
  • alternative Breitbandanschlüsse (Kabel, etc)

Gesetzliche Rahmenbedingungen

// Andi

Um eine eruopaweite Harmonisierung im Bereich der Telekommunikation zu gewährleisten, müssen bei einer Entscheidungsfindung über die Entkoppelung von Telefon- und DSL-Anschluss die EU-Vorgaben aus Brüssel Beachtung finden.

RICHTLINIE 2002/21/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) http://europa.eu.int/information_society/topics/telecoms/regulatory/new_rf/documents/l_10820020424de00330050.pdf

"(2) Die nationalen Regulierungsbehörden fördern den Wettbewerb bei der Bereitstellung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste sowie zugehöriger Einrichtungen und Dienste, indem sie unter anderem

a) sicherstellen, dass die Nutzer, einschließlich behinderte Nutzer, größtmögliche Vorteile in Bezug auf Auswahl, Preise und Qualität genießen;

b) gewährleisten, dass es keine Wettbewerbsverzerrungen oder -beschränkungen im Bereich der elektronischen Kommunikation gibt;

c) effiziente Infrastrukturinvestitionen fördern und die Innovation unterstützen;"


Die Richtlinie verfolgt drei wesentliche Ziele:

"– To promote competition by fostering innovation, liberalising markets and simplifying market entry;

– To promote the single European market and;

– To promote the interest of citizens."

(COMMISSION STAFF WORKING DOCUMENT The treatment of Voice over Internet Protocol (VoIP) under the EU Regulatory Framework) http://europa.eu.int/information_society/topics/ecomm/doc/useful_information/library/commiss_serv_doc/406_14_voip_consult_paper_v2_1.pdf

Diese Ziele sind bei einer Entscheidungsfindung immer im Auge zu behalten.

Speziell für VoIP beinhaltet die Richtlinie noch einige relevante Regeln. Besonders wenn der angebotene VoIP-Service ein öffentlicher Telefondienst ist, muss er die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllen. So muss eine Notruffunktionalität, wie sie bereits von SipGate in Düsseldorf angeboten wird, unbedingt gewährleistet sein.

Wie bereits angesprochen, ist die nomadische Nutzung von VoIP ein Problem bei der Ermittlung des Anruferstandortes, der u.a. für ein korrektes Funktionieren von Notrufen relevant ist. Dies ist laut der Richtlinie aber nur verpflichtend, soweit es technisch möglich ist. Eine Verpflichtung für VoIP-Betreiber besteht somit nicht. Trotzdem sollte für dieses Problem eine rasche Lösung angestrebt werden, natürlich ohne dabei den VoIP-Markt auszubremsen.

Für eine ständige Erreichbarkeit von Notrufen ist auch In-Line-Powering wichtig. Was beim analogen Telefonnetz noch Standard war, wurde bereits mit der Einführung von ISDN aufgeweicht. Viele ISDN-Telefone haben einen zusätzlichen Stromanschluss über den sie ihren Energiebedarf decken. Bei einem Stromausfall können dann keine Gespräche mehr geführt werden. Denselben Nachteil hat auch VoIP. Die EU-Richtlinie sieht für VoIP jedoch keine strengeren Gesetze vor als für ISDN. Somit ist In-Line-Powering nicht verpflichtend. Es wird jedoch empfohlen, dass VoIP-Betreiber dazu verpflichtet werden, ihre Kunden darüber angemessen aufzuklären, z.B. in den AGB.

// TODO: Als Lösung vorschlagen, dass VoIP nur als Telefonersatz benutzt werden darf, wenn gleichzeitig ein Handy vorhanden ist?

Die Leistungsverfügbarkeit muss bei einer stationären VoIP-Nutzung hoch genug sein, um ein Telefonieren auch unter starker Netzbelastung wie z.B. einem Panikausbruch zu ermöglichen.

// TODO: WIE WIRKT SICH ENTKOPPELUNG AUF LEISTUNGSFÄHIGKEIT AUS?

Das Abhören von Gesprächen wird auch bei VoIP als nationale Angelegenheit angesehen. Somit gibt es auch hier keine direkten Vorschriften darüber, inwiefern VoIP-Betreiber verpflichtet sind, staatlichen Organen das Abhören zu ermöglichen. Es wird empfohlen, sich dabei an anderen europäischen Staaten zu orientieren, nicht zuletzt um auch eine gemeinsame technische Grundlage für Abhörmaßnahmen zu entwickeln.

// TODO Gesetz Abhörbarkeit in Deutschland?

http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/tk_med/begleitg.htm#art2

Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz (BegleitG)

Artikel 2 Anpassung von Rechtsvorschriften

"[...]Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt, hat der berechtigten Stelle auf Anordnung Auskunft über die näheren Umstände der nach Wirksamwerden der Anordnung durchgeführten Telekommunikation zu erteilen, Sendungen, die ihm zur Übermittlung auf dem Telekommunikationsweg anvertraut sind, auszuhändigen und die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation zu ermöglichen. Ob und in welchem Umfang der nach Satz 3 Verpflichtete Vorkehrungen für die technische und organisatorische Umsetzung von Uberwachungsmaßnahmen zu treffen hat, bestimmt sich nach SS 88 des Telekommunikationsgesetzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnung.[...]"


http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg_2004/gesamt.pdf

Chancen der Entbündelung

Verbreitung von Breitband

// Andi

Die möglichst große Verbreitung von Breitband-Internetanschlüssen ist für eine moderne Wissensgesellschaft von größter Bedeutung. Deutschland liegt dabei nur im europäischen Mittelfeld, weit abgeschlagen hinter den skandinavischen Ländern (http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/49780 ). Der eEurope 2005 Aktionsplan (http://europa.eu.int/information_society/eeurope/2002/news_library/documents/eeurope2005/eeurope2005_de.pdf ) gibt dazu einige Ziele vor, wie die "Beseitigung von Schranken, die die Einführung von Breitbandnetzen behindern". Eine der gewichtigsten Schranken für den Endverbraucher ist der Preis von Breitbandverbindungen. Je günstiger diese angeboten werden können, desto mehr Menschen werden sie sich leisten können. Werden durch Breitbandzugänge sogar Kosteneinsparungen in anderen Bereichen möglich, erhöht das die Attraktivität noch einmal deutlich.

Eine Vergünstigung kann durch die Entkoppelung von Telefon- und DSL-Anschlüssen forciert werden, denn ein DSL-Anschluss alleine kann für eine geringere Gebühr angeboten werden als ein Paket von DSL und Telefon. VoIP-Grundgebühren werden von vielen Anbietern nicht erhoben, somit sinken die Grundgebühren gegenüber der derzeitigen gekoppelten Variante. Zusätzlich sind Gespräche zwischen Teilnehmern desselben VoIP-Anbieters i.d.R. kostenlos. Der Personenkreis, der davon profitiet, erweitert sich durch das Zusammenschalten der Netze verschiedener VoIP-Anbieter beträchtlich. Nach einigen kleineren Zusammenlegungen haben erst am 21.1.2005 die drei aktivsten VoIP-Anbieter web.de, Indigo Networks und Freenet angekündigt, ihre Netze zusammenzuschalten. (http://www.heise.de/newsticker/meldung/53999 ) Gemeinsam zählen sie derzeit 200'000 Nutzer, mit weiter steigender Tendenz. Zunehmender Wettbewerb auf dem VoIP-Markt wird außerdem zu Preisnachlässen bei kostenpflichtigen Anruf in andere Netze oder ins Ausland führen und wird durch die günstigere Infrastruktur letztendlich auch das Festnetz unterbieten. (//FIXME: Ist diese Behauptung zu gewagt? Soll man sie noch weiter unterlegen?) Somit könnte VoIP sich zu einer wahren Killerapplikation entwickeln, die der Breitbandverbreitung wieder einen kräftigen Schub gibt.

// TODO: Wollen wir hier zusätzlich noch mit Zahlen hantieren um das Ganze zu untermauern?

// Noch erwähnen, dass es schon entkoppelte Angebote von anderen Anbietern gibt, aber dass Telekom die weitaus größte Verbreitung hat und alle Bürger von Breitband profitieren können sollen, soweit technisch machbar?

// Welche neuen innovativen Dienste würden noch von einer Entkoppelung profitieren?

VoIP

Genion

// Felix

Risiken

  • ökonomische Aspekte
  • Investitionen in Infrastruktur lohnen sich nicht mehr
  • bestehende Investitionen werden entwertet

Empfehlungen für die Regulierung

Bibliographie

Text - Handout

  • @Martin: Was hat die andere Gruppe gesagt/denen bitte mal mailen
  • Ansonsten: Rede Kurth sowie zwei Foliensätze zur RegTP-Anhörung
  • ev. noch einen Text zu VoIP