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Benutzer:Felix/VOIP Gutachten: Unterschied zwischen den Versionen

(Gesetzliche Rahmenbedingungen)
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// TODO Gesetz Abhörbarkeit in Deutschland?
 
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http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/tk_med/begleitg.htm#art2
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Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz
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Artikel 2
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Anpassung von Rechtsvorschriften
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"[...]Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt, hat der berechtigten Stelle auf Anordnung Auskunft über die näheren Umstände der nach Wirksamwerden der Anordnung durchgeführten Telekommunikation zu erteilen, Sendungen, die ihm zur Übermittlung auf dem Telekommunikationsweg anvertraut sind, auszuhändigen und die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation zu ermöglichen. Ob und in welchem Umfang der nach Satz 3 Verpflichtete Vorkehrungen für die technische und organisatorische Umsetzung von Uberwachungsmaßnahmen zu treffen hat, bestimmt sich nach SS 88 des Telekommunikationsgesetzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnung.[...]"
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http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg_2004/gesamt.pdf
  
 
= Chancen der Entbündelung =
 
= Chancen der Entbündelung =

Version vom 23. Januar 2005, 16:38 Uhr

Titel

Executive Summary

// ganz am Ende

Grundlagen DSL-Netz

// Felix

  • technisch
  • wo kann man abgreifen?

Grundlagen VoIP

// Felix

  • technisch
  • Übergang ins Festnetz
  • Wie verständigen sich zwei VoIP-Telefone?

Technische Probleme

// Andi

  • Notruf
  • Standortlokalisierung
  • Abhörbarkeit

Situation aktuell

  • Wettbewerbsstruktur
  • alternative Breitbandanschlüsse (Kabel, etc)

Gesetzliche Rahmenbedingungen

// Andi

Um eine eruopaweite Harmonisierung im Bereich der Telekommunikation zu gewährleisten, müssen bei einer Entscheidungsfindung über die Entkoppelung von Telefon- und DSL-Anschluss die EU-Vorgaben aus Brüssel Beachtung finden.

RICHTLINIE 2002/21/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) http://europa.eu.int/information_society/topics/telecoms/regulatory/new_rf/documents/l_10820020424de00330050.pdf

"(2) Die nationalen Regulierungsbehörden fördern den Wettbewerb bei der Bereitstellung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste sowie zugehöriger Einrichtungen und Dienste, indem sie unter anderem

a) sicherstellen, dass die Nutzer, einschließlich behinderte Nutzer, größtmögliche Vorteile in Bezug auf Auswahl, Preise und Qualität genießen;

b) gewährleisten, dass es keine Wettbewerbsverzerrungen oder -beschränkungen im Bereich der elektronischen Kommunikation gibt;

c) effiziente Infrastrukturinvestitionen fördern und die Innovation unterstützen;"


Die Richtlinie verfolgt drei wesentliche Ziele:

"– To promote competition by fostering innovation, liberalising markets and simplifying market entry;

– To promote the single European market and;

– To promote the interest of citizens."

(COMMISSION STAFF WORKING DOCUMENT The treatment of Voice over Internet Protocol (VoIP) under the EU Regulatory Framework) http://europa.eu.int/information_society/topics/ecomm/doc/useful_information/library/commiss_serv_doc/406_14_voip_consult_paper_v2_1.pdf

Diese Ziele sind bei einer Bewertung der derzeitigen Situation immer im Auge zu behalten.

Speziell für VoIP beinhaltet die Richtlinie noch einige relevante Regeln. Besonders wenn der angebotene VoIP-Service ein öffentlicher Telefondienst ist, muss er die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllen. So muss eine Notruffunktionalität, wie sie bereits von SipGate in Düsseldorf angeboten wird, unbedingt gewährleistet sein.

Wie bereits angesprochen, ist die nomadische Nutzung von VoIP ein Problem bei der Ermittlung des Anruferstandortes, der u.a. für ein korrektes Funktionieren von Notrufen relevant ist. Dies ist laut der Richtlinie aber nur verpflichtend, soweit es technisch möglich ist. Eine Verpflichtung für VoIP-Betreiber besteht somit nicht. Trotzdem sollte für dieses Problem eine rasche Lösung angestrebt werden, natürlich ohne dabei den VoIP-Markt auszubremsen.

Für eine ständige Erreichbarkeit von Notrufen ist auch In-Line-Powering wichtig. Was beim analogen Telefonnetz noch Standard war, wurde bereits mit der Einführung von ISDN aufgeweicht. Viele ISDN-Telefone haben einen zusätzlichen Stromanschluss über den sie ihren Energiebedarf decken. Bei einem Stromausfall können dann keine Gespräche mehr geführt werden. Denselben Nachteil hat auch VoIP. Die EU-Richtlinie sieht für VoIP jedoch keine strengeren Gesetze vor als für ISDN. Somit ist In-Line-Powering nicht verpflichtend. Es wird jedoch empfohlen, dass VoIP-Betreiber dazu verpflichtet werden, ihre Kunden darüber angemessen aufzuklären, z.B. in den AGB.

Die Leistungsverfügbarkeit muss bei einer stationären VoIP-Nutzung hoch genug sein, um ein Telefonieren auch unter starker Netzbelastung wie z.B. einem Panikausbruch zu ermöglichen.

// TODO: WIE WIRKT SICH ENTKOPPELUNG AUF LEISTUNGSFÄHIGKEIT AUS?

Das Abhören von Gesprächen wird auch bei VoIP als nationale Angelegenheit angesehen. Somit gibt es auch hier keine direkten Vorschriften darüber, inwiefern VoIP-Betreiber verpflichtet sind, staatlichen Organen das Abhören zu ermöglichen. Es wird empfohlen, sich dabei an anderen europäischen Staaten zu orientieren, nicht zuletzt um auch eine gemeinsame technische Grundlage für Abhörmaßnahmen zu entwickeln.

// TODO Gesetz Abhörbarkeit in Deutschland?

http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/tk_med/begleitg.htm#art2

Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz (BegleitG)

Artikel 2 Anpassung von Rechtsvorschriften

"[...]Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt, hat der berechtigten Stelle auf Anordnung Auskunft über die näheren Umstände der nach Wirksamwerden der Anordnung durchgeführten Telekommunikation zu erteilen, Sendungen, die ihm zur Übermittlung auf dem Telekommunikationsweg anvertraut sind, auszuhändigen und die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation zu ermöglichen. Ob und in welchem Umfang der nach Satz 3 Verpflichtete Vorkehrungen für die technische und organisatorische Umsetzung von Uberwachungsmaßnahmen zu treffen hat, bestimmt sich nach SS 88 des Telekommunikationsgesetzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnung.[...]"


http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg_2004/gesamt.pdf

Chancen der Entbündelung

Verbreitung von Breitband

// Andi

VoIP

Genion

// Felix

Risiken

  • ökonomische Aspekte
  • Investitionen in Infrastruktur lohnen sich nicht mehr
  • bestehende Investitionen werden entwertet

Empfehlungen für die Regulierung

Bibliographie

Text - Handout

  • @Martin: Was hat die andere Gruppe gesagt/denen bitte mal mailen
  • Ansonsten: Rede Kurth sowie zwei Foliensätze zur RegTP-Anhörung
  • ev. noch einen Text zu VoIP