Sitzung: Jeden Freitag in der Vorlesungszeit ab 16 Uhr c. t. im MAR 0.005. In der vorlesungsfreien Zeit unregelmäßig (Jemensch da?). Macht mit!

Benutzer:Felix/SoftwarePatenteVortrag

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Terminologie

  • wikipedia:patent "Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht, das ein zeitlich begrenztes ausschließliches Recht (Monopol) zur gewerblichen Nutzung eines technischen Verfahrens oder eines technischen Produkts gewährt."
    • wikipedia:patent, information rules
      • Verschiedene theorien wieso patente gut für die gesellschaft sind:
        • eigentum, belohnung, veröffentlichung und am wichtigsten: ansporntheorie
      • Immer nur diese Theorien können als grundlage einer Argumentation dienen

"Europäische" Patente gibt es an sich nicht. Es gibt derzeit nur nationale Patente. Zentrale Einreichung beim Europäischen Patentamt möglich, dieses entscheidet auch über Patentierbarkeit. Hohe Kosten durch verbindliche Übersetzung in _alle_ Amtsprachen der EU (= Anzahl der Mitgliedsländer). Kosten pro Patent 25-50 kEuro (http://www.dihk.de/inhalt/download/studie_eu_buerokratie.pdf). Nationales Patentrecht gilt bei Patentverletzungen.

Ab 2005 Gemeinschaftspatent geplant (nur 1 Patent nach EU-Vorschrift) mit EU-weitem Recht. Ursprünglich Reduzierung der nötigen Übersetzungen geplant gewesen, inzwischen aber wegen nationaler Eitelkeiten scheinbar gestorben.

Hintergrund

  • BGH
    • wikipedia:softwarpatente: Die im EPÜ genannten Ausschlüsse von der Patentierbarkeit, insbesondere für Computerprogamme, finden sich in § 1 des deutschen Patentgesetzes (PatG) wieder. Die Technizität einer Erfindung, die Voraussetzung für eine Patentierung ist, ist nach deutscher Rechtsprechung dadurch gekennzeichnet, dass sich die Erfindung zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges des Einsatzes von Naturkräften bedient. Nach nunmehr wohl als ständig zu bezeichnender Rechtsprechung des Bundespatentgerichtes und des Bundesgerichtshofes ist die lediglich bestimmungsgemäße Benutzung eines Computers kein Einsatz von Elektrizität als Naturkraft. In Grenzfällen, wie bei Methoden zur Druckwegoptimierung oder zur Speicherverwaltung, kam es dennoch zu umstrittenen Interpretationen, nach denen beispielsweise eine Reduzierung des Speicherverbrauches bereits Technizität herstellt.
  • Allg. Unsicherheit
  • EPA-Vergabepraxis
    • wikipedia:Europäisches_Patentamt: Fakten: Kein EU-Organ, 29 Länder gehören dazu, finanziert sich aus patenteinnahmen, davon hälfte an beteiligte nationen, rest für sich selbst
  • Software-Patente auch jetzt schon

MP3

http://web.media.mit.edu/~eds/mpeg-patents-faq

Technik

  • Ton in Frequenzen aufteilen
  • Psychoakustisches Modell verwenden um zu beurteilen was hörbar ist und was nicht
  • Allokator verwenden der jedem Frequenzband eine menge an Bit's zuweist, dem "hörbarsten" am meisten

Patente

  • FhG hat Patente auf das Psychoakustische Modell und den Bit-Allokator
  • Ungeklärt ob diese Patente nur für mp3 oder für alle Verlustbehafteten Audio-Komprimierungen

Aktuelles

Traditionell in Deutschland (und den meisten Industriestaaten): Technische Neuerung, keine Patente auf Logik oder mathematische Methoden, weil Neuerungen deduktiv ableitbar sind (wenn auch nicht immer offensichtlich) und daher nur entdeckt werden können, weil schon immer existiert haben. Software ist erst seit relativ kurzer Zeit wirtschaftlich im großem Stil relevant, wurde zunächst mit Logik und Mathematik gleichgesetzt.

  • Trips, Wipo

Das TRIPS-Abkommen der Welthandelsorganisation von 1993 legt Mindeststandards für "intellectual property" fest. Auch Deutschland bzw. die EU-Staaten sind durch dieses Abkommen gebunden. Es ist zwischen Befürwortern und Gegnern von Software-Patenten umstritten, ob aus dem TRIPS-Abkommen zwingend folgt, dass die EU auch Patente auf Software zulassen soll.

  • European Patent Convention (EPC) / Europäische Patent-Übereinkunft (EPÜ)

http://www.european-patent-office.org/legal/epc/index.html Artikel 52: Patentfähige Erfindungen (2) Als Erfindungen im Sinn des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen: (...) c) Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen; (...)

Damit sind Software-Patente derzeit in der EU formell nicht erlaubt.

Das Europäische Patentamt hat aber im Mai 2000 im Anhang 6 der Akte zur Trilateralen Konferenz den Begriff der "Computer-implementierten Erfindungen" geprägt. http://www.european-patent-office.org/tws/appendix6.pdf

"The expression "computer-implemented inventions" is intended to cover claims which specify computers, computer networks or other conventional programmable digital apparatus whereby prima facie the novel features of the claimed invention are realised by means of a new program or programs. Such claims may take the form of a method of operating said conventional apparatus, the apparatus set up to execute the method (loaded with the program), or, following T1173/97, the program itself."

However, the reasoning (...) relied on the intimate relationship between program and an undeniably technical apparatus, the computer. Hence it was possible to argue that programs, even in abstract, can show a "technical effect".

1. This scheme makes no mention of the "further technical effect" discussed in T1173/97. There is no need to consider this concept in examination, and it is preferred not to do so for the following reasons: firstly, it is confusing to both examiners and applicants; secondly, the only apparent reason for distinguishing "technical effect" from "further technical effect" in the decision was because of the presence of "programs for computers" in the list of exclusions under Article 52(2) EPC. If, as is to be anticipated, this element is dropped from the list by the Diplomatic Conference, there will no longer be any basis for such a distinction. It is to be inferred that the BoA would have preferred to be able to say that no computer-implemented invention is excluded from patentability by the provisions of Articles 52(2) and (3) EPC.

Offensichtlich wird hier der legale Rahmen durch die Vergabepraxis sehr stark gedehnt. Dies führte zu Bestrebungen, das Patentrecht zu "harmonisieren" und an die derzeitige Praxis anzupassen.

  • Verfahren: EU-Rat, Europäisches Parlament

Prinzipielles Vorgehen in der EU: Der Europäische Rat (bestehend Staatschefs und Ministerpräsidenten aller EU Mitgliedsstaaten) beschließt eine Richtlinie. Diese muss dann vom Europäischen Parlament (von allen EU-Bürgern per Listenwahl gewählte Parlamentarier) bestätigt werden. Sollte das nicht geschehen, wird die Richtlinie zum Rat zurückgegeben.

http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/indprop/comp/index.htm

    • Europäische Kommission leitet Sondierung zur Patentierung "computerimplementierter Erfindungen" ein. (Oktober 2000)

http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/softpatanalyse.htm

    • Europäische Kommission schlägt Richtlinie vor (Februar 2002)

macht Patente auf Software möglich

    • Europäischer Rat überarbeitet Richtlinie (November 2002)
    • Diskussion im EU-Ausschuss für Recht und Binnenmarkt (bis Juni 2003)

Ausschuss nimmt Entwurf der Vorsitzenden Arlene McCarthy mit 20:8 Stimmen an, der von Patent-Gegnern abgelehnt wird. Software soll nur in Verbindung mit Hardware und nicht als solche patentierbar sein. Vorsitzende wird wegen angebl. Verbindungen zu Großkonzernen und SWP-Lobby kritisiert.

    • Diskussion im EU-Parlament (September 2003)

Änderungsanträge in Punkten der Technikdefinition, Patent-Gegner und Europa-Grüne bezeichnen die Änderungen als großen Erfolg. http://www2.europarl.eu.int/registre/seance_pleniere/textes_consolides/2002/0047/EP-PE_TC1-COD(2002)0047_DE.pdf

    • Europäischer Rat einigt sich auf eine Richtlinie (Mai 2004)

Noch kein formeller Beschluss. Deutschland stimmt zu, nachdem einige kleinere Passagen bez. des Technikbegriffs geändert wurden. Kritiker monieren Umfallen. Reine Software-Patente angebl. nicht möglich http://www2.europarl.eu.int/registre/seance_pleniere/textes_consolides/2002/0047/EP-PE_TC1-COD(2002)0047_DE.pdf rtikel 4

Voraussetzungen der Patentierbarkeit

Um patentierbar zu sein, müssen computerimplementierte Erfindungen neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Um das Kriterium der erfinderischen Tätigkeit zu erfllen, müssen computerimplementierte Erfindungen einen technischen Beitrag leisten.


Artikel 4a

Ausschluss von der Patentierbarkeit

(1) (neu) Ein Computerprogramm als solches kann keine patentierbare Erfindung darstellen.

(2) Bei computerimplementierten Erfindungen wird nicht schon deshalb von einem technischen Beitrag ausgegangen, weil zu ihrer Ausführung ein Computer, ein Computernetz oder eine sonstige programmierbare Vorrichtung eingesetzt wird. Folglich sind Erfindungen, zu deren Ausführung ein Computerprogramm, sei es als Quellcode, als Objektcode oder in anderer Form ausgedrückt, eingesetzt wird und durch die Geschäftsmethoden, mathematische oder andere Methoden angewendet werden, nicht patentfähig, wenn sie über die normalen physikalischen Interaktionen zwischen einem Programm und dem Computer, Computernetzwerk oder einer sonstigen programmierbaren Vorrichtung, in der es abgespielt wird, keine technischen Wirkungen erzeugen.


Artikel 5

Form des Patentanspruchs

(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass auf eine computerimplementierte Erfindung entweder ein Erzeugnisanspruch erhoben werden kann, wenn es sich um einen programmierten Computer, ein programmiertes Computernetz oder eine sonstige programmierte Vorrichtung handelt, oder aber ein Verfahrensanspruch, wenn es sich um ein Verfahren handelt, das von einem Computer, einem Computernetz oder einer sonstigen Vorrichtung durch Ausführung von Software verwirklicht wird.

(2) Ein Patentanspruch auf ein Computerprogramm, sei es auf das Programm allein oder auf ein auf einem Datenträger vorliegendes Programm, ist nur zulässig, insoweit das Programm, wenn es auf einem Computer, auf einem programmierten Computernetz oder einer sonstigen programmierbaren Vorrichtung installiert und ausgeführt wird, einen in derselben Patentanmeldung erhobenen Erzeugnis- oder Verfahrensanspruch gem Absatz 1 begründet.


Europ. Rat sollte schon tagen, hat aber noch nicht. Offiziell wg. Übersetzungsschwierigkeiten.

  • Niederländisches Parlament fordert Regierung auf, Zustimmung im Rat zurückzunehmen (Juli 2004)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/48796

  • Polen wird die aktuelle Ratsrichtlinie nicht unterstützen - wg. mehr Stimmen ev. andere Ratsgewichtung

http://www.kprm.gov.pl/441_12649.htm

  • Bundestag: Alle Fraktionen bringen Anträge ein, die die Haltung der Bundesregierung kritisieren. Überweisung an den Rechtsausschuss zur Erarbeitung eines interfraktionellen Antrags. (Oktober 2004)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/52417


Weiterer Plan:

  • Wenn die Änderungen des EU-Parlaments nicht angenommen werden, muss sich das Parlament in 2. Sitzung damit beschäftigen.
  • Wird die Richtlinie mit absoluter Mehrheit aller Sitze abgelehnt, gibt es ein Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Parlament.

http://www.stop-swpat.de/docs/historie.pdf


Kernstreitpunkte:

  • Ist Software "an sich" patentierbar?
  • Interoperabilität
  • Wie wird Technik definiert?


  • Akteure (wer was plant)
    • EU-Rat, Industrie
    • FFII
    • EU-Parlament


Software-Patente in den USA

  • 1996: US Patents and Trademark Office erlässt "Examination Guidelines for Computer-Related Inventions" (http://www.uspto.gov/web/offices/com/hearings/software/analysis/computer.html )
  • Patentierbar ist seitdem:
    • "Independent Physical Acts (Post-Computer Process Activity)"
      • Der Computer verarbeitet erst Daten und interagiert dann mit der realen Welt.
      • Beispiel: Maschinensteuerung
    • "Manipulation of Data Representing Physical Objects or Activities (Pre-Computer Process Activity)"
      • Der Computer erhält Daten aus der realen Welt und verarbeitet diese dann.
      • Beispiel: Auswertung der Daten eines Seismographen
    • "Computer-Related Processes Limited to a Practical Application in the Technological Arts"
      • Ein Programm oder Algorithmus an sich ist nicht patentierbar, wohl aber die praktische Anwendung dessen.
      • Beispiel: Noise-Filter. Der Algorithmus an sich ist nicht patentierbar, nur die Anwendung des Algorithmus, um das Rauschen aus einem Signal zu filtern, also um ein Real-World-Problem zu lösen.
  • Problem: Die Kriterien sind nicht eng genug gefasst, um Trivialpatente zu verhindern
  • Beispiel: 2002 Patent von IBM auf Statusanzeige der Caps-Lock-Taste (US-Patentnummer 6,748,468)
  • Z.Z.: Patent-Abzocke durch Firmen wie Acacia, Eolas, SCO, McKool Smith

Argumente

Innovation und Wirtschaft

Patente sollen Innovation und die Wirtschaft fördern. Erfüllen Softwarepatente diese Anforderungen?


contras

Sonstige

Außerdem gibt es noch eine ganze Reihe weiterer interessanter Argumente.

pros

contras

Wie geht man mit SP um?

  • Großunternehmen
    • viel patentieren
    • Cross-Licensing
    • Versicherung
  • Open Source
    • Patent-Portfolio aufbauen
    • sehr teuer/unpraktikabel: Versicherung
    • Rückendeckung durch große Patentinhaber
    • eigene Patent-Datenbanken, um Trivialpatente zu verhindern
    • Abschreckung durch Community und Unsicherheit
    • ignorieren
  • KMUs
    • sehr teuer: Versicherung
    • sehr begrenzt: Cross-Licensing
    • Aufkaufen und Verwerten von fremden Patenten (Acacia)

Sonstiges

  • Trivialpatente raus
  • Patentdauer beschränken 2 / 5 Jahre