Studentische Vollversammlung
Bei einer studentischen Vollversammlung bilden alle Anwesenden Mitglieder der Studierendenschaft ein beschlussfähiges Gremium. Eine solche Vollversammlung kann durch den AStA, die Sitzungsleitung des StuPas oder durch mind. 5 Mitglieder der Studierendenschaft gefordert werden.
Beschlüsse, welche auf einer studentischen Vollversammlung gefällt werden, haben empfehlenden Charakter für die anderen Organe der Studierendenschaft.