Viertelparität
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Viertelparität heißt, dass die an der Universität arbeitenden Menschen vier Statusgruppen zugeordnet werden:
- Sonstige Mitarbeitende,
- Studierende,
- Wissenschaftliche MitarbeiterInnen und
- ProfessorInnen.
Bei Viertelparität haben alle vier Statusgruppen gleiches Stimmrecht in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung.