Viertelparität
Version vom 14. September 2005, 14:29 Uhr von Calmoxis (Diskussion)
Viertelparität heißt, dass die an der Universität arbeitenden Menschen vier Statusgruppen zugeordnet werden:
- Sonstige Mitarbeitende,
- Studierende,
- Wissenschaftliche MitarbeiterInnen und
- ProfessorInnen.
Bei Viertelparität haben alle vier Statusgruppen gleiches Stimmrecht in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung.