Sitzung: Jeden Freitag in der Vorlesungszeit ab 16 Uhr c. t. im MAR 0.005. In der vorlesungsfreien Zeit unregelmäßig (Jemensch da?). Macht mit!

Allgemeiner Studierendenausschuss

Version vom 7. Juni 2006, 09:11 Uhr von Dreas (Diskussion) (Referate: Aktualisierung der Referatsstruktur)

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist ein Organ der verfassten Studierendenschaft, gewissermaßen die Regierung der Studierendenschaft der TU Berlin.

Was ist der AStA?

Zusammen mit Deiner Immatrikulation bist Du auch Mitglied in der Verfassten Studierendenschaft geworden. Du bekommst diese Mitgliedschaft, die im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) verankert ist, z.B. dadurch zu spüren, dass Du von nun an bis zum Ende Deines Studiums nicht nur 30,68 EUR pro Semester an das Studentenwerk abdrücken musst (das Studentenwerk ist für die Mensa, Wohnheime, Cafeterien, Kindertagesstätten etc. zuständig), sowie 51,13 EUR "Verwaltungsgebühren", die eigentlich Studiengebühren sind und 109 EUR für das Semesterticket, sondern auch 7,10 EUR an die Verfasste Studierendenschaft, konkret den AStA. Der AStA ist die politische Interessenvertretung der Studierenden. Seit der kleinen Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) nimmt der AStA auch ein allgemeinpolitisches Mandat wahr. Besonderes wichtige Aspekte sind dabei:

  1. Die Mitwirkung bei der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Selbsthilfe der Studierenden.
  2. Die Förderung der politischen Bildung der Studierenden im Bewusstsein der Verantwortung für die Gesellschaft.
  3. Die Unterstützung kultureller und sportlicher Interessen der Studierenden.
  4. Die Pflege der Verbindung mit Studierendenorganisationen und Studierendenschaften anderer Hochchulen.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind die 7,10 EUR pro Studierenden und Semester gedacht.

Der AStA wird von den verschiedenen Inis sowie von anderen linken Gruppen wie z.B. der undogmatischen Linken Liste (uLi) oder den Jusos unterstützt.

Referate

Der AStA besteht aktuell aus 13 Referaten. Nach der neuen Satzung vom Januar 2005 sind dies:

  • Finanzen (1. stellvertretender Vorsitz)
  • Sozialpolitik
  • Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
  • Hochschulpolitik
  • Bildungspolitik
  • Kultur- & Gesellschaftskritik (derzeit Vorsitz).
  • Wissenschafts- und Technikkritik.

Sowie die drei autonomen Referaten:

  • Ausländerinnen & Ausländer
  • Frauen
  • Lesben/Schwule/Bi- und Transsexuelle (Queer-Referat).

Über die Einrichtung weiterer Referate beschließt das Studierendenparlament. Zur Zeit sind dies:

  • Kultur
  • Politische Bildung der Studierenden (derzeit 2. Stellvertetender Vorsitz)
  • Fachbereiche

Autonomes Referat bedeutet in erster Linie, dass der/die ReferentIn von der jeweiligen Vollversammlung (z.B. AusländerInnen-VV) gewählt wird, und nicht vom StuPa direkt, wie die anderen AStA-ReferentInnen. Das StuPa muss diese Wahl dann nur noch bestätigen. Die AStA-tragenden Gruppen beraten nach jeder StuPa-Wahl darüber, welches Personen die Referate des neuen AStA übernehmen sollen.

Der AStA besteht jedoch nicht nur aus den gewählten ReferentInnen, sondern auch aus einer Vielzahl anderer Menschen, die im AStA arbeiten. Einige werden für diese Arbeit bezahlt (Bürodienst, FinanzsachbearbeiterInnen, DruckerInnen und die Menschen in der Beratung). Die meisten arbeiten allerdings unbezahlt, denn es gilt der Grundsatz: Rödelarbeit wird bezahlt, politische Arbeit nicht.

(Quelle: AStA-Kalender)

Refererentinnen und Referenten des AStA

sollten wir hier noch einfügen


Weblinks