Sitzung: Jeden Freitag in der Vorlesungszeit ab 16 Uhr c. t. im MAR 0.005. In der vorlesungsfreien Zeit unregelmäßig (Jemensch da?). Macht mit!

Berliner Hochschulgesetz

Das Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) gilt für alle (staatlichen) Hochschulen Land Berlin, d.h. auch für die TU Berlin.

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