Organe der Studierendenschaft
Version vom 29. November 2013, 16:07 Uhr von Loofmann (Diskussion | Beiträge)
In der Satzung der Studierendenschaft der TU Berlin ist festgelegt, welche Organe die Studierendenschaft besitzt und welche Aufgaben diese erfuellen sollen. Nach §4 wird zwischen zentralen und weiteren Organen unterschieden:
zentrale Organe der Studierendenschaft
weitere Organe der Studierendenschaft
- die Sitzungsleitung des Studierendenparlementes
- der Haushaltsausschuss des Studierendenparlementes
- weitere Ausschüsse, die das StuPa einsetzt
- der studentische Wahlvorstand