Organe der Studierendenschaft
Version vom 29. November 2013, 14:07 Uhr von Loofmann (Diskussion | Beiträge) (Artikel erstellt und Liste der Organe aus der Satzung mit evtl. Links eingetragen)
In der Satzung der Studierendenschaft der TU Berlin ist festgelegt, welche Organe die Studierendenschaft besitzt und welche Aufgaben diese erfuellen sollen. Nach §4 wird zwischen zentralen und weiteren Organen unterschieden:
zentrale Organe der Studierendenschaft
weitere Organe der Studierendenschaft
- die Sitzungsleitung des Studierendenparlementes
- der Haushaltsausschuss des Studierendenparlementes
- weitere Ausschüsse, die das StuPa einsetzt
- der studentische Wahlvorstand