Amtsblatt
Unter einem Amtsblatt versteht man ein behördliches Mitteilungsorgan. Hier werden bspw. Beschlüsse, Haushaltsordnungen und andere die Allgemeinheit betreffende Informationen der Behörde veröffentlicht. Ordnungen und Satzungen treten (sofern nichts anderes bestimmt ist) mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Das Amtsblatt der TU Berlin enthält in der Regel zwei Teile: I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften und II. Bekannmachungen. Im ersten Teil werden Vorschriften oder Änderungen an Vorschriften veröffentlicht. Der zweite Teil enthält bspw. Einladungen oder neuangemeldete Gruppierungen an TU Berlin. Das Amtsblatt ist nach Jahrgang nummeriert, zu Beginn des Folgejahres erscheint in der Regel ein Sachwortregister.
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