Berliner Hochschulgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) gilt für alle Universitäten in Berlin, d.h. auch für die TU. | + | Das '''Berliner Hochschulgesetz''' (BerlHG) gilt für alle Universitäten in Berlin, d.h. auch für die TU. |
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Version vom 5. März 2013, 19:44 Uhr
Das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) gilt für alle Universitäten in Berlin, d.h. auch für die TU.
Wer sich noch etwas näher mit dem Thema beschäftigen will, kann sein Glück ja mal auf den Seiten unter Weblinks versuchen.