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An unserer Universität setzt sich eine solche Berufungskommission aus Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Statusgruppen zusammen, etwa der professoralen Seite, den WiMis und auch den Studierenden. Bei Stiftungsprofessuren (die zwar von der TU eingerichtet, aber von einem Unternehmen oder einer anderen Institution finanziert wird) sind außerdem oft Vertreterinnen und Vertreter jener finanzierenden Institution vorhanden. | An unserer Universität setzt sich eine solche Berufungskommission aus Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Statusgruppen zusammen, etwa der professoralen Seite, den WiMis und auch den Studierenden. Bei Stiftungsprofessuren (die zwar von der TU eingerichtet, aber von einem Unternehmen oder einer anderen Institution finanziert wird) sind außerdem oft Vertreterinnen und Vertreter jener finanzierenden Institution vorhanden. | ||
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Es sei darauf hingewiesen, dass diese Art der Mitbestimmung weder normal noch die Regel ist. Das Studierende in Personalfragen bei der Besetzung von Professuren mitwirken dürfen, ist in Deutschland selten und ein '''hart erkämpftes Recht''' an dieser Universität. Wenn wir als Studierende dieses Recht nicht wahrnehmen, wird es über kurz oder lang verloren gehen. Um also sicherzustellen, dass die studentischen Interessen auch bei Personalentscheidungen gewahrt und angemessen vertreten werden, müssen wir uns beteiligen. | Es sei darauf hingewiesen, dass diese Art der Mitbestimmung weder normal noch die Regel ist. Das Studierende in Personalfragen bei der Besetzung von Professuren mitwirken dürfen, ist in Deutschland selten und ein '''hart erkämpftes Recht''' an dieser Universität. Wenn wir als Studierende dieses Recht nicht wahrnehmen, wird es über kurz oder lang verloren gehen. Um also sicherzustellen, dass die studentischen Interessen auch bei Personalentscheidungen gewahrt und angemessen vertreten werden, müssen wir uns beteiligen. | ||
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* [http://www.gesetze-im-internet.de/hrg/BJNR001850976.html#BJNR001850976BJNG000802310 Hochschulrahmengesetz (HRG) 2. Abschnitt | * [http://www.gesetze-im-internet.de/hrg/BJNR001850976.html#BJNR001850976BJNG000802310 Hochschulrahmengesetz (HRG) 2. Abschnitt | ||
Wissenschaftliches und künstlerisches Personal] | Wissenschaftliches und künstlerisches Personal] |
Aktuelle Version vom 24. Oktober 2021, 09:38 Uhr
Eine Berufungskommission (kurz BK) ist so etwas wie eine Fachgruppe der Personalabteilung. Sie kümmert sich um die Entscheidung, welche Bewerberinnen und Bewerber für eine Berufung zur Professorin bzw. zum Professor in Frage kommen und schlägt dann eine Reihung von bis zu Dreien dem Fakultätsrat vor. Die Freitagsrunde sucht immer studentische Mitglieder für aktuelle Berufungskommissionen. Schreibt uns eine Mail!
An unserer Universität setzt sich eine solche Berufungskommission aus Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Statusgruppen zusammen, etwa der professoralen Seite, den WiMis und auch den Studierenden. Bei Stiftungsprofessuren (die zwar von der TU eingerichtet, aber von einem Unternehmen oder einer anderen Institution finanziert wird) sind außerdem oft Vertreterinnen und Vertreter jener finanzierenden Institution vorhanden.
Auf studentischer Seite ist oft eine Person stimmberechtigt und eine weitere wird als Vertretung benannt, wobei es sehr zu empfehlen ist, sich bei der Auswahl untereinander viel auszutauschen.
Inhaltsverzeichnis
Warum ist das wichtig?
Die Berufung einer Professorin bzw. eines Professors erfolgt auf Lebenszeit. Das bedeutet, wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber erst einmal eingestellt ist, wird man sie/ihn nicht ohne Weiteres wieder los. Deswegen ist es besonders wichtig nur Professoren und Professorinnen einzustellen, von denen wir erwarten können, dass sie auch in Zukunft exzellente Lehre leisten.
Es sei darauf hingewiesen, dass diese Art der Mitbestimmung weder normal noch die Regel ist. Das Studierende in Personalfragen bei der Besetzung von Professuren mitwirken dürfen, ist in Deutschland selten und ein hart erkämpftes Recht an dieser Universität. Wenn wir als Studierende dieses Recht nicht wahrnehmen, wird es über kurz oder lang verloren gehen. Um also sicherzustellen, dass die studentischen Interessen auch bei Personalentscheidungen gewahrt und angemessen vertreten werden, müssen wir uns beteiligen.
Nicht zuletzt ist es für Studierende eine spannende Erfahrung, aus nächster Nähe am Auswahlprozess für eine Professur teilzunehmen. Man sichtet viele unterschiedliche Bewerbungen und erfährt unmittelbar die Reaktion der Kommissionsmitglieder, oft in einer deutlichen und aufschlussreichen Art.
Was macht man da?
Als Mitglied in diesem Gremium durchläuft man in der Regel folgende Schritte:
- Ausschreibenstext festlegen: Breit Ausschreiben (und Überlappung mit anderen Fachgebieten riskieren bzw. Fachkoryphäe verschrecken)? W2 oder W3 oder W2/W3( und dann 5 Monate Verzögerung, weil das Präsidium feststellen muss ob W2 oder W3)?
- Sichten der Unterlagen: Auswählen von aussichtsreichen Bewerberinnen und Bewerbern aus den Bewerbungsunterlagen (vor der ersten BK-Sitzung)
- Einladen von meistens 6-8 Kandidatinnen und Kandidaten zu Vorstellungsvorträgen (in einer Sitzung der BK)
- Vorstellungsvorträge: Oft eine Lehrprobe und ein wissenschaftliches Kolloquium, gefolgt von einem Vorstellungsgespräch zur engeren Auswahl
- Entscheidung über das Einholen von Gutachten über oft 4-5 Kandidatinnen und Kandidaten in der engeren Auswahl (in einer Sitzung der BK)
- Erstellen einer Reihenfolge von bis zu 3 Vorschlägen für den Fakultätsrat (Finale Sitzung der BK)
Der Zeitaufwand variiert je nach Anzahl der Bewerbungen, sie kann je nach Fachgebiet etwa zwischen 5 und 80 liegen. Bei großen BKs können vor allem die ersten zwei Schritte sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Es empfielt sich aber, sich für die Auswahl Zeit zu nehmen und diese Aufgabe am besten zu zweit anzugehen. Für die Vorstellungsvorträge müssen oft mehrere Tage eingeplant werden, denn die Kommission schafft nur 2 bis maximal 3 Kandidatinnen und Kandidaten pro Tag.
Vorauswahl
In der Regel können in der ersten Sitzung einer Kommission Kriterien für die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber festgelegt werden. Bei der Sichtung der Bewerbungen davor können wir uns unsere eigenen Schwerpunkte aussuchen, anhand derer wir entscheiden, wer unbedingt eingeladen werden soll, wem wir gegebenenfalls eine Chance geben können und wen wir auf keinen Fall wollen. Hierfür kann beispielsweise eine Kategorisierung mit "A", "B" oder "C" vorgenommen werden, und in jedem Fall empfielt es sich, Notizen zu machen, anhand welcher Kriterien diese Kategorisierung vorgenommen wurde.
Bei sehr vielen Bewerbungen kann es sinnvoll sein, zunächst den initialen Eindruck innerhalb der ersten 30 Sekunden festzuhalten und später auf besonders interessante/aussichtsreiche Bewerbungsunterlagen zurückzukommen, um diese genauer zu betrachten. Es kann außerdem interessant sein, den betreffenden Namen einfach mal in die Suchmaschine des Vertrauens einzugeben und dadurch gegebenenfalls weitere interessante Informationen zu erhalten.
Kriterien für das Sichten von Bewerbungsunterlagen können aus studentischer Sicht unter anderem folgende sein:
- Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
- Vernünftiges Anschreiben
- Hat sich die Bewerberin oder der Bewerber über unsere Fakultät informiert, oder könnte dieses Anschreiben auch genauso an jede andere Universität gegangen sein?
- Wird schon im Anschreiben Bezug auf die Lehre genommen?
- Lehrerfahrung und -qualität
- Insbesondere bei Professorinnen und Professoren, die Grundstudiumsveranstaltungen lesen sehr wichtig (Ausreichende Sprachkenntnisse/Verständlichkeit gegeben?)
- Liste der bereits gelesenen LVs sollte angehängt sein
- auf Lehrevaluationen achten und ggf. im Gespräch auf Probleme der Studierenden ansprechen. Bei fehlender Lehrevaluation trotz gelesener Vorlesungen sollte man ruhig einmal nachfragen.
- Es ist auch möglich, sich im Internet (z.B. auf meinprof.de) zu informieren, wie Veranstaltungen bewertet werden
- Bewertungen müssen nicht auf Vorlesungen beschränkt sein, auch Seminare/Projekte/Praktika sind interessant
Insbesondere für Vertreterinnen und Vertreter der anderen Statusgruppen sind weitere Kriterien ausschlaggeben, beispielsweise:
- Forschung
- ist für die Professoren besonders wichtig, da diese später mit dem Kandidaten zusammen arbeiten müssen
- gibt es Überlappung mit bestehenden Fachgebieten? Wie passt das Forschungskonzept in die Fakultät?
- womit hat sich der Kandidat beschäftigt? Sind neue Ideen und Ansätze dabei?
- Erfahrung in Drittmitteleinwerbung, Mitwirkung auf Konferenzen und Kongressen, internationale Vernetzung
- Exzellenz (also Noten und Preise)
- Preise für ein bestimmtes der hier genannten Kriterien können bei der Auswahl helfen
- Qualität der Publikationen (z. B. Hirsch-Index siehe Wikipedia)
- Wer Wert auf Lehre legt, sollte hier auch auf Lehrbücher achten
In der BK-Sitzung muss aufgrund unterschiedlicher Gewichtung der Kriterien gegebenenfalls die eigene Sichtweise auf die Kandidatinnen und Kandidaten vor den anderen Statusgruppen verteidigt werden. Es sollte letzten Endes ein angemessener Wert auf verschiedene Kriterien gelegt werden. Gegebenenfalls muss am Schluss ein Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen eingegangen werden.
Außerdem wichtig: Bei vielen Bewerbungen kann es passieren, dass die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten recht schnell durchgegangen wird. Da es dennoch alle Bewerbungen verdient haben, dass sich angemessen mit ihnen beschäftigt wird, kann es sich durchaus lohnen, es anzusprechen, wenn es zu schnell geht.
Achtung: Bei Stiftungsprofessuren ist es oft so, dass TU-externe Vertreterinnen und Vertreter einer Institution, die die Professur finanziert, mit großer Stimmzahl vertreten sind. Erfahrungsgemäß sind jene oft vor allem auf ihre eigenen Interessen fokussiert und wenig kompromissbereit. Hier ist es wichtig, dass wir als TU-Vertretung uns auf unsere sehr starke Position rückbesinnen: Ohne uns gibt es keine Professur!
Insofern ist es wichtig, Kompromissbereitschaft einzufordern und nicht zu schnell klein bei zu geben.
Vorstellungsvorträge
Die Arten eines Vorstellungsgesprächs oder -tags können variieren, in der Regel gibt es aber für Studierende die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Je nach Fachgebiet bieten sich folgende Punkte an:
- Welches Format/Lehrkonzept würden Sie bei einer neu zu konzipierenden Pflichtveranstaltung im Bachelor-Studium mit ca. 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wählen? (Randbedingung: aktueller Ausstattungsschlüssel der Fakultät)
- Was würden Sie tun, wenn Studierende zu Ihnen kommen und sich beschweren, dass die Übungsblätter zu schwer / leicht / veraltet / ... sind?
- Wie sieht ihr didaktisches Lehrkonzept aus? Warum?
- Welche Zusatzqualifikationen gedenken sie im Bereich der Lehre in den nächsten Jahren zu erwerben? (Ergreift der Kandidat bzw. die Kandidatin selbstständig Maßnahmen, um seine Lehrkompetenz zu verbessern?)
- Wie ist Ihre Einstellung zu Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Lehre für Professorinnen und Professoren?
- Was halten sie von Anwesenheitspflicht in Vorlesungen oder Tutorien?
- Was denken Sie, wieviele Studierende an unserer Fakultät studieren?
- Wie stehen sie zu Teilnehmergrößen jenseits der 300? Was würden sie tun um diesen Umstand abzufangen?
- Welche (elektronischen) Medien würden Sie in Ihren Veranstaltungen einsetzen und wie offen sind Sie gegenüber neuen Lehrformen (Screencasts, ELearning...)?
- Hätten Sie Interesse in Gremien wie z. B. Ausbildungskommission und Fakultätsrat mitzuarbeiten?
- Wie stehen Sie zu dem klassischen Model der Vorlesung und wieso?
- Welche anderen Lehrformen würden Sie ausprobieren wollen? Seien Sie ruhig visionär.
- Welchen Zeitraum nach Semesterstart halten Sie für eine verbindliche Anmeldung als angemessen und wieso?
- Für welche Studiengänge unserer Fakultät würden Sie Lehrveranstaltungen anbieten?
- Was halten Sie von Mentoring? Wieviele Studierende würden Sie betreuen und wie würde Ihr Mentoringprogramm aussehen?
- Haben Sie selbst noch Fragen an die Studierenden?
- Sind sie schon mal in einem Prüfungsverfahren von einem Studi betrogen/belogen worden, Wie haben sie reagiert? Wie würden sie reagieren?
Hat man das Gefühl, der Kandidat oder die Kandidatin redet einem bei diesen Fragen nur nach dem Mund, kann man das hinterher in der BK ruhig einmal ansprechen. Deshalb gilt es schwierigere Fragen zu finden, in denen es nicht wie in der Fahrprüfung nur eine richtige Antwort geben kann und der Kanditat bzw. die Kandidatin zum Nachdenken gezwungen wird. Auch lohnt es sich, die Antworten zu notieren und für später aufzuheben. Ein eingestellter Professor bzw. eine Professorin vergisst sonst gerne was er oder sie in der Bewerbung versprochen hat.
Eine weitere wichtige Sache ist die Möglichkeit bereits im Voraus Zusagen oder zumindest Tendenzen für Fortbildungen der Dozierenden zu erhalten. Nur eine Professorin bzw ein Professor, die oder der bereit ist dazu zu lernen, auch im Bereich der Lehre, unterstützt unser primäres Anliegen.
Gutachten
Nachdem alle Vorstellungsvorträge gehört wurden, gilt es, eine Entscheidung zu treffen, über wen ein Gutachten eingeholt werden soll. Dabei handelt es sich um Texte zur Bewertung bzw. Einschätzung der Kandidatin oder des Kandidaten, meistens durch eine Kollegin oder einen Kollegen.
Achtung: Wenn die Kandidatin bzw. der Kandidat von der Publikationsleistung auf dem Papier gut dasteht, ist es sehr wahrscheinlich, dass sie oder er auch ein sehr positives Gutachten bekommen wird, egal ob sie oder er uns unsympathisch wirkt. Ist das positive Gutachten einmal eingeholt, dann ist es sehr schwer, später noch dagegen zu argumentieren. Deshalb unbedingt versuchen zu erreichen, dass über unsympathische Bewerberinnen und Bewerber gar kein Gutachten eingeholt wird.
Es kann dabei sogar sinnvoll sein, die Antipathie bzw. das "Komische Gefühl" bei der Person in der BK-Sitzung offen anzusprechen. Überraschenderweise wird der eigene Eindruck dann manchmal sogar von anderen Statusgruppen geteilt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Beziehung zwischen Gutachterin bzw. Gutachter und Bewerberin bzw. Bewerber. Es sollte ausgeschlossen werden, dass beide gemeinsam publiziert haben oder anderweitig einen engen Kontakt pflegen, um ein einigermaßen objektives Gutachten zu erhalten. Gegebenenfalls sollte man darum bitten, die Gutachterliste noch nicht zu schließen und nach der Sitzung selbst weitere mögliche Gutachterinnen und Gutachter zu suchen und vorzuschlagen.
Und schlussendlich sollte man die Profs in der BK daran erinnern, dass bei den Gutachten auch die Lehrkompetenz miteinbezogen wird, um später begründet für oder gegen einen der Potentanten sprechen zu können.
Wichtig ist, dass man sich bei allen drei Punkten von den anderen Mitgliedern nicht abkanzeln lässt. Jede der Gruppierungen hat unterschiedliche Interessen und das Ergebnis der Kommission sollte nach Möglichkeit immer ein Kompromiss dieser Interessen sein. Besonders die professorale Seite ist leider dafür bekannt, mehr auf die Exzellenz der Forschung und möglichen Synergien mit ihrem eigenen Fachgebiet zu achten als auf die Lehre.
Leitfäden, Vorschriften, Gesetze
- Leitfaden zu Berufungsverfahren an der TU Berlin
- [http://www.gesetze-im-internet.de/hrg/BJNR001850976.html#BJNR001850976BJNG000802310 Hochschulrahmengesetz (HRG) 2. Abschnitt
Wissenschaftliches und künstlerisches Personal]