Lesefassungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Freitagsrunde versucht einige Ordnungen und Schriftstücke der TU Berlin zu überarbeiten und als Lesefassungen zu veröffentlichen. | Die Freitagsrunde versucht einige Ordnungen und Schriftstücke der TU Berlin zu überarbeiten und als Lesefassungen zu veröffentlichen. | ||
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− | Da der Umbau von Word-Dateien wirklich keinen Spaß macht, wurde die PDF in Textdateien umgewandelt und die Absätze sortiert. Danach wurden LaTeX-Macros eingefügt und die Dokumente wieder als PDF exportiert. Nach etwa einer Woche gab es eine ansehliche Version, die dem Studierendenservice zugesendet wurde und bis Dato zum Download bereit steht. | + | Da der Umbau von Word-Dateien wirklich keinen Spaß macht, wurde die PDF in Textdateien umgewandelt und die Absätze sortiert. Danach wurden LaTeX-Macros eingefügt und die Dokumente wieder als PDF exportiert. Nach etwa einer Woche gab es eine ansehliche Version, die dem Studierendenservice zugesendet wurde und bis Dato zum Download bereit steht, weil die TU Berlin selten PDF-Dokumente löscht, sondern einfach den Link anpasst. Mittlerweile ist die AllgStuPO komplett überarbeitet und neu übersetzt worden. Lustigerweise gibt es auch in der aktuellen Version einen Paragraphen, bei dem sich die Überschrift und der Eintrag im Inhaltsverzeichnis unterscheiden. |
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+ | Bei der Suche nach der "aktuellen" Hausordnung war [https://twitter.com/astatu/status/302417915603451905 dieser Tweet] nicht unbeteiligt. Nachdem, nicht ganz unalkoholisiert, eine E-Mail an die Kanzlerin geschrieben wurde, kam irgendwann der Scan eines recht alten Dokuments via E-Mail bei uns an: die Hausordnung der Technischen Universität Berlin(-Charlottenburg). Das Datum des Inkrafttretens fällt übrigens mit dem Gründungsdatum der [http://de.wikipedia.org/wiki/Nationale_Volksarmee Nationalen Volksarmee (NVA)] und der Uraufführung der Operette [http://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4lzer_Musikanten Pfälzer Musikanten] von Hans Striehl am Landestheater Linz zusammen. Die NVA gibt es nicht mehr und die Operette ist fast vergessen – aber die Hausordnung war immerhin bis Januar 2016 an Kraft. Auch die neue Hausordnung ist natürlich als Lesefassung enthalten. Hierbei sind besonders die Übertragungen des Hausrechts und der Wechsel der „Security“-Firmen interessant. | ||
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+ | Vorschriften werden üblicherweise einmal zu Beginn im Volltext veröffentlicht. Danach werden nur noch die Änderungen veröffentlicht. Der aktuelle Stand einer Vorschrift verteilt sich so also über mehrere Veröffentlichungen. Dadurch enthalten alte Versionen Regelungen, die mit einem späteren Stand nicht (mehr) in Kraft sind, ohne dass dies der Version entnommen werden kann (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war ja noch nicht absehbar, dass und wann eine weitere Änderung hinzukommt). | ||
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+ | Ein Weg dem entgegen zu wirken sind ''Neufassungen'' in den der aktuelle Text nochmals komplett veröffentlicht wird, der andere Weg sind Lesefassungen, bei denen der aktuelle Stand gesammelt wird. Da Lesefassungen immer erstellt werden können und nicht durch das vorschriftsgebende Gremium beschlossen werden müssen, sind sie einfacher zu erstellen und zu pflegen. |
Aktuelle Version vom 8. Mai 2022, 18:10 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Die Freitagsrunde versucht einige Ordnungen und Schriftstücke der TU Berlin zu überarbeiten und als Lesefassungen zu veröffentlichen.
Der Fortschritt und die aktuellen Dokumente sind auf unserem gitlab Repository zu finden.
Ein aktueller Überblick wird im GitLab geführt.
Warum es dieses Projekt gibt
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte
Die erste Fassung der englischsprachigen Lesefassung der AllgStuPO sah aus, wie auf dem obigen Bild. Es ist nicht so richtig klar was da passiert ist. Am wahrscheinlichsten sind verschiedene Word-Versionen, wobei bei einer Version Spaltensatz durch Tabellen erreicht wurde. Beim Import wurde vermutlich die Schrift verändert und die Tabellen verschoben sich.
Neben diesem recht offensichtlichen Problem, hatte die Version noch weitere Nachteile:
- keine Links im Inhaltsverzeichnis (Tatsächlich gibt es Fehler in den Überschriften, die nicht im Inhaltsverzeichnis zu finden sind; was vermutlich heißt, dass das Inhaltsverzeichnis händisch erstellt wurde.),
- keine Links an sich,
- keine sichtbaren Seitenzahlen,
- Rahmen um den Text,
- Spaltensatz.
Da der Umbau von Word-Dateien wirklich keinen Spaß macht, wurde die PDF in Textdateien umgewandelt und die Absätze sortiert. Danach wurden LaTeX-Macros eingefügt und die Dokumente wieder als PDF exportiert. Nach etwa einer Woche gab es eine ansehliche Version, die dem Studierendenservice zugesendet wurde und bis Dato zum Download bereit steht, weil die TU Berlin selten PDF-Dokumente löscht, sondern einfach den Link anpasst. Mittlerweile ist die AllgStuPO komplett überarbeitet und neu übersetzt worden. Lustigerweise gibt es auch in der aktuellen Version einen Paragraphen, bei dem sich die Überschrift und der Eintrag im Inhaltsverzeichnis unterscheiden.
#ausgruenden
Bei der Suche nach der "aktuellen" Hausordnung war dieser Tweet nicht unbeteiligt. Nachdem, nicht ganz unalkoholisiert, eine E-Mail an die Kanzlerin geschrieben wurde, kam irgendwann der Scan eines recht alten Dokuments via E-Mail bei uns an: die Hausordnung der Technischen Universität Berlin(-Charlottenburg). Das Datum des Inkrafttretens fällt übrigens mit dem Gründungsdatum der Nationalen Volksarmee (NVA) und der Uraufführung der Operette Pfälzer Musikanten von Hans Striehl am Landestheater Linz zusammen. Die NVA gibt es nicht mehr und die Operette ist fast vergessen – aber die Hausordnung war immerhin bis Januar 2016 an Kraft. Auch die neue Hausordnung ist natürlich als Lesefassung enthalten. Hierbei sind besonders die Übertragungen des Hausrechts und der Wechsel der „Security“-Firmen interessant.
Spalten | Text
Im Amtlichen Mitteilungsblatt der TU Berlin sind die Ordnungen im Spaltentext gesetzt. Bei Druckversionen hat das Vorteile: die geringe Spaltenbreite sorgt für weniger Augenbewegung, Sprünge zwischen Paragraphen sind Augenfreundlicher (da in der Vertikalen "gescrollt" wird). Für den Bildschirm hätte dieses Format ähnliche Vorteile, wenn Bildschirme nicht im Querformat wären. In diesem Fall muss bei jeden Spaltenwechsel gescrollt werden. Was besonders innerhalb von Paragraphen nervig ist.
0<R-5cans
Einige Dokumente sind so alt, dass die digitalen Vorlagen (sofern sie existiert haben) nicht auffindbar sind. In der Regel werden dann Scans von den Kopien im Amtsblatt angefertigt. In den meisten Fällen wird dafür auch OCR-Software benutzt – aber leider selten korrigiert:
Der Prüfungsausschuß ist für die ordnunasgemäße Durchfiihruna des Gegenvorstellungsverfahrens veran;"'ortlich. Er leitet di~ Gegenvorstellungen den jeweils betroffenen Prüferlnnen bzw. Prüfern zu und sorgt für den fristgemäßen Eingang der Stellungnahmen. Nach Eingang der Stellungnahmen der Prüferinnen bzw. Prüfer werden diese an die zuständige Stelle der Zentralen Universitätsverwaltung weitergeleitet. Über das Ergebnis der Gegenvorstellung erteilt die zuständige Stelle der Ze:ltralen Universitätsverwaltung der Studentin bzw. dem Studenten einen schriftlichen Bescheid.
der obige Ausschnitt (aus der Gegenvorstellungssatzung) zeigt deutlich, wie unvollkommen ein unkorrigierter Scan ist. Die entstehenden Dokumente sind damit nur unzureichend durchsuchbar oder auffindbar. Je nach Scan sind die Texte auch schlecht lesbar:
Insbesondere zu den Seitenrändern schleichen sich gerne fiese Wellen ein.
Änderungen
verteilen sich
über
mehrere Dokumente
Vorschriften werden üblicherweise einmal zu Beginn im Volltext veröffentlicht. Danach werden nur noch die Änderungen veröffentlicht. Der aktuelle Stand einer Vorschrift verteilt sich so also über mehrere Veröffentlichungen. Dadurch enthalten alte Versionen Regelungen, die mit einem späteren Stand nicht (mehr) in Kraft sind, ohne dass dies der Version entnommen werden kann (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war ja noch nicht absehbar, dass und wann eine weitere Änderung hinzukommt).
Ein Weg dem entgegen zu wirken sind Neufassungen in den der aktuelle Text nochmals komplett veröffentlicht wird, der andere Weg sind Lesefassungen, bei denen der aktuelle Stand gesammelt wird. Da Lesefassungen immer erstellt werden können und nicht durch das vorschriftsgebende Gremium beschlossen werden müssen, sind sie einfacher zu erstellen und zu pflegen.