Strukturreform (Kutzler 2004): Unterschied zwischen den Versionen
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Der Präsident der [[TU Berlin]], Kurt Kutzler, möchte in der nächsten Sitzung des [[Akademischer Senat|Akademischen Senats]] am 17. November eine weitreichende Änderung der TU Grundordnung abstimmen lassen. Zentrales Merkmal des angestrebten TU-Erprobungsmodells ist eine umfassende Machtkonzentration auf das Amt des Präsidenten. | Der Präsident der [[TU Berlin]], Kurt Kutzler, möchte in der nächsten Sitzung des [[Akademischer Senat|Akademischen Senats]] am 17. November eine weitreichende Änderung der TU Grundordnung abstimmen lassen. Zentrales Merkmal des angestrebten TU-Erprobungsmodells ist eine umfassende Machtkonzentration auf das Amt des Präsidenten. |
Aktuelle Version vom 4. April 2012, 20:05 Uhr
Vielen gelten die derzeitigen Gremien als verstaubt, schwerfällig und ineffizient. Gerade in den Medien wird dieses Bild gerne benutzt. Jetzt plant TU-Präsident Prof. Dr. Kurt Kutzler eine große Strukturreform.
Hierzu zunächst die Medieninformation des AStA:
Erprobungsmodell des Präsidenten unausgereift, Verfahren bedenklich und untransparent
Der Präsident der TU Berlin, Kurt Kutzler, möchte in der nächsten Sitzung des Akademischen Senats am 17. November eine weitreichende Änderung der TU Grundordnung abstimmen lassen. Zentrales Merkmal des angestrebten TU-Erprobungsmodells ist eine umfassende Machtkonzentration auf das Amt des Präsidenten. Auch die Abschaffung des Kuratoriums in seiner bisherigen eigenständigen Form bei Übertragung fast aller Rechte auf den Präsidenten ist geplant. Lediglich einige wenige Aufgaben sollen beim neuen 10-köpfigen Gremium bleiben, dass zur Hälfte durch den Präsidenten der TU persönlich benannt wird.
Der neue Akademische Senat, Dekane, Fakultätsräte und Institutsräte sollen ebenfalls Kompetenzen an den Präsidenten abgeben. Überdies darf dieser seine VizepräsidentInnen nach Belieben auswählen und entlohnen. Das Konzil soll abgeschafft und durch einen erweiterten Akademischen Senat ersetzt werden, in dem der Präsident den Vorsitz führt, was beim Konzil nicht der Fall war. Die Hauptaufgabe des erweiterten Akademischen Senats ist pikanterweise die Wahl oder Wiederwahl des Präsidenten.
Möchte der derzeitige Präsident von einer derartigen Machtfülle möglicherweise selbst profitieren? Ein scheinbar unbedeutendes Detail fällt auf: Für das Amt des Präsidenten soll die bisherige Altersgrenze von 65 Jahren aufgehoben werden. Kutzler ist 63.
Nach §7a des BerlHG ist Sinn und Zweck eines Erprobungsmodells die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und eine Vereinfachung der Entscheidungsprozesse einer Hochschule. Marius Pöthe, Referent für Hochschulpolitik im AStA, sagt zur Erreichung dieser Ziele durch das TU-Modell: "Durch eine Entdemokratisierung und Zentralisierung werden Entscheidungen vor allem undurchsichtig, nicht unbedingt einfacher. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit wird nicht erreicht, indem man die Uni strukturiert wie einen Industriekonzern des 19. Jahrhunderts, mit einem starken Kapitän an der Spitze. Im Gegenteil: Um Effizienz zu steigern, braucht die TU flache Hierarchien und Entscheidungskompetenzen bei den Betroffenen! Mehr Demokratie wagen, Herr Präsident!"
Der Entwurf des Präsidenten wirkt mit vielen Rechtschreibfehlern, eigenwilligen Formulierungen und nicht zusammenpassenden Doppelungen in verschiedenen Paragraphen sehr wie mit der heißen Nadel gestrickt. Auch das Verfahren selbst gibt zu denken: Entgegen der üblichen Praxis bei tiefgreifenden Veränderungen, die Fraktionen und Statusgruppen des Akademischen Senates zu beteiligen, soll mit dem vorliegenden Entwurf der Akademische Senat vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Gute politische TU-Tradition war es bislang, auf Lösungen hinzuarbeiten, die von einer möglichst breiten Mehrheit getragen werden. Dies kostet Zeit, die Kutzler offenbar nicht zu haben glaubt.
Selbst die Mitglieder der Akademischen Senates sind erst seit Mittwoch vergangener Woche über die Details von Kutzlers Plänen informiert. Es bleibt nur zu hoffen, dass sie sich jetzt die notwendige Zeit für die Diskussion einer solchen gravierenden Veränderung der TU nehmen. Kutzlers Papier kann dazu der Einstieg sein ein beschlussfähiger Entwurf ist es nicht.
Weiterhin ein Text von Anja Schillhaneck, langjährige studentische Vertreterin im Akademischen Senat:
Alle Macht den starken Männern!
Oder: Ruhe im Karton. Wie man eine Universität von der Größe und Finanzkraft einer Kleinstadt möglichst ungestört und zentralistisch regiert.
Jetzt ist die Katze aus dem Sack: Die TU soll endlich auch eine andere Gremienstruktur bekommen. Nach eine Anzahl von Andeutungen, Vermutungen und der gezielte Indiskretion des Präsidenten einer befreundeten Universität dieser Stadt konnten in der vergangenen Woche alle Mitglieder des Akademischen Senates in ihren Sitzungsunterlagen für die nächste Woche ein längeres Papier finden, das einiges an Sprengkraft enthält: Kutzlers Vorschlag für eine geänderte Grundordnung und damit Gremienstruktur der TU.
Auch andere Universitäten haben sich mittlerweile eine Gremienstruktur gegeben, die von der im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) vorgesehen abweicht. Dies hat der Gesetzgeber 1996 nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich befürwortet mit der Schaffung der so genannten Erprobungsklausel, dem §7a BerlHG. Möglicherweise nicht besonders sinnvolle, sich gegenseitig behindernde oder ineffiziente Strukturen sollten hochschulspezifisch durch andere, besser geeignete Gremienstrukturen ersetzt werden, die am besten auf die Gegebenheiten und Anforderungen der jeweiligen Hochschule passen.
Was Kutzler nun vorgelegt hat, mag auf den ersten Blick zumindest das Kriterium der Effizienzsteigerung erfüllen sofern es effizient ist, alle Entscheidungen allein zu treffen. Der Vorschlag strebt eine Neuordnung der Entscheidungskompetenzen der Universität auf drei Ebenen an, die jeweils dadurch gekennzeichnet sind, dass es eine gewähltes Gremium gibt, dass klar umrissene, abschließend definierte Beratungsrechte hat (Institutsrat, Fakultätsrat, Akademischer Senat), und eine Person, die die Entscheidung treffen darf (GD, DekanIn, PräsidentIn). Und alles, was nicht explizit einem Gremium zugewiesen wird, soll fortan alleinige Aufgabe und Entscheidungskompetenz des Präsidenten sein. Das Kuratorium, Schnittstelle zwischen Universität, Staat und Zivilgesellschaft, wird durch einen Honoratiorenverein ersetzt, dessen Mitglieder zur Hälfte vom Präsidenten oder der Präsidentin persönlich ausgewählt werden kein besonders verwunderlicher Schachzug, ist das Kuratorium, das so manches Mal anderer Meinung ist als Herr Kutzler, ihm doch schon lange ein Dorn im Auge.
Bislang ist die akademische Selbstverwaltung dadurch gekennzeichnet, dass die gewählten Gremien, in denen Studierende, Wissenschaftlicher MitarbeiterInnen, ProfessorInnen und MitarbeiterInnen aus Verwaltung und Technik (sonstige MitarbeiterInnen) jeweils repräsentiert und vertreten sind. Diese Gremien haben auf ihrer jeweiligen Ebene das Recht und die Pflicht, sich um grundsätzliche Angelegenheiten zu kümmern, die Entscheidungen, die auf dieser Ebene anstehen, gemeinsam zu treffen, und sind, damit das Ganze praktikabel bleibt, aufgefordert, das Tagesgeschäft an die Leitung der entsprechenden Ebene zu delegieren. Im Prinzip eine Aufteilung in Legislative und Exekutive wie in jedem anderen parlamentarisch orientierten System auch. An Hochschulen gibt es hierbei die Besonderheit, dass es in den vier Statusgruppen (ProfessorInnen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen, Studierende und sonstige MitarbeiterInnen) ein Ständesystem mit Städenwahlrecht gibt, bei denen jede Gruppe ihre eigenen VertreterInnen wählt, und ProfessorInnen immer die Mehrheit der Sitze in einem Gremium haben. Dies wird immer wieder als undemokratisch kritisiert; im direkten Vergleich zu den Zentralisierungsplänen, die nun vorliegen, erscheint selbst die viel kritisierte Mehrheit der ProfessorInnen nahezu erholsam demokratisch und gerecht.
Bei der Auseinandersetzung um veränderte Gremienstrukturen im Rahmen der Erprobungsklausel des BerlHG konzentriert sich die Debatte schnell auf die offensichlichen Veränderungen vor allem in den großen, gesamtuniversitären Gremien. Die Anschaffung des Kuratoriums und Ersetzung durch ein gleichnamiges Kabinett von wichtigen Persönlichkeiten, die beratend zur Seite stehen sollen, sowie die Abschaffung des Präsidentenwahlvereines Konzil und seine Ersetzung durch einen Erweiterten Akademischen Senat fallen dabei sofort ins Auge. Mindestens ebenso wichtig ist aber die Frage nach den alltäglichen Dingen: Wer soll in Zukunft welche Entscheidungen fällen dürfen? Wer erhält über welche Strukturen und Gremien welche Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte? Und gibt es ein funktionierendes System von gegenseitigen Informations- und Rechenschaftspflichten?
Grundsätzliche Veränderungen gegenüber dem aktuellen Zustand finden sich vor allem in folgenden Bereichen:
Präsidium: Mal abgesehen davon, dass Herr Kutzler gerne die automatische Amtszeitbeendigung bei Erreichen der Altersgrenze gestrichen haben möchte, wird nicht mehr das Konzil, sondern ein Erweiterter Akademischer Senat den Präsidenten oder die Präsidentin wählen. Vorschläge für das Amt des/der PräsidentIn können aus dem Akademischen Senat oder dem Kuratorium (das zur Hälfte vom Präsidenten bestimmt wird!) kommen. Der neugewählte Präsident hat dann das alleinige (!) Vorschlagsrecht für die Posten der VizepräsidentInnen. Er bestimmt auch, wie viele VizepräsidentInnen er braucht, welche Aufgaben diese erledigen sollen, und im Falle seines Stellvertreters oder seiner Stellvertreterin sogar, ob dieseR (auf Antrag) möglicherweise ein anders konstruiertes Dienstverhältnis und damit ggfs. mehr Gehalt bekommt. Weder PräsidentIn noch VizepräsidentInnen sind außerhalb des abzuliefernden Rechenschaftsberichtes irgendwem auskunftspflichtig, haben aber das Recht, an jeder Sitzung jedes Gremiums teilzunehmen und volles Rede-, Antrags- und Informationsrecht in allen Angelegenheiten. Der Präsident hat volle Richtlinienkompetenz gegenüber seinen VizepräsidentInnen, die wiederum genau wie der Präsident nicht durch den Akademischen Senat oder das Kuratorium oder irgendein anderes Gremium auf irgendein Verhalten festzulegen sind.
Das Aufgabenspektrum und die Liste der Angelegenheiten, in denen der Präsident (nicht: das präsidium!) Vorschlagsrecht oder Entscheidungskompetenz hat, ist schwindelerregend und umfasst solche Dinge wie die Beschlussfassung über Zuweisung und Zweckbestimmung von Professuren, Einstel-lungs- und Personalangelegenheiten (alleinige Zuständigkeit Präsident!), oder auch Vorschläge zur Grundordnung (bislang Kompetenz des Konzils).
Übrigens: Auch der Kanzler oder die Kanzlerin kann künftig, wenn sich Kutzler durchsetzt, nur noch vom Präsidenten oder der Präsidentin vorgeschlagen werden.
Damit sind sehr wesentliche Kompetenzen in einer einzigen Hand konzentriert. Wer Präsident oder Präsidentin der TU wird, hat
- alleiniges Vorschlagsrecht für alle anderen Mitglieder der Hochschulleitung,
- als einzigeR das Recht, die zukünftige inhaltliche Ausrichtung der TU zu bestimmen darüber, dass sowohl die Zuweisung und Ausrichtung von Professuren als auch zum Beispiel die Genehmigung, Fortführung und Ausstattung von Sonderforschungsbereichen, aber auch die Genehmigung, Ausgestaltung und Fortsetzung von Kooperationsverträgen nunmehr ausschließliche Kompetenz des Präsidenten sind,
- auf seine oder ihre Person konzentriert alle Rechte und Pflichten der Dienstbehörde, Obersten Dienstbehörde, der jetzigen Haupt- und Personalkommission, also: Allmacht in Personaldingen. Auch Fakultäten, Institute und Fachgebiete können nicht mehr selbstständig Beschäftigungsverhältnisse begründen, sondern bedürfen der Zustimmung des Präsidenten oder der Präsidentin. Und Ehrenpromotionen und -mitgliedschaften sind ebenfalls Sache des P.
- Alle Aufgaben, Recht, Pflichten und Entscheidungskompetenzen, die bislang bei irgendeinem Gremium liegen und nicht explizit in der Teilgrundordnung bestätigt oder neu verteilt werden.
Der Akademische Senat wird in seinen Kompetenzen drastisch eingeschränkt. Galt bislang, dass der Akademische Senat für alle, die gesamte Hochschule betreffenden akademischen Angelegenheiten zuständig war, sofern sie nicht konkret einem anderen Organ zugewiesen waren, soll diese Kompetenz nun entfallen braucht man ja auch nicht mehr, wenn der Präsident für alles zuständig ist. Der AS als alle drei Wochen tagendes Gremium mit Mitgliedern aus allen Statusgruppen, meistens mit einer recht breiten Streuung von Fächern und Fakultäten, aus denen seine Mitglieder kommen, war bislang das Gremium, das sich am ehesten mit aktuellen Fragestellungen und dem allgemeinen und speziellen Kurs des Supertankers TU beschäftigen konnte und dies auch ausführlich regelmäßig tut. Gewisse Ähnlichkeiten mit einem Kreistag oder Kommunalparlament sind hier nicht zufällig immerhin hat die TU mehr Mitglieder als so manche Kleinstadt BürgerInnen. Aber offenbar hat sich der AS ein paar Mal zu oft oder zu gründlich mit anstehenden Entscheidungen wie Strukturreformen, Berufungsvor-schlägen oder Studien- und Prüfungsordnungen befasst, denn nun sollen all diese Kompetenzen ihm entzogen werden. Zu Strukturfrage soll er zwar noch Stellung nehmen dürfen bei der eingeschränk-ten Bedeutung des AS ist aber kaum wahrscheinlich, dass er dies bislang als eine seiner wichtigsten Aufgaben betrachten wird. Zu Studien- und Prüfungsordnungen, zum Beispiel, soll der AS nicht ein-mal mehr das. Seine Kommissionen, derzeit vier, werden auf zwei reduziert, deren Aufgaben, Zusammensetzung, Einrichtungsdauer etc. nunmehr nicht allgemein festgelegt werden sollen, sondern der jeweiligen politischen Zusammensetzung des AS und seiner Beschlussfassung überlassen werden.
Das Ergebnis ist ein machtloser, zahnloser AS, der weder Richtlinien setzen darf, noch irgendein Recht hat, von den Mitgliedern der Hochschulleitung Rechenschaft und Information zu verlangen. Wichtige Kompetenzen, die die Ausrichtung der TU als Ganzes betreffen, werden auf den Präsidenten übertragen und sind nunmehr endgültig in die ausschließliche Einflusssphäre der HinterzimmerdiplomatInnen verbannt. Ein funktionierendes System von Checks and Balances, von gegenseitigen Kontroll- und Informationsrechten sieht anders aus. Das vorgeschlagene Modell ist nur noch autokratisch, nichts mehr.
Die Ebenen Fakultät und Institut sind spiegelbildlich dazu konstruiert. In beiden Fällen gibt es klar definierte und eingegrenzte Aufgaben der allgemeine gewählten Organe (Fakultäts- und Institutsrat), aber eine Zuständigkeit für die letztendliche Entscheidung bei dem/der DekanIn bzw. dem/der Geschäftsführenden DirektorIn. Da Entscheidungen damit in ihrer Vorbereitung, Entstehung und Umsetzung jeder Kontrolle durch die übrigen Mitglieder der Universität (auch der ProfessorInnen!) entzogen wird, wird es für alle, die irgendein Anliegen haben, um so wichtiger, auf gutem Fuß mit dem Präsidenten, der Dekanin oder dem Dekan oder dem/der GD zu stehen (je nach Ebene), um etwas zu erreichen. Eine solche Machtfülle hatten nicht einmal die Ordinarien der Vor-68er-Zeiten. Die Verlierer sind nicht nur Studierende, die nun nahezu jeglicher Mitbestimmungsrechte beraubt werden, sondern auch alle anderen, die nicht zufällig eines der drei relevanten Ämter PräsidentIn, DekanIn oder GD bekleiden oder aber über andere Verbindungen ihren Einfluss geltend machen können.
Damit ist dann Ruhe im Karton jedeR, der/die vielleicht sonst damit beschäftigt wäre, öffentlich Kritik zu üben oder Gegenvorschläge zu machen oder konstruktiv etwas zu ändern, wird dann damit beschäftigt sein, dass Ohr des Dekans oder der Präsidentin zu erringen. Die starken Männer, von deren Führungskompetenz schon Ewers träumte, sind dann Realität geworden. Und wir sind dann davon abhängig, dass unsere starken Männern vielleicht mal zuhören, oder jemanden fragen, der etwas davon versteht.
Gute Nacht, TU. Die Losung des Tages lautet nunmehr: Jetzt oder nie Monarchie!
Anja