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Amtsblatt: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter einem Amtsblatt versteht man i.d.R. ein Mitteilungsorgan einer öffentlichen Anstalt. Mit der Veröffentlichung einer Regelung im Amtsblatt tritt diese erst final in Kraft. Es gilt dann der im Amtsblatt veröffentlichte Wortlaut.
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Unter einem Amtsblatt versteht man ein behördliches Mitteilungsorgan. Hier werden bspw. Beschlüsse, Haushaltsordnungen und andere die Allgemeinheit betreffende Informationen der Behörde veröffentlicht. Ordnungen und Satzungen treten (sofern nichts anderes bestimmt ist) mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
  
Die TU-Berlin hat ein eigenes [http://www.tu-berlin.de/asv/menue/service/amtliches_mitteilungsblatt/ "Amtliches Mittelungsblatt der TU-Berlin"]. In diesem Blatt werden die wichtigen "Gesetze" der TU veröffentlich. So z.B. die AllgPO der TU oder die StuPOs der Fakultäten.
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Das [http://www.tu-berlin.de/asv/menue/service/amtliches_mitteilungsblatt/ Amtsblatt der TU Berlin] enthält in der Regel zwei Teile: I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften und II. Bekannmachungen. Im ersten Teil werden Vorschriften oder Änderungen an Vorschriften veröffentlicht. Der zweite Teil enthält bspw. Einladungen oder neuangemeldete Gruppierungen an TU Berlin. Das Amtsblatt ist nach Jahrgang nummeriert, zu Beginn des Folgejahres erscheint in der Regel ein Sachwortregister.
  
[[Kategorie: Fakultäts-ABC]]
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Sollten sich Fehler eingeschlichen haben, wird nicht das jeweilige Amtsblatt berichtigt, sondern in einem folgenden Amtsblatt eine Berichtigung eingestellt. Dadurch können sich Vorschriften über mehrere Amtsblätter verteilen. Aus diesem Grund gibt es für die meisten Vorschriften Lesefassungen, die den jeweils aktuellen Stand abbilden.
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* [http://www.tu-berlin.de/asv/menue/service/amtliches_mitteilungsblatt/ Amtliches Mittelungsblatt der Technischen Universität Berlin]
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* [http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsblatt Wikipedia:Amtsblatt]
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Amtsblätter von Interesse (kann noch deutlich erweitert werden)
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* [http://www.tu-berlin.de/fileadmin/ref23/AMBl_TU/AMBl_TU_2012/Nr._12_vom_19.12.2012.pdf Ordnung zur Regelung des allgemeinen Prüfungsverfahrens in Bachelor und Masterstudiengängen (AllgPO) vom 13. Juni 2012]
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* [http://www.tu-berlin.de/uploads/media/Sachwortregister__2011.pdf Sachwortregister des Amtlichen Mittelungsblatts 2011]
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[[Kategorie: Uni-ABC]] [[Kategorie: Fakultäts-ABC]]

Aktuelle Version vom 30. März 2014, 15:01 Uhr

Unter einem Amtsblatt versteht man ein behördliches Mitteilungsorgan. Hier werden bspw. Beschlüsse, Haushaltsordnungen und andere die Allgemeinheit betreffende Informationen der Behörde veröffentlicht. Ordnungen und Satzungen treten (sofern nichts anderes bestimmt ist) mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Das Amtsblatt der TU Berlin enthält in der Regel zwei Teile: I. Rechts- und Verwaltungsvorschriften und II. Bekannmachungen. Im ersten Teil werden Vorschriften oder Änderungen an Vorschriften veröffentlicht. Der zweite Teil enthält bspw. Einladungen oder neuangemeldete Gruppierungen an TU Berlin. Das Amtsblatt ist nach Jahrgang nummeriert, zu Beginn des Folgejahres erscheint in der Regel ein Sachwortregister.

Sollten sich Fehler eingeschlichen haben, wird nicht das jeweilige Amtsblatt berichtigt, sondern in einem folgenden Amtsblatt eine Berichtigung eingestellt. Dadurch können sich Vorschriften über mehrere Amtsblätter verteilen. Aus diesem Grund gibt es für die meisten Vorschriften Lesefassungen, die den jeweils aktuellen Stand abbilden.

Links

Amtsblätter von Interesse (kann noch deutlich erweitert werden)