Studienfachwechsel: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. September 2005, 14:13 Uhr
Studienfachwechsel muss nicht das Ende für BAföG bedeuten.
Ein Studienfachwechsel nach mehreren Semestern muss nicht zum Entzug der Ausbildungsfoerderung Bafoeg fuehren. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Nach dessen Beschluss ist bei einer Anrechnung der Studienleistungen auf das neue Fach ein Entzug des Bafoeg nicht gerechtfertigt. Das gelte in Faellen, in denen sich das Studium nicht ueber die erlaubte Zeit hinaus verzoegere, hiess es.
In dem jetzt entschiedenen Fall hatte sich ein Zahnmedizinstudent entschlossen, auf Medizin umzusteigen. Wegen des Numerus clausus gelang ihm der Wechsel erst nach dem 4. Semester. Seine Leistungen wurden anerkannt. Er wurde in das 3. Fachsemester Humanmedizin eingereiht. Das Bafoeg wurde gestrichen, denn nach der damals geltenden Regelung musste ein Fachwechsel bis zu Beginn des 3. Semesters erfolgen. [Aktenzeichen: 1 BVR 309/03]