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Semesterticket: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit dem Sommersemester 2002 gibt es an der [[TU Berlin]] ein
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Semesterticket (damals noch zu einem Preis von 109 Euro). Diesem
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* [https://www.tu.berlin/studierendensekretariat/themen-a-z/deutschlandsemesterticket Offizielle Informationen hier]
Semesterticket gingen langwierige Verhandlungen voran, die ohne Druck
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* [https://asta.tu-berlin.de/semtix/ Semesterticketbüro]
des Berliner Senats wohl nie zu einem Ergebnis gekommen wären. Dabei war
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* [https://sbahn.berlin/tickets/alle-tickets/schueler-azubis-studenten/deutschlandsemesterticket/ Semesterticket – S-Bahn Berlin]
der Preis des Semestertickets unter dem Gesichtspunkt der sogenannten
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Umsatzneutralität entstanden. Das heißt nicht etwa, daß die [[VBB]] nur die
 
Betriebskosten in Rechnung stellen darf, sondern daß die VBB mit dem
 
Semesterticket nicht mehr (oder weniger) Umsatz machen soll als in der
 
Zeit ohne Semesterticket. Da die VBB nie konkrete Umsatzzahlen
 
bekanntmachte konnte allerdings nie jemand ernsthaft überprüfen, ob
 
dieser Preis realistisch ist.
 
  
Da jeder das Semesterticket bezahlen muß, zahlt jeder Studierende pro
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Das '''Semesterticket''' bezeichnet den semesterweise gültigen Fahrausweis für den Öffentlichen Personennahverkehr.
Semester einen Sozialbeitrag von 3 Euro. Dieser wird dazu aufgewandt
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Aktuell ist das Semesterticket ein D-Ticket, welches von der S-Bahn Berlin vertrieben wird.
sozial schwachen Studierenden das Semesterticket (teilweise) zu
 
bezahlen.  
 
  
Da die VBB aber gerne Preiserhöhungen durchführen war im WS2003 eine
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Für Studierende, deren Telefon nicht mit der (sehr guten) S-Bahn-App kompatibel ist, gibt das Semesterticketbüro auf Nachfrage auch Chipkarten aus.
weiter Urabstimmung nötig. Die BVG wollte eine Preiserhöhung von 5.5%,
 
wobei eine Preiserhöhung von bis zu 5% pro Semester vertraglich ohen
 
Urabstimmung möglich gewesen wäre. Das ist besonders unschön, da eine
 
Urabstimmung ca. 25.000 Euro kostet (Briefe, Wahlhelfer, Wahlzettel und
 
besonders das Porto für die Briefe) und von den
 
Studierendenschaftsbeiträgen (5,50,- die ihr immer zusammen mit euren
 
Rückmeldegebühren bezahlt) finanziert werden muß. Aber auch das war der
 
VBB nicht genug. Im Sommersemester 2004 legten sie ein "neutrales"
 
Gutachten (bezahlt und in Auftrag gegeben vom VBB) vor, welches eine
 
gestaffelte Erhöhung auf 155 Euro berechnete (ca. 50%). Nachdem von der
 
Studierendenschaft einige Rechenfehler und falsche Annahmen im Gutachten
 
entdeckt wurden (http://asta.tu-berlin.de/), wurde die Forderung auf 149
 
Euro gesenkt. (Abzüglich sämtlicher Fehler wären es 125,50 EUR). Nach
 
einigem hin und her wurde vom VBB das Angebot unterbreitet im WS 04/05
 
(also dem aktuellen Semester) das Semesterticket zum alten
 
Preis fortzuführen, wenn eine Urabstimmung mit folgender Frage
 
durchgeführt wird (die Alternative zu diesem Angebot war die sofortige
 
Einstellung des Semestertickets):
 
  
Die Unternehmen des VBB verlangen in dem vorliegenden Vertragsangebot für die Fortsetzung des Semestertickets folgenden Preis:
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Über die Ausgestaltung des Semestertickets verhandelt die Studierendenschaft direkt mit dem VBB. Die Verhandlungen finden etwa alle 3 Jahre statt. Die Bezahlung und die Versendung erfolgt über die Universität.
* ab dem Sommersemester 2005 und im Wintersemester 2005/06 einen Preis von 141,00 Euro pro Semester
 
* zum Sommersemester 2006 und im Wintersemester 2006/07 eine Steigerung auf 145,00 Euro pro Semester sowie
 
* zum Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007/08 eine Steigerung auf 149,50 Euro pro Semester.
 
  
Stimmst Du diesem Angebot zu?
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== App-Pflicht ==
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Glaubt man dem Verkehrsverbund, ist das Ticket nur gültig, wenn der Aztec-Code in der (sehr guten) S-Bahn-App vorgezeigt wird; Screenshots, Ausdrucke, und andere Methoden, Pixel auf einem Bildschirm anzuzeigen, sind angeblich ungültig.
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Diese Idee ist natürlich für alle, die ihren Denkprozess noch nicht vollständig an sogenannte Künstliche Intelligenz ausgelagert haben, offensichtlich schwachsinnig.
  
An der [[FU]], [[HU]] und [[FHTW]] wurde diese Frage bereits im letzten Sommersemester zur Abstimmung gestellt und abgelehnt. Dies lag auch daran, das es eine missverständliche zweite Frage gab, in welcher das Semesterticket zu einem nicht von der VBB akzeptierten Preis vorgeschlagen wurde.
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Das Amtsgericht Lichtenberg hat zwar festgestellt, dass der Fahrgast grundsätzlich nicht verpflichtet werden kann, das Ticket auf einem Smartphone vorzuzeigen,<ref>[https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/fahrgast-gewinnt-vor-gericht-deutschlandticket-gilt-auch-auf-papier-accg-110825733.html ''Fahrgast gewinnt vor Gericht: Deutschlandticket gilt auch auf Papier'', F.A.Z.], leider hinter ner Paywall, [https://archive.is/Gq3t6 unseriöses Archiv]</ref> aber es ist unklar, inwiefern das auch für das Semesterticket gilt.
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Der Semesterticketvertrag spricht grundsätzlich von einem „Handyticket“, definiert den Begriff aber nicht genau.<ref>[https://www.vbb.de/fileadmin/user_upload/VBB/Dokumente/Tickets-Abonnements/vbb-tarifbroschuere.pdf#page=160 Beförderungsbedingungen des VBB-Tarifs, Anlage 8]</ref>
  
Da die Verwaltung der TU die Urabstimmung durch Planlosigkeit unnötig verzögert hat, findet diese Abstimmung nun in diesem Semester statt (8.11-11.11). Den Vorläufigen Urabstimmungstext, welcher noch vom [[StuPa]] bestätigt werden muß findet ihr unter http://asta.tu-berlin.de/. Auch hier wird es eine zweite Frage geben. Aus dieser wird allerdings eindeutig hervorgehen, das es kein günstigeres Angebot des VBB gibt und das Semesterticket bei Nichtakzeptieren der ersten Frage ab dem Sommersemester vorläufig nicht mehr angeboten wird.
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== Siehe auch ==
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* [[Geschichte des Semestertickets]]
  
Zwar wäre es für viele von Nachteil, wenn es kein Semesterticket mehr geben würde, aber es gibt zwei Gründe, die gegen eine Fortführung unter den vom VBB gestellten Bedingungen spricht. Zum einen werden Radfahrer/Autofahrer/Fußgänger nun endgültig überstrapaziert und zum anderen wird die ohnehin schon schwache Verhandlungsbasis der Studierendenschaft vollkommen entkräftet, wenn ein dermaßen überhöhter Preis akzeptiert wird.
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<references />
  
 
[[Kategorie:Probleme]]
 
[[Kategorie:Probleme]]
 
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]
 
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]
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[[Kategorie:Uni-ABC]]

Aktuelle Version vom 17. Februar 2026, 17:17 Uhr

Das Semesterticket bezeichnet den semesterweise gültigen Fahrausweis für den Öffentlichen Personennahverkehr. Aktuell ist das Semesterticket ein D-Ticket, welches von der S-Bahn Berlin vertrieben wird.

Für Studierende, deren Telefon nicht mit der (sehr guten) S-Bahn-App kompatibel ist, gibt das Semesterticketbüro auf Nachfrage auch Chipkarten aus.

Über die Ausgestaltung des Semestertickets verhandelt die Studierendenschaft direkt mit dem VBB. Die Verhandlungen finden etwa alle 3 Jahre statt. Die Bezahlung und die Versendung erfolgt über die Universität.

App-Pflicht

Glaubt man dem Verkehrsverbund, ist das Ticket nur gültig, wenn der Aztec-Code in der (sehr guten) S-Bahn-App vorgezeigt wird; Screenshots, Ausdrucke, und andere Methoden, Pixel auf einem Bildschirm anzuzeigen, sind angeblich ungültig. Diese Idee ist natürlich für alle, die ihren Denkprozess noch nicht vollständig an sogenannte Künstliche Intelligenz ausgelagert haben, offensichtlich schwachsinnig.

Das Amtsgericht Lichtenberg hat zwar festgestellt, dass der Fahrgast grundsätzlich nicht verpflichtet werden kann, das Ticket auf einem Smartphone vorzuzeigen,[1] aber es ist unklar, inwiefern das auch für das Semesterticket gilt. Der Semesterticketvertrag spricht grundsätzlich von einem „Handyticket“, definiert den Begriff aber nicht genau.[2]

Siehe auch