Amtsblatt: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: Unter einem Amtsblatt versteht man i.d.R. ein Mitteilungsorgan einer öffentlichen Anstalt. Mit der Veröffentlichung einer Regelung im Amtsblatt tritt diese erst final...) |
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Version vom 18. November 2008, 15:15 Uhr
Unter einem Amtsblatt versteht man i.d.R. ein Mitteilungsorgan einer öffentlichen Anstalt. Mit der Veröffentlichung einer Regelung im Amtsblatt tritt diese erst final in Kraft. Es gilt dann der im Amtsblatt veröffentlichte Wortlaut.
Die TU-Berlin hat ein eigenes "Amtliches Mittelungsblatt der TU-Berlin". In diesem Blatt werden die wichtigen "Gesetze" der TU veröffentlich. So z.B. die AllgPO der TU oder die StuPOs der Fakultäten.