Sitzung: Jeden Freitag in der Vorlesungszeit ab 16 Uhr c. t. im MAR 0.005. In der vorlesungsfreien Zeit unregelmäßig (Jemensch da?). Macht mit!

Teilzeitstudium

Ein Teilzeitstudium anzubieten ist an der TU Berlin politisch durchaus gewollt. Die Studien- und Prüfungsordnung sehen Regelungen für die vor, die ihre Arbeitskraft nicht ausschließlich dem Studium widmen können. Und auch in einer Presseveröffentlichungen, in denen die Hochschule ihre Zertifizierung zum "audit familiengerechte hochschule" feiert, wird darauf hingewiesen das die Einrichtung von Teilzeitstudiengängen vorangetrieben werden soll. Das wiederum heißt im Klartext: Es ist (noch) nicht möglich an der TU Berlin ein Teilzeitstudium zu absolvieren. Für den Autor dieser Zeilen, zukünftiger Student des Studienganges "Technische Informatik" mit festgesetzten Zulassungszahlen, steht genaueres in der "Ordnung über die Rechte und Pflichten der Studierenden". Dort wird festgelegt das es nur für solche Studiengänge ein Teilzeitstudiengang geben soll für die erstens keine Zulassungszahlen festgelegt sind und zweitens ein Musterstudienplan für das Teilzeitstudium existiert. Für alle, die sich noch Hoffnung machen das sich irgendeine Kommission einen Musterstudienplan für "faule Studenten" aus den Fingern saugt: eine Nachfrage beim Campus Center, ob man denn dort den Status eines Teilzeistudenten beantragen könne, ergibt ein lakonisches "Teilzeitstudenten gibt's hier nicht".

An welchen Hürden könnte ein zukünftiger Student scheitern der sich nicht ausschließlich dem Studium widmen kann:

-Endgültiges Nichtbestehen nach Ablauf der doppelten Mindeststudienzeit.

§2 Abs 2 der Prüfungsordnung (der Fakultät IV)

-Zwangsanmeldung

Als Student muß man pro Jahr 30 LP (Leistungspunkte) erbringen. Die erbringt man indem man sich für die nötigen Prüfungen anmeldet. Man muß nicht bestehen. Wiederholungsprüfungen sind jedoch spätestens 12 Monate nach dem letzten erfolglosen Prüfungsversuch abzulegen. Wenn man in einem Jahr keine 30 LP erbringt wird man im folgenden Semester nach Gespräch mit seinem Mentor zu den fehlenden Prüfungen zwangsangemeldet.

Wo wir gerade bei Fristen sind:

§ 12 - Anmeldung zur Modulprüfung (Allgemeine Prüfungsordnung der Fakultät IV)

(1) Bei Prüfungsäquivalenten Studienleistungen erfolgt die Anmeldung zur Modulprüfung durch das Erbringen der ersten Teilleistung, spätestens jedoch sechs Wochen nach Modulbeginn.

(2) Bei mündlichen und schriftlichen Prüfungen werden die Anmeldefristen zu Modulbeginn von der Modulverantwortlichen/ vom Modulverantwortlichen bekannt gegeben.

(3) Die Anmeldung erfolgt bei der/ beim Modulverantwortlichen.

Das ist der mir am 13.9.2009 bekannte Stand, Quellen sind unter:

http://www.eecs.tu-berlin.de/menue/service/rechtsvorschriften_dokumente_textvorlagen/ und http://www.pressestelle.tu-berlin.de/menue/publikationen/zeitungen_magazine/hochschulzeitung_tu_intern/tu_intern_oktober_2008/highlights/ zu finden.

ToDo

  • OTU ändern um ggF. die Einschränkung mit der Studienplatzzahl rauszuwerfen
  • Studienplan entwerfen