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StuPO TI Erklärung

History Lesson!
Dieser Artikel spiegelt sehr wahrscheinlich nicht mehr den aktuellen Stand wider, könnte aber trotzdem von Interesse sein.

Erklärung der Studierenden zur StuPO Technische Informatik

Seit der Regierungsentscheidung einen Master/Bacholor-Abschluß flächendeckend in Deutschland einzuführen, wird von Seiten der Professoren versucht den Diplomstudiengang in den Master/Bacholor-Studiengang zu „retten“. Dieser Umstand verhindert nicht nur die Etablierung einer neuen Studienform mit all seinen Vorteilen, sondern zusätzlich die Möglichkeit mit einem international anerkannten Abschluß auf dem Weltweiten Arbeitsmarkt konkurenzfähig zu anderen Renomierten Universitäten zu sein. Die folgenden Kritikpunkte verdeutlichen die resultierenden Probleme mit dem Master/Bacholor:

  • Zusätzlich zu den Veranstaltungen aus dem momentanen Diplomstudiengang TI, wurden Pflichtveranstaltungen hinzugefügt, wie zum Beispiel „Schaltungstechnik“ und „Grundlagen der Messtechnick“ – um nur einige zu nennen. Der Leistungsumfang stieg natürlich um ein nicht unerhebliches Maß. Um dem entgegenzuwirken verringerte man die Veranschlagung des Arbeitsaufwands für Übungsblätter (1 Stunde pro Aufgabenblatt), so daß man auf die gewollten und geforderten 30 Leistungspunkte kam. Ausschließlich durch einen geringeren veranschlagten Zeitaufwand läßt sich ein Studium aber nicht studierbar machen, was im Hinblick auf die allgemeine StuPO und der realen Situation der Studierenden völlig unrealistisch ist.
  • Allgemein ist die neue Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Technische Informatik deutlich überladener als die Momentane. Die aktuellen Studienzeiten (bis zum Vordiplom) innerhalb der Fakultät IV führen zu dem Schluss, daß die Mehrzahl der zukünftigen Bachelor-Studierenden nicht in der Lage sein werden, die ersten vier Semester in der vorgesehenen Zeit zu absolvieren. Besonders in Hinblick auf die Fortschrittskontrolle ist dies inakzeptabel.
  • Die Vermittlung von sogenannten „Soft Skills“ ist ein besonderes Merkmal der StuPO, die bei einer Veranschlagung von nur 12LP, nur ungenügend vermittelt werden kann. Das Verwehren auf die Möglichkeit außerhalb der Technischen Informatik einen Wissenschwerpunkt bilden zu können, halten wir als nicht berufsqualifizierend. Gerade informatikfremde Fähigkeiten werden häufig mit der Informatik gekreuzt und auf dem Arbeitsmarkt verlangt und vorrausgesetzt (Biologie-Informatik, Medizin-Informatik, Chemie-Informatik).
  • Die Einführung eines 13 wöchigen Praktikums ist in Hinblick auf die Studierbarkeit und der Studienzeiten fragwürdig. Den Studierenden wird nicht die Möglichkeit gegeben das Studium in kürzester Zeit zu absolvieren, da sich das Praktikum mit dem Semester überschneidet. Er wird somit gezwungen, entweder ein Urlaubssemester einzulegen oder sich zwangsanmelden zu lassen (Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung). Eine Verringerung des Umfangs auf acht Wochen ermöglicht es dem Studierenden das Praktikum innerhalb der vorlesungsfreien Zeit absolvieren zu können. Diese Änderung ist notwendig, sonst steht die Technische Universität Berlin erneut vor dem Problem hohe Abbrecherquoten bei geringer Studienanfängerzahl zu bekommen.

Durch die Aufteilung in eine Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung(StuPO) und eine StuPO Technische Informatik sollen hier, der Vollständigkeit halber, einige Nachteile der Allgemeinen StuPO aufgeführt werden:

  • Speziell sozialschwache Studierende werden bei der Einführung einer Fortschrittskontrolle benachteiligt. Oft müssen selbst BaföG-Empfänger zusätzlich arbeiten, um sich ihr Studium finanzieren zu können, wie zum Beispiel: Bücher, Ausdrucke von VL-Folien und Übungsblättern. Die Fortschrittskontrolle wird genau diese Gruppe von Studierenden zwangsanmelden und später, da sie ihren Kurs nicht wechseln können, exmatrikulieren. Zunehmend wird von Informatikern erwartet, daß Berufserfahrung vorhanden ist, was ohne Arbeit während des Studiums nicht möglich ist. Man versucht auf einer Seite Studierende mit einem international anerkannten Studium auszubilden und steuert gleichzeitig gegen eine berufsqualifizierende Ausbildung. Im Studiengang ET Master/Bacholor zeichnet sich das scheitern der Fortschrittskontrolle ab. Ein Großteil der freiwillig Immatrikulierten haben die Anforderungen nicht einhalten können und die Regelung mußte schon greifen. Jeder Studierende wußte warauf er sich einläßt, als er sich für diesen Studiengang einschrieb.
  • Abhilfe soll das sogenannte Teilzeitstudium bringen. Studierende können Arbeiten bei einem verminderten Leistungsumfang, aber zu welchem Preis? Der Status des Studierenden würde komplett wegfallen, Folgen wären dann keine Steuervergünstigungen, kein Familienversicherungsschutz, kein Kindergeld, kein BaföG, kein Semesterticket, keine Ermäßigungen im Kunst- und Kulturbereich, kurz alle Vergünstigungen, die für Studierende lebenserhaltend sind, fallen weg. Sozialschwache müssen deutlich mehr arbeiten, um den „Status quo“ zu erhalten. Eine Verschlechterung der allgemeinen Situation ist somit unausweichlich und das bei sinkender Studierendenzahl.
  • Ein exellenter Vorteil der momentanen Studien- und Prüfungsordnung ist die Wahlfreiheit. Sie ermöglicht es dem Studierenden in eigenständiger Weise seinem Studium die Tendenz und Richtung zu geben, wie er sie später einschlagen will. Auch in Hinblick auf Forschung und Wissenschaft werden dadurch neue Forschungsgebiete erschlossen und bilden somit einen neuen Forschungsstandort Berlin. Eine Universität lebt von Forschung und Lehre und man entzieht ihr eine Quintessent mit der Abschaffung von Wahl- und Nebenfächern. Trotz alledem wird in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung dieser wichtige Punkt außen vorgelassen und praktisch abgeschafft.

Die Vertreter der Studierenden der Fakultät IV lehnen aufgrund der oben genannten Kritikpunkte die neue Studien- und Prüfungsordnung entschieden ab.