Sitzung: Jeden Freitag in der Vorlesungszeit ab 16 Uhr c. t. im MAR 0.005. In der vorlesungsfreien Zeit unregelmäßig (Jemensch da?). Macht mit!

Protokolle/Freitagsrunde/17. Juni 2016


Organisatorisches

  • Anwesende: 4
  • Beginn: 15:55 Uhr


Protokoll

Fakultät: Gremien

Bericht: Fakultätsrat (FKR) vom 15. Juni

  • Berichte des Dekans
    • Faculty4Makers Finale fertig, gut gelaufen
    • Lange Nacht der Wissenschaften (LNdW) - war gut, Gebäude waren voll
    • Seit 1. Juli gibt es einen neuen Hochschullehrer an der Fakultät
      • Hohe Forschungsauszeichnung von der EU bekommen, kommt also mit viel Geld an die TU und finanziert sich sein Fachgebiet
      • Von der TU kommen Räumlichkeiten
    • Krankschreibungen mit Symptomen: Es soll bald eine Empfehlung vom Studien-Info-Service (I SIS) kommen
    • Nachfragen: "Präsidialkommission für strategische Berufungen und Strukturentwicklung"
      • Nur Hochschullehrende in der Präsidialkommission?
      • Kommission soll auch an anderen Berufungskommissionen als den Innovationsprofessuren mitwirken
        • Das bedeutet, diese Präsidialkommission hätte noch mal Mitspracherecht in BKen, obwohl ein Votum des Fakultätsrates besteht: Nicht gut!
  • Anerkennung von bis zu 30 LP für 7-semestrigen Bachelor in 4-semestrigen Master für Studis des Wintersemester 2015/2016 wurde beschlossen
    • Studis müssen zu den Modulverantwortlichen von Master-Modulen gehen, die nach Lernzielen gleich zu im Bachelor belegten Modulen sind und sich bestätigen lassen, dass das der Fall ist
    • Damit können dann bei den zuständigen Prüfungsausschüssen Anerkennungsanträge gestellt werden


Universität: Gremien

Bericht: LSK vom 14. Juni

die Universitätsbibliothek (UB) hat über die Aufbewahrungszeiten und die darauffolgende Vernichtung (Kassation) von Prüfungen informiert
  • Hintergrund: Prüfungsunterlagen werden oft aus Platzgründen an das Zentralarchiv der TU Berlin weitergeleitet. Das Zentralarchiv wird durch die UB verwaltet. Die UB sieht keine grundsätzliche Archivwürdigkeit von Prüfungsunterlagen. Daher werden die Unterlagen irgendwann vernichtet.
  • Abschlussarbeiten können 5 Jahre nach Überreichung des Abschlusszeugnisses vernichtet werden
  • Studien- und Hausarbeiten werden ungefähr 5 Jahre nach der Bewertung vernichtet (ungefähr: es werden verschiedene Möglichkeiten für den Fristbeginn angegeben)
  • Alle anderen Prüfungsunterlagen werden ungefähr 2 Jahre nach der Bewertung vernichtet
LNdW: gegensätzlicher Eindruck zu dem im FKR
  • Gefühl, dass immer weniger Gäste da sind
Viertelparität
  • Hintergrund: Es gibt Bestrebungen den erweiterten Akademischen Senat (EAS) der TU Berlin viertelparitätisch zu besetzen. Damit würden alle 4 Statusgruppen den selben Stimmenanteil in diesem Gremium haben. Der EAS entscheidet über die Leitung der Hochschule und die "Verfassung" der Hochschule (Grundordnung).
  • 5. Juli: Podiumsdiskussion
  • 6. Juli: EAS-Sitzung mit Abstimmung
Krankheitsbedingte Abmeldungen von Prüfungen
  • die alte Regelung wird (wohl) im überwiegenden Falle beibehalten werden
  • bei der dritten Abmeldung von ein und derselben Prüfung: Entscheidung des Prüfungsausschusses
    • in diesem Falle würden weitere Angaben zur Krankheit notwendig
    • weiterhin keine Diagnose, sondern Angabe der Symptome, die die Prüfungsfähigkeit beeinträchtigen
Rücktritt von Portfolioprüfungen bisher kaum geregelt
  • (bisher) meist nur Rücktritt vom gesamten Modul möglich
  • eine AG zur Ausarbeitung von Richtlinien und Empfehlungen wurde eingesetzt
    • ein Beitritt ist noch möglich
Hinweise zur AllgStuPO auf der Internetpräsenz der LSK
  • Beschwerde von außen über angebliche Tendenz
  • daher nicht mehr verfügbar
die LSK erarbeitet neue Auslegungshinweise zur AllgStuPO
  • diese sollen dann wieder auf der Website veröffentlicht werden
  • Empfehlungen der LSK sollen klar gekennzeichnet werden
Portfolioprüfungen: Prüfungsart und Dauer
  • Auslegung der Regelungen zur Portfolioprüfung unklar
    • zuständige Rechtsabteilung der Senatsverwaltung: jeder einzelne Prüfungsteil muss unterhalb der oberen Grenze des Ausmaßes für diese Prüfungsform
neue studentische Mitglieder der LSK
  • Mitglieder werden von ihrer Statusgruppe im AS bestimmt
Quereinstieg Elektrotechnik M. Ed. (Lehramt)