Sitzung: Jeden Freitag in der Vorlesungszeit ab 16 Uhr c. t. im MAR 0.005. In der vorlesungsfreien Zeit unregelmäßig (Jemensch da?). Macht mit!

Zwangsberatung

Version vom 2. August 2010, 13:09 Uhr von ILers (Diskussion | Beiträge) (durch Mentor durchgeführt)

Die »Besondere Prüfungsberatung« (aka Zwangsberatung) wird nach der StuPO 90 fällig, wenn man die vorgesehene Studienzeit zu weit überschritten hat (im Grundstudium nach dem 6. Semester). Die Beratung ist unverbindlich, Ihr müsst dort keine Verpflichtungen eingehen, ein Nachweis über die Teilnahme ist ausreichend. Sie wird durch euren Mentor durchgeführt.